Gutachten regelmäßig erneuern lassen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines - Innenraum, Pflege und Wartung" wurde erstellt von Ulli, 29. Juli 2006.

  1. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, zusammen,

    bekanntlich sollte man ja gelegentlich sein Fahrzeuggutachten für die Versicherung erneuern lassen.

    Nachdem ich das jetzt länger vor mir hergeschoben habe:schlafen: , war ich vor 14 Tagen mal los. Das Ergebnis der Bewertung lag heute im Briefkasten: Wertzuwachs von rd. 35 %:) . Gut, daß in der Zwischenzeit nichts Ernsthaftes passiert ist...

    Vielleicht sollte der eine oder andere von euch ja auch mal los. Bloß nicht zu lange warten. Sonst zahlt man im Ernstfall am Ende noch drauf...

    Gruß

    Ulli
     
  2. kade

    kade Kade

    4
    3. September 2004
    Gutachten

    Hallo Ulli,
    wieviel Zeit lag denn zwischen den Bewertungen?
    Meiner ist vor zwei Jahren bewertet und ich plane das für
    2007 wieder ein.
    Weiter gute Fahrt!
    Beste Grüße
    Kade
     
  3. bochy3699

    bochy3699 Aktives Mitglied

    10. Februar 2005
    Gutachtenerneuerung

    Wir haben für uns beschlossen das Gutachten alle 2/3 Jahre zu erneuern. In der Zwischenzeit habe ich dann genug dran rumrenoviert damit sich der Aufwand (auch monetär) lohnt.
    Gr. Axel
     
  4. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hi, zusammen,

    das letzte Gutachten war in 4/2005 und in der Zwischenzeit ist natürlich - wie bei vielen andern vermutlich auch - so einiges gemacht worden. Das hat sich jetzt auch in den Zahlen niedergeschlagen. Gerade wenn der Wagen in der Zwischenzeit noch größere Eingriffe erfährt, sind 3 Jahre m. E. ein zu langer Abstand. Wenn man nichts dran gemacht hat, reichen die allgemein empfohlenen zwei Jahre dagegen bestimmt aus. Kann man ja selbst gut überblicken. Nur sollte sollte man das halt nicht generell auf die lange Bank schieben.

    Gruß

    Ulli
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2006
  5. ZwoachtzigSL

    ZwoachtzigSL deaktiviert

    5. September 2004
    .


    ich glaube, bei meiner Versicherung steht sogar etwas im Vertrag, dass
    ein Nachtragsgutachten spätestens alle 2 Jahre sogar Pflicht ist.

    Muss mal reinschauen.


    Detlef, der aus Hessen :confused:



    .
     
  6. kboris

    kboris Aktives Mitglied

    233
    7. Mai 2006
    Gutachten

    interessant.
    bei meiner versicherung wollten die nur zu versicherungsbeginn ein ausführliches gutachten, folgegutachten (ausser es erfolgt eine komplettresto oder etwas anders was den wert massiv steigert) wollen die nicht mit der begründung dass im schadensfall sowieso eine entsprechende begutachtung vorgenommen wird. ich denke auch in kenntnis der vielen gutachten mit überzogenen wertangaben verlassen sich die versicherungen heute kaum noch auf fremde angaben. ich kann aus eigener erfahrung mit vielen oldtimern und gutachten/ern sagen dass in der szene einige rare kenner und viele leute tätig sind die trotz dem label "oldtimerspezialist" eigentlich kaum echte ahnung haben.
    ich dokumentiere alle arbeiten am auto mit bildern und rechnungen so dass der wert(erhalt) vom beginn der versicherung eigentlich nachvollzogen werden kann.
    was meint ihr?
     
  7. Pagodenschrauber

    Pagodenschrauber lebt schon fast hier

    14. Mai 2004
    Auf jeden Fall gut, auch Rechnungen zu haben!

    Bei einem (grösseren) Schaden wird ohnehin immer von der Versicherung der Wert aktuell neu eingeschätzt, unabhängig davon, was Dein letztes Gutachten so beinhaltet hat... Die ersetzen also den (Total- oder fast-Total-) Schaden immer nach ihrer eigenen, aktuellen Werteinschätzung, wobei natürlich ein höherer Wert als Deine Gutachtensumme ausgeschlossen ist, denn ein höherer Wert ist ja nicht versichert, logisch. Dein Gutachten ist da für Dich als Versicherungsnehmer als eine Erleichterung für die Beweisführung im Streitfall zu sehen...

    Ergo: Wir zahlen die Prämien auf Basis unserer meist hohen Wertgutachten, aber was die Versicherung letztlich ersetzt, ist eine zweite Frage...

