Wilhelm
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- Registriert
- 12. Oktober 2005
- Beiträge
- 40
Moin, moin,
habe mir am Wochenende mal Gedanken zu der von mir zu erwartenden Rechnung von DC gemacht. Mit Problemen zur Kaltstartautomatik habe ich meinen 230iger dort in guten Händen gewähnt. In der Werbung taucht die DC Niederlassung Kassel - Göttingen jedenfalls als "Classic-Service"- Betrieb auf. Inzwischen hat man dort das gesamte Programm (diverse Relais und Ventile) durch, ohne dass das Problem gelöst wurde. Erst wurden die notwendigen Teile beschafft, eingebaut und nachdem festgestellt wurde, dass die erhoffte Wirkung ausblieb, wieder ausgebaut. Schaltpläne waren nicht vorhanden und wurden von mir besorgt. Zwischendurch natürlich die Einstellungen und Abgaswerte überprüft. Die letzte Hoffnung liegt nun auf einer wiederum bestellten Membran für die ESP. Ich kann gut nachvollziehen, dass die Kfz-Meister dort mit der alten Technik überfordert sind. Natürlich habe ich mir vor Auftragserteilung auch keinen Kostenvoranschlag machen lassen. Jetzt frag ich mich (bevor ich demnächst die Rechnung erhalte), gibt es für solch ein Fall eigentlich konkrete Abrechnungsbedingungen? Muss immer die Arbeitszeit (auch für "vergebene Liebesmüh") entrichtet werden oder hat der Kunde Anspruch auf erfolgreiche Arbeit. Das ist sicherlich bei unseren Klassikern nicht immer für beide Seiten zufriedenstellend zu machen.
Nun interessiert mich, ob der eine oder andere von euch damit bereits Erfahrungen gemacht hat, bzw. wie man eine für beide Seiten befiedigende Vereinbarung treffen kann.
Beste Grüße und noch eine schöne Woche
Wilhelm
habe mir am Wochenende mal Gedanken zu der von mir zu erwartenden Rechnung von DC gemacht. Mit Problemen zur Kaltstartautomatik habe ich meinen 230iger dort in guten Händen gewähnt. In der Werbung taucht die DC Niederlassung Kassel - Göttingen jedenfalls als "Classic-Service"- Betrieb auf. Inzwischen hat man dort das gesamte Programm (diverse Relais und Ventile) durch, ohne dass das Problem gelöst wurde. Erst wurden die notwendigen Teile beschafft, eingebaut und nachdem festgestellt wurde, dass die erhoffte Wirkung ausblieb, wieder ausgebaut. Schaltpläne waren nicht vorhanden und wurden von mir besorgt. Zwischendurch natürlich die Einstellungen und Abgaswerte überprüft. Die letzte Hoffnung liegt nun auf einer wiederum bestellten Membran für die ESP. Ich kann gut nachvollziehen, dass die Kfz-Meister dort mit der alten Technik überfordert sind. Natürlich habe ich mir vor Auftragserteilung auch keinen Kostenvoranschlag machen lassen. Jetzt frag ich mich (bevor ich demnächst die Rechnung erhalte), gibt es für solch ein Fall eigentlich konkrete Abrechnungsbedingungen? Muss immer die Arbeitszeit (auch für "vergebene Liebesmüh") entrichtet werden oder hat der Kunde Anspruch auf erfolgreiche Arbeit. Das ist sicherlich bei unseren Klassikern nicht immer für beide Seiten zufriedenstellend zu machen.
Nun interessiert mich, ob der eine oder andere von euch damit bereits Erfahrungen gemacht hat, bzw. wie man eine für beide Seiten befiedigende Vereinbarung treffen kann.
Beste Grüße und noch eine schöne Woche
Wilhelm