Hitzeproblem

Dieses Thema im Forum "Technik - Motor, Getriebe und Fahrwerk" wurde erstellt von Martinus, 8. Juli 2006.

  1. PeterU

    PeterU Aktives Mitglied

    203
    11. Oktober 2019
    Hallo zusammen,

    aus meinem ursprünglichen 280SL Original-Mercedes-Austauschmotor mit 280SE/SL Kopf ist nun nach 2 "Generalüberholungen" ein früher Motor mit einem 280SE Zylinderkopf geworden. Kompression 8,5 bis 9,7, Druckverlust bis 24% und Ölverbrauch von bis zu 4 Liter auf 5000 km.
    Die originale Motornummer des Tauschmotors Nr.2 wurde abgefräst und die Motornummer des Motors vor dem AT-Motor neu eingeschlagen ( 130 983 12 002xyz ).
    Nun verweigert der MBCP eine Liste über die ausgeführten Arbeiten und Herkunft der Teile (neu, gebraucht, bearbeitet etc.).

    Frage: Muß man bei der Bestellung einer Generalüberholung des Motors ausdrücklich eine detaillierte Rechnung oder Beschreibung der Überholung verlangen oder gehört das einfach dazu ?
    Wie sind euere Erfahrungen? Für die erste Generalüberholung war das kein Problem.

    Ich habe nur ein detailliertes Angebot für die erste Generalüberholung. Der Motor ging zurück und wurde ohne Kosten durch einen Anderen ersetzt.
     
  2. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Dazu gibt es meines Wissens keine direkten Vorgaben.
    Wenn du ein Angebot erhalten hast und dieses angenommen hast, dann kann die Rechnung im Grunde genommen aus einem Einzeiler bestehen.

    Erst wenn der Rechnungsbetrag aus welchem Grund auch immer "höher" ausfällt, dann muss der Rechnungsstellende ggfls. nachweisen warum dies so ist.

    Wenn man ein Angebot für eine Motorüberholung schreibt, ohne den Motor zerlegt und vermessen zu haben, dann sollte man das Angebot sehr detailliert schreiben und ggfls. vorbehaltlich der üblichen Verwendung der Altteile. Bei einem Austauschmotor ist es in der Regel so das ein Pfand erhoben wird und dieser gut geschrieben wird, wenn die "abgegebenen" Artikel überholfähig sind. Darauf muss man aber natürlich den Endkunden dediziert hinweisen.

    Da einen Einzeiler als Angebot zu schreiben ist halt schlecht, wenn man dann fest stellt das der Block schon aufm letzten Übermaß ist oder die Kurbelwelle aufm letzten Schleifmaß ist oder der Kopf schon am letzten Maß hängt und dann teure Teile Neuteile fällig werden.

    Eine genaue Vorgabe was die Rechnung an Einzelpositionen zu enthalten hat, gibt es aber m.W. nicht.
     
  3. PeterU

    PeterU Aktives Mitglied

    203
    11. Oktober 2019
    Hallo Mark,

    den uralten Motor habe ich zerlegen und dann begutachten lassen. Es wurde ein detailliertes Angebot erstellt und angenommen, es wurde um 10% erhöht, besprochen und bezahlt. Leider war der generalüberholte Motor Schrott und es wurde ein anderer generalüberholter Motor ohne Berechnung angeboten und eingebaut. Leider ist der meiner Meinung nicht generalüberholt entsprechend und war bereits nach seinem Einbau 5 Monate zu Nachbesserungen beim MBCP. Die leider nur mündlich besprochene Reparatur/Teileliste wird nun verweigert. Wie soll ich z.B. eine Kopfdichtung für einen Motor mit einer frühen Motornummer und einem 280SE Kopf bestellen ? Mal sehen wie der Richter das sieht ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2023
  4. kdskw

    kdskw Aktives Mitglied

    648
    18. März 2014
    Bei meiner vor kurzem abgeschlossenen Motorüberholung bekam ich vorab ein mehrere Seiten langes Angebot wieviel ggf. die einzelnen Positionen bei Bedarf kosten werden. Bei der Rechnung (3 Seiten) waren dann alle gemachten Arbeiten und Teile Aufgeführt. Auch gekam ich ein zweiseitiges Protokoll über die Messungen, Lagerspiele usw.
    Viele Grüße
    Klaus
     
  5. PeterU

    PeterU Aktives Mitglied

    203
    11. Oktober 2019
    Hallo Mark, hallo Klaus,
    danke für Euere Antworten. So wie Klaus das beschrieben hat, habe ich es auch erwartet und Mark´s Antwort zeigt, dass es vom guten Willen des Vertragspartners abhängt. Besonders die mitgelieferten Messungen, besonders wenn die Ergebnisse vorher vereinbart waren, vermeiden den Gang zum Gericht und schützen doch beide. Das lerne ich aus dem Fall.

    Da baut meine Werkstatt etwas in mein Auto ein und verweigert die Auskunft was.

