Hilfe Garagenplatz Mietminderung ?

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von RJJ, 25. Mai 2021.

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  1. RJJ

    RJJ Aktives Mitglied

    60
    16. Juni 2013
    Hallo
    Vielleicht könnt Ihr mir mit Antworten helfen oder vielleicht ist ja auch ein Anwalt für Mietrecht hier im Club


    Ich habe eine einzelne Garagen gemietet (2017) und der Vermieter teilte mir nun mit das die Garagenstellplatz nicht mehr genutzt werden kann

    Grund sind Renovierungsarbeiten für die nächsten 5-7 Monaten.
    Die von mir gemietete Garagenbox ist abschließbar und somit nicht öffentlich Zugänglich!
    Der Vorschlag vom Vermieter ein öffentlicher Stellplatz für mein Fahrzeug ?

    Ich möchte natürlich nicht mein Fahrzeug auf einem öffentlichen Stellplatz für die Zeit abstellen
    Mietminderung somit für mich 100 %

    Was würdet Ihr machen

    Vielen Dank für die Hilfe
     
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  2. goldhamme_rulez

    goldhamme_rulez Aktives Mitglied

    20. Juli 2004
    Moin René -

    bei der Immobilienlage - will man da seinen Garagenvermieter zum Feind ?

    Bei Garagen etc. gelten ja alle diese mieterfreundlichen Schutzrechte nicht. Also würde ich mich, zur Not mit zusammengebissenen Zähnen, irgendwie gütlich einigen, um nicht nach der Renovierung ohne Abstellplatz dazustehen.

    My two cents -

    Oliver

    P.S.: Sollte jemand im Großraum Düsseldorf einen Garagenhof oder 3-7 Garagen im Paket abzugeben haben ... ich hätte Interesse :cool:;):D
     
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  3. RJJ

    RJJ Aktives Mitglied

    60
    16. Juni 2013
    Hi
    Wie so sollten die Mieterschutzrechte nicht gelten !!!!
    Ich kann die mir durch Mietvertrag überlassenen Gagenplatz nicht nutzen und soll weiter 150.- Euro bezahlen für die nächsten Monate
    Das BGB gibt doch auch für Garagen !
     
  4. goldhamme_rulez

    goldhamme_rulez Aktives Mitglied

    20. Juli 2004
    Selbstverständlich und da stehen gegenseitige Kündigungsfristen drin ... in der Realität heißt das, wenn'de Ärger machst als Garagenmieter biste ratzfatz die Garage los ... und ein anderer dankbarer Mieter wird sie umgehend mieten ... zumindest gilt diese einfache Regel in allen Kommunen, wo die Nachfrage größer als das Angebot ist ... nennt sich Marktwirtschaft und da es sich bei Garagen nicht um Lebensraum handelt, muss die an der Stelle nicht sozial sein ...
     
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  5. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Natürlich gilt für die Garagenvermietung das BGB, aber eben nicht die Schutzrechte für Wohnraum.
    Bezüglich der Kündigungsfristen hilft ein Blick in den Mietvertrag, ansonsten ins BGB.
    Wenn ein Außenstellplatz für dich nicht in Frage kommt, musst du den natürlich nicht nehmen und für eine Garage die nicht nutzbar ist, wohl auch keine Miete zahlen, ich glaube nicht dass dir ein Rechtsanwalt da viel weiter helfen kann.

    Wie die Verfügbarkeit von Garagen ist, hängt stark von der Region ab, bei uns gibts davon grundsätzlich genug...
     
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  6. RJJ

    RJJ Aktives Mitglied

    60
    16. Juni 2013
    Ok dann würdest du also für eine Garage Miete bezahle die 8 Monate durch Bauarbeiten gesperrt .... vollkommen logisch Betrachtung ....
     
  7. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Ich weis nicht wie du auf die Idee kommst, aber ich bräuchte keinen Rechtsanwalt für Mietrecht um mir zu überlegen, ob ich einen Außenstellplatz haben will, ob ich für die Garage weiter zahlen würde damit ich sie nicht verliere oder ob ich dem Vermieter verklickern würde, dass ich für die Zeit nicht zahlen würde / den Mietvertrag kündigen würde.
     
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  8. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Wenn eine Alternative nicht für Platin zu finden ist, dann wirst du wohl in die Tischkante beißen müssen, nolens volens.
    Falls du aber ein wenig Verhandlungsgeschick haben solltest, dann wirf doch in eine etwaige Diskussion ein, dass er, nachdem er dir gekündigt haben sollte, während der Bauarbeiten ohnehin keine Erlöse erzielen würde, du ihm aber in einem Vergleich die Hälfte zahlen würdest gegen die feste Zusage, sie dir weiter zu vermieten. Wie gesagt, Schutzmechanismen des Wohnraumes sind hier nicht gegeben. Wenn er etwaige vertraglich fixierte Fristen einhält, kann er dir jederzeit kündigen, ein Grund ist dazu nicht erforderlich...
    Dies wirst du (s. deinen Sarkasmus) sicherlich nicht gehört haben wollen, aber so ist's nun mal...

    Ein Grund dafür, warum ich erst dann ins Münsterland gezogen bin, als ich meine Altmetalle im eigenen Stall unterbringen konnte, Miete war nie eine Option...man stelle sich vor, nicht nur die Fahrzeuge, sondern auch die über 50 Jahre gemeinsam mit meinem alten Herrn gesammelten Ersatzteile für alle Fabrikate aus- und zwischenlagern zu müssen...HORROR!!!

    [OFFTOPIC: Grins - dies war mein 5.555ster Post...in siebzehn Jahren, wo sind sie nur hin, die Jahre....??]

    Michael
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Mai 2021
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  9. d.Hahn

    d.Hahn Aktives Mitglied Mitarbeiter Administrator

    20. November 2003
    Hallo,

    das Thema hat beim besten Willen nichts in unserem Forum zu suchen.
    Vorerst geschlossen. Morgen lösche ich das Thema.

    vG
    Detlef
     
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