Verzichtserklärung vom Straßenverkehrsamt?!

Dieses Thema im Forum "Allgemeines - Innenraum, Pflege und Wartung" wurde erstellt von stephan6, 12. August 2013.

  1. stephan6

    stephan6 Aktives Mitglied

    59
    6. November 2011
    Hallo, ich habe die Tage diese Erklärung vom Straßenverkehrsamt bekommen. Ist das normal?! Muss ich das unterschreiben?!
     

    Anhänge:

  2. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Was für eine Ausnahme hast Du denn beantragt????

    Wenn nicht, dann ist das wohl ein Irrläufer, ruf die Behörde doch mal an.

    BMB
    Bernd
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2013
  3. stephan6

    stephan6 Aktives Mitglied

    59
    6. November 2011
    Hy, hab grad probiert die anzurufen, die arbeiten nur bis 16:00 Uhr...
    Lt. KZ solls um die Pagode gehen.
    Nach der Anmeldung riefen die hier an und meinten ich müsste das noch ausfüllen und unterschreiben.


    Hab das hier grad mal im Internet gefunden:

    Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO


    Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination, wegen der durch seine Verwendung spezifizierten Bauweise, von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung abweicht (z. B. Mähdrescher – Überbreite). Außerdem können für Importfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn der Aufwand für den Fahrzeugumbau unverhältnismäßig ist (z. B. ohne Leuchtweitenregulierung, Kennzeichenaufnahme zu klein). Ob für das Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, beurteilt die Kfz-Zulassungsbehörde. Die Erteilung der Genehmigung liegt dann im Ermessen der Genehmigungsbehörde.

    Musste jemand von euch das auch ausfüllen?!
     
  4. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Ich frage noch mal.

    Hast Du eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen der Zulassung oder später für die Pagode beantragt bzw. erhalten?
    Hast Du einen solchen Antrag unterschrieben?
    Wenn ja, was steht drin bzw. weshalb.

    Wenn nein, dann soll Dir die Behörde darlegen, für welche Ausnahmegenehmigung zu Deinem Auto, eine solche Verzichtserklärung gefordert wird.

    Auf jeden Fall erst einmal nicht unterschreiben.

    BMB
    Bernd
     
  5. valvert

    valvert Aktives Mitglied

    168
    18. Mai 2010
    "Nach der Anmeldung riefen die hier an und meinten ich müsste das noch ausfüllen und unterschreiben. "

    Sei doch nicht bescheuert! Wenn die Anmeldung doch bereits erfolgt ist, brauchst Du doch im nachhinein nichts mehr anerkennen.

    Immer Schriftlich!!!

    Sende das Formular zurück mit dem Hinweis, dass Du die Notwendigleit einer einseitigen Verzichtserklärung nicht erkennen könntest. Zudem würde ggf. dein Versicherungsschutz erlöschen, da dir einseitige Schuldanerkennung bzw. Verzichtserklärungen insbesondere bei der Vollkasko lt. deren AGB untersagt sei!

    (Im Fall der Fälle zahlt deine Kasko nämlich nicht, weil der Straßenzustand zum Beispiel zu einem Achsbruch o. ä. geführt hat, und der Straßenbaulastträger für den Schaden aufkommen muss. Dann holt sich die Versicherung das wieder. Bei der unterzeichneten Erklärung dann von Dir!!)
     
  6. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Wer schreibt der bleibt

    Du hast hemdsärmlig ein Telefax bekommen. Verlange schriftlich per Mail oder Telefax eine ausführliche Erklärung für den Vorgang, da Du es u.a. auch vom Versicherer prüfen lassen mußt. Dann kann dir keiner irgend wann ein Versäumnis vorhalten.
    Und schriftlich wird die Zulassungsstelle sicher auch nochmal nachdenken WAS sie eigentlich von Dir will. Deutschland halt.
     
  7. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Ich klinke mich hier dann mal aus.

    BMB
    Bernd
     
Müller Classic Motors
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
  2. Pagodenkalender 2025 - Jetzt vorbestellen:
    Alle Informationen unter pagodenkalender.de/vorbestellen