Was machen die Blauröcke denn bei uralten Fahrzeugen, bei denen der Hersteller schon lang Geschichte ist? Borgward, Tempo, MG u.a.? Da gibt es z.T. noch nicht mal mehr Archive Die werden wohl immer bräsiger...
Hei, bei mir war es noch doller. Die Zulassungsbehörde wollte von mir ein COC oder ein vergleichbares Papier einer EU-Konformitätserklärung haben. Nach mehrtägigem hin und her und Telefonaten mit MB Classic, dass es 1965 noch keine EU-Papiere gab, habe ich dann der Behörde geschrieben, sie sollen mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Verweigerung der Zulassung zuschicken. Plötzlich ging es. Gruß, Martin
Meine Erfahrung mit dem TÜV-Datenblatt. Das bisherige Datenblatt wurde ab dem 1.1.2019 geändert. Zur Beantragung habe ich für einen Alfa Spider von 1963 alle Daten eingereicht und gegen eine Gebühr von 130 € inkl. NN-Gebühr, den Beleg erhalten. Die Daten waren aber falsch, die PS-Zahl entsprach nicht der Vorgabe und den Firmenunterlagen. Daraufhin hat man sich entschuldigt und ein zweites Datenblatt geschickt. In diesem Datenblatt war aber der Hubraum sowie die Abmessung falsch. Nach einer weiteren Reklamation wurde mir dann ein drittes Exemplar geschickt. Ich stellte dann fest, dass in dem neuen Formular folgender Satz eingedruckt war: Nach Abnahme des Fahrzeugs ist das Datenblatt einzuziehen". Ich habe mich an den TÜV gewandt und zu verstehen gegeben, dass ich damit einverstanden wäre, wenn ich im Gegenzug meine 130 e wieder zurück erhielte, denn ich habe eine Dokument bestellt und bezahlt. Der TÜV hat sich dagegen ausgesprochen, so dass ich mit Klage drohen musste, nachdem ich mit dem zuständigen Chef in Stuttgart ein Telefonat führte. Schlußendlich wurde mir versichert, dass man die Formulare neu drucken, und mir das neue Datenblatt ohne den Einzugsvermerk zusenden würde. Fazit: seltsame Gebaren eines Vereins, der allein und exklusiv berechtigt ist, Datenblätter zu erstellen, gleichwohl die Daten in meinem Fall nur in das Datenblatt eingetragen wurden ( dann noch falsch) und mir hierfür eine Rechnung in Höhe von 130€ zugestellt wurde.
Ja der TÜV Ich hatte meine ex USA Automatik Pagode von einem Privatmann gekauft. Der hatte die importiert und bei seinem örtlichen TÜV vorgeführt und das entsprechende Vollabnahme-Zertifikat erhalten. So habe ich die Pagode gekauft und später an meinem Wohnort zugelassen, hat niemand geschaut es waren ja alle Papiere vorhanden. Zwei Jahre später bei meiner ersten Hauptuntersuchung des 230SL bemängelte der TÜV Prüfer daß mein Pagode keine Warnblinkanlage habe, und die sei nunmal vorgeschrieben. Vor 25 Jahren gab es bei Mercedes den entsprechenden Nachrüstsatz auch noch zu kaufen. Der war sicher vergoldet und sollte rund 1000,. DM kosten. Daraufhin habe ich den TÜV der die damalige Vollabnahme durchgeführt hatte mit diesen Kosten konfrontiert. Der Leiter gab zwar zu daß seine Mitarbeite hier sachlich falsch gehandelt haben. Eine Regreßpflicht sah er aber nicht. Mein persönlich bekannter Anwalt den ich aus Verärgerung konsultiert hatte, sagte mir in etwa: „Fangen sie nur nicht an wegen läppischer 1000 DM mit dem TÜV einen Prozeß zu führen. Die haben jede Menge Zeit und Geld um dagegen zu halten. Also habe ich es zähneknirschend gelassen. Daß in dem damals neu erstellte KFZ Brief Stand: Fahrzeug geschlossen“, und Sitzplätze 2 - den Notsitz hat den nette Herr sicher auch übersehen, hat für mich die Kompetenz der Prüfstelle abgerundet. Alte Geschichten. Grüße norbert