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Mit roter 06er Händlernummer zum Oldtimertreff?
- Ersteller BMB
- Erstellt am
-
- Schlagworte
- händlernummer oldtimertreff roter
Coupemike
Aktives Mitglied
- Registriert
- 30. April 2007
- Beiträge
- 25
Zu welchem?
Bernd,
die Frage ist doch zu welchem Treffen jemand mit der 06er will.
Generell darf alles was der StVZO entspricht am Verkehrsgeschehen (auf den Strassen..) teilnehmen. Also kann nur der Veranstalter einschränken wer darf :klatsch:und wer nicht.
Als Beispiel ein Hinweis der Ausschreibung einer Oldie-Rally bei der ich am kommenden Wochenende mitfahre. Veranstalter ist übrigens der ADAC Landshut. -->
Bernd,
die Frage ist doch zu welchem Treffen jemand mit der 06er will.
Generell darf alles was der StVZO entspricht am Verkehrsgeschehen (auf den Strassen..) teilnehmen. Also kann nur der Veranstalter einschränken wer darf :klatsch:und wer nicht.

Als Beispiel ein Hinweis der Ausschreibung einer Oldie-Rally bei der ich am kommenden Wochenende mitfahre. Veranstalter ist übrigens der ADAC Landshut. -->
Zugelassen sind alle Fahrzeuge mit einer amtlichen Zulassung (normales oder HKennzeichen, Saisonkennzeichen, rotes Kennzeichen beginnend mit 07....
Hier ist die Teilnahme auf die amtliche Zulassung beschränkt, d.h. keine Händlerkennzeichen. Das gibt´s aber auch anders.
Grüße
Michael
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen beginnend mit 06..., Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen sind nicht zugelassen).
Hier ist die Teilnahme auf die amtliche Zulassung beschränkt, d.h. keine Händlerkennzeichen. Das gibt´s aber auch anders.
Grüße
Michael
BMB
deaktiviert
- Registriert
- 30. Juli 2006
- Beiträge
- 2.829
Nein, so war die Frage nicht gemeint.
Es interessiert weniger, was die Veranstalter wollen (einschränken), sondern gemeint ist:
Was erlaubt der Gesetzgeber?
Erlaubt der Gesetzgeber die Verwendung der 06er Händlernummer auf Oldtimerveranstaltungen?
Bernd
Es interessiert weniger, was die Veranstalter wollen (einschränken), sondern gemeint ist:
Was erlaubt der Gesetzgeber?
Erlaubt der Gesetzgeber die Verwendung der 06er Händlernummer auf Oldtimerveranstaltungen?
Bernd
Coupemike
Aktives Mitglied
- Registriert
- 30. April 2007
- Beiträge
- 25
Ach so!!
Sorry Bernd,
war für mich nicht so klar ersichtlich, Asche auf mein Haupt
.
Der Gesetzgeber schreibt zwar vor, dass rote 06er nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden darf. Allerdings werden diese nicht genauers definiert was sich dahinter verbirgt.

Da ich selber schon mal im Familienbetrieb damit konfrontiert wurde, kann ich aus Erfahrungen schreiben dass auch die Polizei z.T. hierbei überfordert ist. Ich wurde Sonntags aufgehalten mit einer roten Nummer. Damals meinte der Freundliche Helfer, das wäre nicht erlaubt. Ich konnte aber nachweisen, dass es sich um eine Probefahrt handelte für ein Fahrzeug das am Montag ausgeliefert werden sollte. Also wurde das Verfahren eingestellt. Welche Gründe die Verwender bei Oldtimerveranstaltungen angeben und wie großzügig die Polizei damit umgeht, hängt wohl vom Einzelfall ab.
Der Gesetzestext (Fahrzeug Zulassungsverordnung) ist für mich hier jedenfalls nicht eindeutig.
Sag jetzt nicht, das wäre eine rein diplomatische Antwort, das sind nur meine Erfahrungen.
Ich treffe selber, sehr häufig sogar, Fahrzeuge mit roten 06er Nummern an.
Zum nachlesen, §16:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV | verkehrsportal.de
Michael
Sorry Bernd,
war für mich nicht so klar ersichtlich, Asche auf mein Haupt
. Der Gesetzgeber schreibt zwar vor, dass rote 06er nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden darf. Allerdings werden diese nicht genauers definiert was sich dahinter verbirgt.
Da ich selber schon mal im Familienbetrieb damit konfrontiert wurde, kann ich aus Erfahrungen schreiben dass auch die Polizei z.T. hierbei überfordert ist. Ich wurde Sonntags aufgehalten mit einer roten Nummer. Damals meinte der Freundliche Helfer, das wäre nicht erlaubt. Ich konnte aber nachweisen, dass es sich um eine Probefahrt handelte für ein Fahrzeug das am Montag ausgeliefert werden sollte. Also wurde das Verfahren eingestellt. Welche Gründe die Verwender bei Oldtimerveranstaltungen angeben und wie großzügig die Polizei damit umgeht, hängt wohl vom Einzelfall ab.
Der Gesetzestext (Fahrzeug Zulassungsverordnung) ist für mich hier jedenfalls nicht eindeutig.
Sag jetzt nicht, das wäre eine rein diplomatische Antwort, das sind nur meine Erfahrungen.
Zum nachlesen, §16:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV | verkehrsportal.de
Michael