    Gruss Chris
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2006
  8. ZwoachtzigSL

    ZwoachtzigSL deaktiviert

    5. September 2004
    .


    das bei einem Nachtragsgutachten, dass einen höheren Wert feststellt,
    zwangsläufig auch der Versicherungswert erhöht wird und damit die
    Kaskoprämien angehoben werden, versteht sich.

    So isses auf jeden Fall bei meiner A......


    Detlef, der aus Hessen :)
     
  9. Sternie

    Sternie ausgewandert

    193
    24. August 2004
    Pagodenschrauber trifft den Nagel auf den Kopf.
    Glaubt ja nicht, daß ihr im Totalschadensfall je den Wert, der in eurem Gutachten steht, ausgezahlt bekommt. Dieser Wert dient nur zur Berechnung der Prämie!
    Formel: Hoher Wert = Hohe Prämie
    Sowohl im Kaskofall, als auch im Haftpflichfall werden die jeweiligen Versicherungen eigene Gutachten erstellen bzw. auf die Marktlage und das dort herrschende Preisniveau verweisen. Womit wir wieder bei Classic Data und deren Monopolstellung wären. Schaut Euch mal an, was eine Pagode im Zustand 2 oder 3 dort wert ist und vergleicht das mal mit eurem Wertgutachten.
    Lediglich im Falle des Totalverlustes könnte das Gutachten helfen eventuelle gegenbeweise zu führen, insofern ist es schon empfehlenswert, die Gutachten zu erneuern, insbesondere bei zusätzlichen werterhöhenden Maßnahmen.
    meint Sternie
     
  10. kboris

    kboris Aktives Mitglied

    233
    7. Mai 2006
    stimmt schon aber ein kurzgutachten kannst du komplett vergessen. und alle 2 -3 jahre ein echtes vollgutachten dass dann im schadensfall doch bezweifelt wird.....:confused:
    ich denke da macht es mehr sinn ggf im schadensfall ein gegengutachten zu erstellen. meiner erfahrung nach waren die gesellschaften immer recht korrekt und kulant wenn man das "normale" auto auch dort versichert hat und ein gewiefter agent das verfahren in die richtigen bahnen gelenkt hat.
     
  11. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, zusammen,

    im Teilschadenfall habt ihr zweifelsfrei recht. Da wäre es mir auch herzlich egal, ob im GA ein Wert von bsp. 39.000 € oder 45.0000 € taxiert ist. Solange der Instandsetzungsbetrag darunterliegt, spielt es keine Rolle. Das finanzielle Eigenrisiko tragt ihr ohne vernünftiges und aktuelles Gutachten aber dann, wenn es wirklich drauf ankommt, nämlich bei einem Totalverlust. Allein schon aus diesem Grund empfiehlt sich, das Gutachten regelmäßig aktualisieren zu lassen. Und da sind mir rd. 100 € alle zwei Jahre für ein für diese Zwecke vollkommen ausreichendes Kurzgutachten lieber, als später das 100-(!)-fache oder noch mehr aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Unser guter Pagoden-Klaus würde mir da sicher zustimmen ( http://www.pagodentreff.de/diskussionsforum/t42-meine-schoene-pagode-wurde-gestohlen.html?highlight=pagode+gestohlen ).

    Die Haltung der Versicherung von kboris halte ich aus den o. g. Gründen für äußerst fahrlässig und zweifelhaft. Sie weicht deutlich von der Norm der ausgewiesenen Oldie-Versicherer ab, die in der Regel alle zwei Jahre ein aktuelles Gutachten fordern. Insofern stellt sich die Frage, ob hier wirklich eine Oldtimerversicherung im klassischen Sinne abgeschlossen wurde. Leider bieten auch diverse Versicherer diesen Deckungsschutz an, ohne wirklich der Problematik des Oldtimer-Wertes gerecht zu werden, der sich ja grundsätzlich von der normalen KFZ-Schadenregulierung unterscheidet; Stichworte "Marktwert", "Wiederbeschaffungswert," etc. Wir hatten dieses Thema schon des Öfteren. sieh auch hier:
    http://www.pagodentreff.de/diskussionsforum/t344-oldtimer-versicherung.html?highlight=wiederbeschaffungswert
    http://www.pagodentreff.de/diskussionsforum/t873-classic-data-gutachten-makulatur.html?highlight=wiederbeschaffungswert

    Übrigens ist nicht immer, wie geschrieben, mit der im Gutachten fixierten Wertkalkulation für das Fahrzeug Schluß. Viele Oldtimerversicherer gewähren ihren Kunden eine Vorsorge zwischen 10 % und 15 %, um eben etwaige zwischenzeitliche wertsteigernde Maßnahmen, die noch nicht im GA erfaßt sind, abzufangen. Dieser Betrag addiert sich dann ggf. noch zur Versicherungssumme hinzu, ohne daß ein Beitrag dafür erhoben wird.

