Scheibenbremse re vorne schleift nach Winterschlaf

Dieses Thema im Forum "Technik - Motor, Getriebe und Fahrwerk" wurde erstellt von schlüssellos, 27. Mai 2023.

  1. Sinan

    Sinan Aktives Mitglied

    23. November 2004
    xxxxxx
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2023
  2. miekaesch

    miekaesch Aktives Mitglied

    586
    18. Mai 2004
    Kannste du mal einen Link dazu einstellen?
     
    hybrid gefällt das.
  3. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Nein, das Verbot der Demontage findet sich im WHB, in den ATE Unterlagen und in der VDI muesste es auch drinnen stehen. Verlinken kann man Papier leider nicht.
     
  4. miekaesch

    miekaesch Aktives Mitglied

    586
    18. Mai 2004
    Hartnäckiges Gerücht.
    Demnach dürfte auch keiner das Lenkgetriebe oder Hauptbremszylinder überholen.
    Was kann denn passieren?
    Im schlimmsten Fall wird der Sattel undicht und bremst mit verminderter Verzögerung.
    Wenn jemand weiß was er macht sehe ich da keine Probleme den Sattel zu zerlegen.

    Was mich mehr interessieren würde, wer haftet falls irgendetwas schlampig an einem Auto repariert wurde, wenn das Auto verkauft wird?
    Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann ja nicht wissen wer, was, wo repariert hat und der Verkäufer hat das Auto verkauft wie gesehen und ist davon überzeugt das er seine Reparatur vernünftig ausgeführt hat.
    Ggf. ein Rechtsanwalt hier der dazu etwas schreiben kann?
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2023
    H.J. und Memmo gefällt das.
  5. sprintrekorder

    sprintrekorder Aktives Mitglied

    136
    10. Oktober 2013
    Laut meiner Erinnerung sind zur Zusammenfügung Dehnschrauben verwendet worden, der Anzugswert mit Drehwinkel liegt dem Schrauber auch nicht vor. Es ist auch nicht unbedingt erforderlich, die Hälften zu trennen, wenn man die Zylinder überholen will
     
  6. schlüssellos

    schlüssellos Aktives Mitglied

    4. Februar 2009
    Die Technik ist meiner Meinung nach äusserst simpel, ich weiss nicht, wo Du da Schwierigkeiten siehst!

    Im Forum geht es doch mehr um kleine Kniffe, wie man sich das Leben einfacher macht, oder?

    Grüsse, Felix
     
    Sinan und Memmo gefällt das.
  7. hybrid

    hybrid Aktives Mitglied

    87
    2. März 2016
    Wenn man die erste Reparatur schon nicht gekonnt erledigen konnte, ist es bei Bremsen einfach besser Fachleute zu beauftragen- es geht auch um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
     
  8. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Wenn du die Teile richtig überholen willst, dann musst du für einen langfristigen Erfolg die originale Verzinkung wieder her stellen und das geht kaum in zusammengebautem Zustand. Darüber hinaus musst du die Lauffläche der Kolben im Sattel NACH der Verzinkung neu honen und das geht schon gar nicht in zusammen gebautem Zustand.

    Grundsätzlich derjenige, der die Reparatur nicht sach & fachgerecht ausgeführt hat. Wobei ihm das nachgewiesen werden muss und der Mangel bekannt gewesen sein muss. Wenn er dachte es wäre alles richtig und das Auto nach Treu und Glauben guten Gewissens verkauft hat und keine andere Eigenschaft des Kaufgegenstandes explizit im Vertrag zugesichert hat, dann greift die normale gesetzliche Gewährleistung. Hat der Verkäufer die rechtssicher ausgeschlossen und ist ihm keine arglistige Täuschung oder ein versuchter Betrug nach zu weisen, ist der Verkäufer raus.

    Dann haftet der Fahrer für Dinge die er im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abfahrtskontrolle hätte kontrollieren müssen, sprich Warndreieick, Verbandskasten, Coronamasken, Zustand der Bereifung, Wirkung der Bremsen und Funktion der Beleuchtung, etc. und darüber hinaus der Halter.

    Sprich, in der Praxis springt dann die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters ein.
    Die übernimmt dann den Schaden und prüft ggfls. ob sie jemanden dafür in Regress nehmen kann. Da der Regress aber finanziell per Gesetz limitiert ist, auf Fälle von leichter Fahrlässigkeit in Höhe von 2.500€ und grober Fahrlässigkeit in Höhe von 5.000€, übernimmt in der Praxis einfach die KFZ Haftpflicht und fertig.
     
  9. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Das ist lediglich die zivilrechtliche Seite. Strafrechtlich kann das - mögliche Beweisführung vorausgesetzt - ganz anders aussehen.

    Gruß

    Ulli
     
  10. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Strafrechtlich ist das andere Frage, aber ich befürchte wenn man an dem Punkt ankommt wo sich jemand DAS genau anschaut, dann hat man Probleme die so groß sind das es auf die Strafe auch nicht mehr drauf an kommt. (Wenn das Auto in nem Kindergarten steckt).

    Ich kenne aus normalen Sicherstellungen die durchaus üblich sind wenn es um Verkehrsunfälle mit schwerem Personen schaden geht, nur, dass sich jemand das Wrack grob anschaut, schaut ob daran irgendwelche nicht zulässigen -und einfach auffindbaren- Veränderungen vorgenommen wurden die zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen und ansonsten mehr das innere des Autos interessant ist, sprich, Waffen und BTM.

    Aus nem undichten Bremssattel ne Gefängnisstrafe in Folge eines schweren Verkehrsunfalls zu konstruieren, weil jemand fest stellt das der Sattel unzulässiger Weise zerlegt wurde, halte ich in der Praxis für recht weit her geholt. Natürlich kann man das theoretisch herbei spinnen, ich denke jedoch da sollte man sich um andere Risiken des Lebens kümmern und lieber auf passen, beim Fensterputzen nicht aus dem Fenster zu fallen...
     
Müller Classic Motors
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