Wertgutachten für Pagode 230 SL

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von motman2000, 13. August 2008.

  1. motman2000

    motman2000 Mitglied

    20
    4. August 2007
    Wer kann mir weiterhelfen. Ich beabsichtige einen 230 SL, Bj. 1966, Wert ca. 45.000,- zu kaufen. Für meine Versicherung benöitge ich ein Wertgutachten. Wo bekommen ich so ein Gutachten bzw. mit wieviel Gebühren muss ich dafür rechnen.
    Ich bin aus dem Raum Freiburg.

    Für gute Tips wäre ich dankbar.

    Gruss
    Hajo
    Hoffentlich und endlich Besitzer einer schönen Pagode!!??:)
     
  2. mercedes-martin

    mercedes-martin Stern, schnell, gut!

    19. März 2006
    Hallo Hajo,

    frage Deine Versicherung mal, ob sie Dir das Gutachten nicht bezahlen und ob sie Dir einen Gutachter empfehlen können/vorschlagen. Darüberhinaus google mal bei olditax oder ClassicData, dort findest Du Adressen von deren Gutachter in Deiner Nähe.

    Gruß
    Martin
     
  3. motman2000

    motman2000 Mitglied

    20
    4. August 2007
    Wertgutachten

    Hallo Martin,

    Dein Tip mit der Versicherung hört sich gut an. Ich bezweifle jedoch, dass die Versicherung den Gutachter bezahlt. Probiere es aber auf jeden Fall aus.

    Danke und gute Zeit

    Gruss

    hajo:bierkrug:
     
  4. joepagode

    joepagode vulgo "250sl"

    21. April 2004
    Das letzte Kurzgutachten für die Versicherung hat ziemlich exakt 100 Euronen gekostet, die Versicherung hat die Kosten nicht übernommen:(
    Dafür habe ich einen sehr ordentlichen Zustandsbericht mit etlichen schönen Fotos bekommen und die Bestätigung, dass ich für das Schätzchen keinesfalls zuviel bezahlt habe, da kommt Freude auf :). Der Gutachter hat sich immerhin 1 Stunde Zeit für die Inspektion genommen und mir noch einige gute Tipps gegeben.
    Standort München wird Dir aber wenig helfen, oder?
    Viel Glück mit Deiner baldigen Neuerwerbung, wünscht dir Joe
     
  5. motman2000

    motman2000 Mitglied

    20
    4. August 2007
    wertgutachten

    Hey Joe,

    was wird denn unter Kurzgutachten verstanden? Ich möchte schon was aussagekräftiges, was auch entsprechende Gültigkeit hat. Von einem Kurzgutachten habe ich noch nie gehört. Wenn ein solches Akzeptanz hat, sind 100 Euro o.k.

    Dank für Deine Antwort

    Gruss[​IMG]
    Hajo
     
  6. joepagode

    joepagode vulgo "250sl"

    21. April 2004
    Kurzgutachten...

    ich muss mich korrigieren, sorry!
    Das Ganze nennt sich "KURZBEWERTUNG" und ist völlig ausreichend für die Versicherung, (ob diese für Dich selbst ausreicht, um Dich zum Kauf Deines Autos zu entschließen, steht auf einem anderen Blatt).
    Da heißt es dann so schön: "Die Kurzbewertung dient nur zur Wertfindung des Marktwertes für die Versicherungseinstufung und kann nicht als Kauf- oder Verkaufsgrundlage verwendet werden......"
     
  7. motman2000

    motman2000 Mitglied

    20
    4. August 2007
    Kurzbewertung

    Danke für Deine Nachbesserung. Jetzt kann ich damit was anfangen.

    Gute Zeit
    :)
     
  8. surfing-scientist

    surfing-scientist Aktives Mitglied

    113
    24. Juli 2007
    Gutachten

    Hallo,

    meine Versicherung möchte aber bei einem Kaufpreis /Wert von über 35.000 Euro ein ausführliches Gutachten, gibt es auch bei classic data, kostet nach meiner Erinnerung (ungeprüft) ca. 350 Euro. Kurzgutachten hilft da also nichts.