    Viele Grüße
    Peter
     
  6. Mahawi

    Mahawi Aktives Mitglied

    605
    12. März 2021
    Hallo Peter,
    Ich denke , das hat seinen Grund , das die Werkstatt nichts offenlegt. Eventuell haben sie nichts Neues verbaut und einfach irgendeinen gebrauchten Motor gekauft ( im Wissen , das sie zu einer fachgerechten Instandsetzung nicht in der Lage sind). Da wird die Gerichtsverhandlung sehr schnell gehen……das MBCP wird Auflagen zu Nachweis bekommen und der Richter wird die Verhandlung vertagen.
    Viel Glück und viele Grüße Mario
     
    lowin gefällt das.
  7. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Vor Gericht und auf Hoher See sind alle Menschen in Gottes Hand.
    Vor Gericht gibt es nicht Recht, sondern oft einen Vergleich und sonst ein Urteil.

    Mit Recht hat das recht wenig zu tun.

    Prozesse gegen KFZ Werkstätten sind etwas, was die meisten Endkunden nur einmal machen...
    (Kann ich nur aus Beobachtungen berichten, ich selbst habe zeitlebens meiner Selbstständigkeit IMMER offene Prozesse gehabt, aber NIEMALS auf Kundenseite und auch NIEMALS von einem Rechtsanwalt von Kundenseite auch nur Post bekommen). Bei der Rechtsnummer verlieren in der Regel immer beide.

    Ich schrieb zu jedem Motor ein Messprotokoll, das dient aber eigentlich der Internen Qualitätskontrolle. Das hat sich bewährt. Das stellt vor allem sicher, dass ich keine Messung vergesse. Ich hatte da mal vor ein paar Jahren einen Motorblock durchgemessen, bei Mercedes die entsprechenden Teile bestellt, und dann auf dem Protokoll gesehen das 2 Messungen fehlten... Naja, kurz vor Feierabend eben gedacht "ach, gut, misste das eben nach, dann haste Feierabend" ist bei der vorletzten Messung aufgefallen, das der Motorblock schrott ist. Direkt bei Daimler angerufen und die Bestellung erstmal storniert...
    Aber auch dokumentieren diese Messprotokolle Fehler von Fremdaufträgen oder eben dass die und die Firma alles richtig erledigt hat. Dafür muss man natürlich auch die entsprechenden Messwerkzeuge haben. In der Regel gegen Ablauf der Gewährleistungsfrist oder auf sontigen Wunsch kann natürlich jeder sein Protokoll zu Motor mit nehmen. Das dokumentiert ja oft auch einen gewissen Wert.

    Bei Motoren ist das nicht ganz so wichtig, aber grade im Falle von Elektrik, Elektronik, Diagnosen und Diagnosewegen helfen so Messprotokolle, hinterher am Schreibtisch doch noch den Fehler zu finden und sie helfen auch, die Rechnung zu erklären, wenn man 4h Diagnosezeit für ein 30€ Relais berechnen muss. Dann sagt der Kunde auch "wieso soll ich so viel Zahlen wenn doch nur ein Relais für 30€ kaputt war", da helfen dann eben Messprotokolle weiter...

    Bei Rechnungsstellungen galt stets, das meißte Geld verdient man am Schreibtisch. Das geht beim Unfallgutachten los und hört auf bei einer Rechnung, auf der selbstverständlich jede Mutter, jede Unterlegscheibe, etc. sauber drauf steht.

    Verpflichtet ist die Werkstatt zur Offenlegung jedoch nicht.
     
  8. schlüssellos

    schlüssellos Aktives Mitglied

    4. Februar 2009
    Im Normalfall nicht, aber bei einem Rechtsstreit schon. Da gilt: Was nicht dokumentiert ist, wurde auch nicht gemessen/überholt/ersetzt.

    Grüße, Felix
     
  9. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Das würde ich so mal nicht glauben, denn wenn du bei Daimler n Austauschmotor bestellst steht da auch nur 2 Zeilen auf der Rechnung, einmal der Motor und einmal der Pfand, ggfls. noch gesonderte Lieferkosten. Das wars.

    Wenn man ne Austauschlenkung bestellt, steht da auch nicht jedes erneuerte Lager oder jeder neue Dichtring drinnen.
     
  10. schlüssellos

    schlüssellos Aktives Mitglied

    4. Februar 2009
    Hallo Peter, es gibt doch feste Richtlinien: "Existierende Normen in Deutschland sind das RAL Gütezeichen Motoreninstandsetzung und die VDI-Richtlinie 4084.[2] Motoren mit der Bezeichnung „Generalüberholter Motor nach RAL-GZ 797“ werden nach streng festgelegten Qualitätsmaßstäben instand gesetzt. So werden etwa Verschleißteile grundsätzlich ausgetauscht."

    Deine Anwälte haben das doch sicher überprüft, oder?