    Gruß

    Ulli
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2006
  12. Pagodenschrauber

    Pagodenschrauber lebt schon fast hier

    14. Mai 2004
    Hallo Ulli,

    nur damit kein Missverständnis aufkommt: Selbstverständlich braucht man aktuelle Wertgutachten! Ich wollte nur sagen, dass damit keinesfalls im Totalfall die Regulierungssumme klargestellt ist...

    Gruss Chris
     
  13. kboris

    kboris Aktives Mitglied

    233
    7. Mai 2006
    versicherung

    also ich bin ja momentan beim HDI und die haben durchaus eine spezielle "oldtimer" sparte (oder hat da jemand negative erfahrungen). früher war ich bei OCC da war die police allerdings jedesmal von einer anderen versicherungsgesellschaft ausgestellt.
    aber nochmal, wo ist das problem wenn man einen vertrag mit einem ausführlichen gutachten beginnt, der versicherungsnehmer alle arbeiten am fahrzeug dokumentiert und im schadensfall sowieso ein gutachten erstellt wird.
    und reicht der versicherung denn wirklich im falle des totalverlustes ein kurzgutachten? pagodenklaus (der thread von 2004) hat da ja anscheinend eine sehr korrekte versicherung gehabt (hat aber wohl nie gepostet welche?)
    wer hat denn mit seinem wagen hier schon ein echtes erstattungsproblem gehabt - mal vorrausgesetzt es handelte sich nicht um eine rostlaube mit gefälligkeitsgutachten?
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2006
  14. redcliffe

    redcliffe deaktiviert

    133
    11. November 2005
    Versicherung

    Hallo Boris,

    auch ich hatte beim HDI wegen einer Oldtimer-Versicherung nachgefragt.
    Die Antwort war die, dass ich nur eine Oldtimerversicherung für meine Pagode bekomme, wenn ich mein Alltagsfahrzeug auch beim HDI versichert habe.
    Da ich einen Firmenwagen fahre und dieser bei einer anderen Gesellschaft versichert ist, habe ich ausser meinen beiden Motorrädern, die ganz zufälligerweise beim HDI versichert sind (seit Jahren 35 %), kein Alltagsfahrzeug das ich beim HDI versichern könnte. Leider zählen jedoch Motorräder nicht zu den Alltagsfahrzeugen. Soviel zum Thema HDI.

    Gruss

    Hans
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2006
  15. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Zu 1)
    Dadurch, daß Du nach Erstellung eines Gutachtens, anhand dessen ja die Versicherungssumme festgesetzt wird, fortlaufende, wertverbessernde Arbeiten mit Rechnung oder sonst wie dokumentierst, hast Du noch keine Erhöhung der Versicherungssumme vorgenommen. Ergo hast Du die über die Versicherungssumme (ggf. incl. Vorsorge) hinausgehenden Werterhöhungen nicht versichert. Im Falle eines Totalverlustes (z. B. Diebstahl) wird logischerweise durch den Versicherer kein weiteres Gutachten zur Regulierung erstellt, da der Wagen weg, bzw. nicht mehr zu bewerten ist. Gezahlt wird dann - und zwar ohne wenn und aber - der Wert, der in dem letzten Gutachten festgeschrieben ist, welches dem Versicherer vor dem Schaden vorgelegen hat und nach dem auch der Beitrag berechnet wurde. Der Versicherer von Klaus hat insofern nicht irgendwie kulant oder besonders korrekt gehandelt, sondern so, wie man das nach den ganz normalen vertraglichen Regelungen erwarten durfte.

    Zu 2)
    Wenn der Versicherer ein Kurzgutachten bei Vertragsschluß akzeptiert hat, danach die Versicherungssumme festgesetzt und seine Prämie berechnet hat, ist und hält er sich selbstverständlich später im (Total)schadenfall auch daran gebunden, wieder ohne wenn und aber. Soweit der Versicherer Zweifel am Inhalt des GA hat, muß und wird er diese vor Vertragsschluß klären. Einfach mal dokumentieren und später sagen "glaub´ich nicht" gibt´s nicht! Es wird auch keinen Versicherer geben, der auf so eine Idee käme, mal ganz davon abgesehen, daß er dafür auch zunächst den Nachweis erbringen müsste, daß die Ausführungen, des seinerzeit bewertenden, vereidigten Sachverständigen falsch waren! Und dies ist dann alleine schon deswegen schlicht unmöglich, weil das Fahrzeug ja weg ist.

    Gruß

    Ulli
     
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