    Grüße

    Marc
     
  9. DB W113

    DB W113 Aktives Mitglied

    379
    12. August 2005
    Fahrzeugwert

    Hallo Hajo,
    toll, daß Du nun Deine Traumpagode in Aussicht hast.
    Zum Thema Gutachten ist wohl alles Wesentliche schon gesagt worden.
    Aber einen kleinen Hinweis möchte ich doch noch geben. Nach meiner Erfahrung sagen Gutachten nicht besonders viel aus. Meine Lady hatte ich mit frischen DEKRA Gutachten gekauft. In der Bewertung tauchten nur Ausdrücke wie
    "Exellent" und "sehr gut" auf. Tatsächlich war das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt "nur" ein 3`er (und mehr habe ich auch nicht bezahlt). Was ich sagen will ist, daß Du, Gutachten hin, Gutachten her, unbedingt vor dem Kauf jemanden mit Erfahrung in Sachen W113 mitnimmst, der den Wert des Fahrzeuges realistisch einschätzen kann. Die DEKRA lag in meinem Falle um ca.25.000,- DM "daneben" und das war bei meiner damaligen Suche leider kein Einzelfall..

    Ich drücke Dir fest die Daumen, daß Du ein gute Fahrzeug erwischst.

    Viele Grüße aus Hamburg

    Gunther
     
  10. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Kollegen,
    hallo Hajo,

    die Anforderungen der Versicherungsgesellschaften in Sachen Gutachten sind sehr unterschiedlich. Ebenso hängt es von der jeweiligen Gesellschaft und den dortigen Tarifvereinbarungen sowie dem Bedingungswerk ab, ob das geforderte Gutachten vom Versicherer gezahlt wird. Allein dieses Kriterium sollte aber nicht ausschlaggebend für die Wahl des Versicherers sein. Da gehören neben der Prämienfrage auch Regelungen zum gesamten Deckungsschutz dazu, wie z. B. vorgeschriebene KM-Begrenzungen pro Jahr oder die Frage, ob der vereinbarten Versicherungssumme lt. Gutachten im späteren Schadenfall noch eine Vorsorge zugeschlagen wird (z. B. 10 % bei der AXA), also Auszahlung de facto 110 %.

    Hajo, da du vor dem Kauf stehst, ist es wenig sinnvoll, erst danach einen Gutachter hinzuzuziehen. Schlag zwei Fliegen mit einer Klappe und laß das Objekt der Begierde VOR dem Kauf vernünftig überprüfen. Dazu reicht allerdings ein Kurzgutachten nicht aus. Zwar wird sich deine Versicherung im Schadenfall an die dort angegebenen Werte eines von ihr selbst zuvor akzeptierten Kurzgutachtens halten, aber verläßliche Angaben für den Kauf findest du dort nicht unbedingt. Ein Vollgutachten kostet dich zwar 150 - 200 € mehr, aber dafür bewahrt es dich u. U. davor, dass es anschließend noch deutlich teurer wird. Am besten ist natürlich immer noch die Mitnahme eines typenkundigen Spezis zum Kauf.

    Gruß

    Ulli
     
  11. Wolfgang1968

    Wolfgang1968 Mitglied

    21
    26. Mai 2007
    Wertgutachter in Singen (Htwl)

    Das Gutachten meiner Pagode erstellte das Sachverständigenbüro Bott (SSH Station Singen) aus Singen; . Das wäre ja nicht ganz so weit weg von FR!
     
  12. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Hallo,
    villeicht mal ganz kurz etwas sehr wichtiges:

    Der angegebene Wert im Gutachten ist nicht die vereinbarte Versicherungssumme, sondern dient nur zur Prämienberechnung (!!!) und ggf. als Anhaltspunkt für den Fall, daß das Auto nicht mehr vorhanden oder nicht mehr schätzbar ist.

    In den meisten Fällen ist der versicherte Wert, der Wert am Tag des Schadens.
    Je nach Bedingung (Wiederbeschaffungswert, Marktwert, etc. etc.), also ein Wert, der meistens deutlich von dem Wert des Gutachtens abweicht.
    Jeder Versicherer hat da andere Bestimmungen in seiner Police.

    Bernd
     
  13. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Bernd,

    selbstverständlich handelt es sich bei der vom Versicherer zur Prämienberechnung übernommenen Wertangabe des Gutachtens um die Versicherungssumme. Denn nur aus ihr errechnet sich der Beitrag. Allerdings kann diese Versicherungssumme je nach vertraglichen Bedingungen entweder den Marktwert oder den Wiederbeschaffungswert darstellen. Der Unterschied kann, wie richtigerweise angemerkt, gravierend sein.

    Ich denke, die meisten von uns haben - wie allgemein üblich - den Marktwert versichert. Die Versicherung des Wiederbeschaffungswertes, der ja um ein Vielfaches höher sein kann, wird nur von wenigen Versicherern angeboten.