    Grüsse und viel Erfolg, Felix


    p.s.: Siehe Wikipedia-Eintrag "Austauschmotor"
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2023
    Cephyr, Memmo, Facelvega und 2 anderen gefällt das.
  11. goldhamme_rulez

    goldhamme_rulez Aktives Mitglied

    20. Juli 2004
    Die Qualität der Arbeit hängt sicherlich nicht an der Qualität des Angebots oder der Rechnung.

    Aber ein guter Instandsetzer ist sicherlich auch insgesamt ein aufgeräumter Mensch und man kann Sachen auch kurz und knapp festhalten - alleine schon, um alles abzurechnen bzw. auch herauszustellen, was NICHT gemacht wurde (kann ja dann später mal kaputt gehen).

    Anbei mein Beispiel von vor knapp 20 Jahren. @PeterU schicke Dir, wenn es für den Prozess hilft als Anschauungsmaterial gerne auch noch mehr Details.

    Herzlichen Gruss

    Oliver
     

    Anhänge:

  12. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    So kenne ich Rechnungen von mir auch nur, sonst verdient man ja nix :D
     
    1964 sl gefällt das.
  13. PeterU

    PeterU Aktives Mitglied

    203
    11. Oktober 2019
    Hallo zusammen,
    besten Dank für Euren Support und die vielen hilfreichen Tipps. Nächste Woche wissen wir mehr, ich werde berichten.
    Ihr alle kennt ja sicher die Kompressionstester von Motometer und die schönen Graphs in Bar.
    Zu Bar und atü gibt es viel Geschriebenes, die Frage ist nur bar.abs oder bar.ü, wobei gilt 1 bar.ü = 1 bar.abs +1.
    Was ist die allgemeine Meinung zu der Motometer Anzeige bar.a oder bar.ü ?

    Beste Grüße
    Peter
     
  14. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Meinung?
    Das Sie für eine Messung die im Rechtsverkehr beachtet werden soll, geeicht sein müssen.
     
  15. PeterU

    PeterU Aktives Mitglied

    203
    11. Oktober 2019
    Richtig, meine Frage ist jedoch:
    Angenommen der Motometer zeigt 10 bar für Zylinder 1. Sind das dann 9 atü oder 10 atü ?
     
  16. Eberhard G.

    Eberhard G. Aktives Mitglied

    417
    27. Oktober 2006
    Hallo Peter,
    du fragst nach Meinung, darum gebe ich meinen Senf dazu ohne ihn besser als folgt belegen zu können:

    Messgeräte für Reifendruck zeigen bei Atmosphärendruck "Null" an, was ca. 1 Bar absolut entspricht. Das gleiche gilt für die handelsüblichen Druckmessgeräte für Pneumatik und Hydraulik. An Vakuumpumpen findet man auch Instrumente, deren Zeiger im Ruhezustand ganz rechts stehen. Auf deren Skala geht es mit sinkendem Druck ins negative Vorzeichen. Gemeinsam ist beiden Versionen, dass bei Umgebungsdruck die Anzeige bei etwa 0 steht.
    Eine Abweichung von dieser Praxis für Kompressionsmessgeräte ist denkbar, allerdings finde ich auf Anhieb keine Begründung dafür. Unterdruck im Zusammenhang mit Verbrennungsmotoren wird mit anderen Messgeräten und an anderer Stelle gemessen.

    Viele Grüße
    Eberhard
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2023
  17. Eberhard G.

    Eberhard G. Aktives Mitglied

    417
    27. Oktober 2006
    Ergänzung:

    Zitat: "In den meisten Anwendungen wird der Relativdruck gemessen – also bezogen auf den atmosphärischen Luftdruck."
    https://de.wikipedia.org/wiki/Druckmessgerät

    Nur bei Barometern ist es anders, weil dort regelmäßig Drücke unter dem Normaldruck erfasst werden müssen.
     
  18. Kutte

    Kutte 230 SL, Bj 1964, 332

    610
    13. August 2010
    Unser normale Luftdruck ist eigentlich schon 1 bar, jedoch für Otto Normal Verbraucher "0".

    Darum wird von bar(abs) = absolut "0" und von bar(ü) gesprochen:

    bar(abs) = 0,00 bar, dies wiederum für "Otto Normal Verbraucher" = bar (ü) = -1,00 bar
    bar(abs) + Luftdruck (also unsere Atmosphäre) = 1,00 bar(abs), dies wiederum für "Otto Normal Verbraucher" = bar (ü) = 0,00 bar

    [​IMG]
    (C) https://www.lehrerfreund.de/technik/1s/verbrennungsmotor-4-Druecke
     
    goldhamme_rulez gefällt das.
  19. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Was war das früher logisch und nachvollziehbar, als man bei Druckmessungrn noch "atü" sagte, "Atmosphären Überdruck", ausgehend vom Normaldruck 0.
    Und dann kam dieser Newton...
    Michael
     
  20. Sinan

    Sinan Aktives Mitglied

    23. November 2004
    xxxxxx
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2023
Schlagworte:
Müller Classic Motors
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