    Gruß

    Ulli, sorry für das Erbsen zählen
     
  14. saho111

    saho111 Aktives Mitglied

    705
    25. April 2005
    Dazu habe ich noch eine Frage.

    Wenn ich der Versicherung ein z.B. Classic Data Gutachten vorlege, indem
    eine Pagode mit Zustand 2 dann z. B. mit 45.000 Euro ausgewiesen wird.
    Die Versicherung nimmt den Wert offensichtlich um ihre Prämie zu berechnen.
    Ist der ausgewiesene Wert im Gutachten ein WBW oder Marktwert ?

    Schreibt die Versicherung in die Police dann selbst einen Markt- / WBW rein oder orientiert sie sich am Zustand 2 und errechnet dann selbst im Schadensfall den Marktwert zum Beispiel ?

    Gruß Dieter
     
  15. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    wird der Marktwert ermittelt, den der Gegenstand am Schadenstag hatte?

    Hallo,

    ich glaube die wichtigste Aussage im Oldi-Versicherungsvertrag (hier Mannheimer) ist der nachfolgende:
    Wertdefinitionen

    § 4 Ersatzleistung
    (1) Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
    des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens,
    soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Wiederbeschaffungswert
    ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden
    muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige
    Teile zu erwerben. Ist für das versicherte Fahrzeug ein Wiederbeschaffungswert
    nicht ermittelbar, so gilt der im Vertrag vereinbarte
    Versicherungswert als feste Taxe.
    (2) Ein über den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs
    hinausgehendes Affektionsinteresse wird nicht ersetzt.
    (3) Leistungsgrenze ist in allen Fällen der im Versicherungsvertrag vereinbarte
    Versicherungswert.

    Komplett nachzulesen unter:

    http://www.olasko.de/infos-downloads/documents/belmot_avb_pk5-209-pdf_0107_000.pdf

    So, oder ähnlich wird das in vielen bis allen Versicherungsverträgen stehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. August 2008
  16. Eberhard G.

    Eberhard G. Aktives Mitglied

    417
    27. Oktober 2006
    Hallo Norbert,

    Der Zeitpunkt ist etwas ungenau definiert. Wiederbeschaffungswert vor, während oder nach dem Schadenseintritt? :confused:

    Vermutlich abhängig von den vertretenden Anwälten :verboten:

    Nicht ganz ernst gemeint.

    Grüße,
    Eberhard G
     
  17. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    @ alle...
    ... und Ulli und das hat nichts mit Erbsenzählerei zu tun...

    Ich wollte mit meinem Posting nur deutlich machen, daß es sche...egal ist, welcher Wert in euren Gutachten steht.
    Gezahlt wird maximal der Wert, den das Fahrzeug am Tag des Schadens hatte (und zwar in der Sekunde vor Schadeneintritt).
    Allerdings nach oben begrenzt durch den Wert in eurem Gutachten. Insofern nicht ganz sche..egal.

    Norbert hat es erkannt.

    Ob der Wiederbeschaffungswert, der Marktwert oder andere Werte ersetzt werden, steht einzig und allein in euren Policenbedingungen im Kleingedruckten.

    Überspitzt gesagt:
    Wenn ihr ein Gefälligkeitsgutachten über 60.000 Euro Wiederbeschaffungswert habt und der Sachverständige der (Kasko)Versicherung stellt fest, daß der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens höchstens 50.000 Euro ist und der Marktwert deshalb nur maximal 45.000,-- Euro, dann habt ihr zwar für 60.000 Euro Prämie bezahlt, erhaltet aber nur maximal 45.000,-- Euro, wenn in eurer Police der Marktwert als Versicherungswert genannt ist.
    Wer mehr haben will, braucht ggf. eine gute Rechtschutzversicherung.

    Und das hat nun wirklich nichts mit Erbsenzählerei zu tun, 15.000 Euro sind nun wirklich keine Erbsen (Peanuts).

    Bernd

    Und hier noch ein Link zum Thema Versicherungswerte, welches ich schon mal vor längerer Zeit behandelt hatte: http://www.pagodentreff.de/diskussionsforum/t4482-versicherungswerte.html
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. August 2008
  18. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Liebe Leute,

    schaut doch einfach mal in eure Verträge hinein. Maßgebend neben dem Antrag sind die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die Tarifbestimmungen (TB) sowie insbesondere die Sonderbedingungen für Oldtimer.

    Die meisten von uns haben ihr Fahrzeug zum Marktwert versichert. Deswegen gehe ich auf die Policen mit Wiederherstellungswerten jetzt erst mal gar nicht ein.

    Also nochmals zur Klarstellung: Ist ein Fahrzeug zu eben diesem Marktwert versichert, so bekommt ihr im Schadenfall den am Schadentag maßgeblichen Marktwert dieses Fahrzeuges, maximal die vertragliche Versicherungssumme, ggf. zzgl einer vertraglichen Vorsorge. Die in euren Gutachten festgeschriebene Versicherungssumme stellt also eine Obergrenze dar. Hierauf hat Bernd richtigerweise hingewiesen.

    Grundsätzlich ist zwischen Teil- und Totalschäden zu unterscheiden. Bei Teilschäden solltet ihr keine Probleme bekommen, da die Kosten unterhalb des Fahrzeugswertes liegen sollten. Hier stellt sich also die Frage nach dem Marktwert in der Regel nicht und ist insofern eher theoretischer Natur. Anders bei einem Totalschaden. Hier wird entscheidend sein , ob das Fahrzeug nach dem Schaden noch bewertungsfähig ist. Wenn ja, z. B. nach einem Unfall, dann kann die Bewertung des eingesetzten Sachverständigen durchaus zu dem Schluß kommen, dass der tatsächliche Marktwert am Schadentag ganz anders einzuschätzen ist und insofern von eurem Gutachtenwert abweichen, ggf. nach unten. Dies ist es, was Bernd meint und worauf er vollkommen richtigerweise hinweist. Anders sieht die Sache aus, wenn nach dem Schaden eine Bewertung nicht mehr möglich ist. Denn nun seid ihr als Versicherungsnehmer in der Pflicht, die Höhe eures Schadens nachzuweisen. Ihr müsst der Versicherung den Wert eures Autos am Schadentag nachweisen. Und dies geschieht dann über euer dem Vertrag zugrunde liegendes Wertgutachten. Hat die Versicherung bei Vertragsabschluß dieses Gutachten akzeptiert und den dort festgesetzten Fahrzeugwert als Versicherungssumme dokumentiert, so werdet ihr, wenn nun also eine Bewertung nach dem Schaden nicht mehr möglich ist, auch diese vereinbarte Versicherungssumme erhalten. Ohne wenn und aber. Egal, ob die Werte einem Kurz- oder Vollgutachten entstammen. Problematisch könnte es allenfalls dann werden, wenn die üblichen Marktwerte für das betroffene Fahrzeug zwischen Gutachtenerstellung und Schadeneintritt drastisch gefallen wären. Angesichts der derzeitigen Entwicklung auf dem Oldtimermarkt aber eher theoretischer Natur.

    Was für euch also wichtig ist, ist das Muss, euer Fahrzeug regelmäßig bewerten zu lassen. Sonst habt ihr im Totalschadenfall das Nachsehen. Gerade die letzten Wertsprünge von bis zu 60 % bei Pagoden gehen nämlich an euch vorbei, wenn ihr dann im Fall des Falles ein überaltertes Gutachten vorlegt. In der Regel fordern die Versicherer alle zwei Jahre ein neues Gutachten. Bei den Preissprüngen der letzten Zeit würde ich im Eigeninteresse so lange nicht warten, sondern sofort dann, wenn die Marktwerte erkennbar anziehen, eine neue Bewertung einholen.

    @ Bernd, der Hinweis aufs Erbsenzählen bezog sich nicht auf deinen vollkommen richtigen Hinweis auf die Unterscheidung zwischen Marktwert, Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten und Wiederbeschaffungswert am Schadentag, sondern auf die Frage nach der Definition des Begriffs "Versicherungssumme". Insofern habe ich das Erbsen zählen auf mich selbst bezogen. Hier hast du mich wohl mißverstanden.

    Gruß

    Ulli
     
  19. saho111

    saho111 Aktives Mitglied

    705
    25. April 2005
    Klasse Beitrag Ulli ! Danke.

    Gruß Dieter
     
  20. citynails

    citynails Aktives Mitglied

    460
    5. März 2006
    Wie sieht es aber aus, wenn das Fahrzeug zerstört wird (aber noch begutachtet werden kann) und der Unfallverursacher bei einer anderen Versicherung versichert ist - welchen Wert bekomme ich dann ersetzt? Mal angenommen, mein altes Gutachten (ca. 10 Jahre alt) weißt noch einen Wert von 30.000 Euro aus, der Wagen hat aber nach den letzen Preissteigerungen einen ca. Wert von 55.000 Euro???????????
     
Müller Classic Motors
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