Der letzte macht das Licht aus, besseres Licht in der Pagode vorne.

Dieses Thema im Forum "Technik - Motor, Getriebe und Fahrwerk" wurde erstellt von friese, 12. September 2004.

  1. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    @Alle

    Es geht hier nicht um den Haftpflichtfall, sondern um den Vollkaskoschutz und da hat die Versicherung einen deutlich größeren Spielraum zur Zahlunsverweigerung.

    Jeder Versicherer, der 50.000 Euro plus, plus zahlen soll, schickt seinen Gutachter mit der Maßgabe, den zu zahlenden Betrag soweit wie möglich
    nach unten zu korrigieren.


    Heutzutage sind die Gutachter die im Kaskofall geschickt werden so richtig fit im Finden von Gründen.

    Bauartgenehmigung vom Scheinwerfer erloschen = Betriebserlaubnis erloschen = Fahrzeug durfte überhaupt nicht auf der Straße sein, hätte deshalb auch in keinen Unfall verwickelt sein dürfen = Versicherung zahlt nicht!!!
    Wie das dann endgültig - ggf. vor Gericht - ausgeht, wird man dann nach Jahren und vielen Anwaltskosten erfahren.

    Ob sich das lohnt, für ein Fitzelchen mehr Licht???

    Bleibt bei den bauartgenehmigten Teilen, hört nicht auf die Schlaumeier, die zahlen Euch den Schaden später sowieso nicht.

    BMB
    Bernd
     
  2. H.J.

    H.J. Aktives Mitglied

    4. August 2009
    ein Zahlungsverweigerung der Versicherung muss aber auch im Zusammenhang mit dem Unfallhergang stehen. Ich finde das sehr spekulativ, wenn z.B. ein Gutachter sagt: "Auffahrunfall, wir zahlen nicht weil Du die falsche Lampe eingebaut hast" Zudem glaube ich nicht, dass ein Gutachter die Zeit hat das ganze Auto auf den Kopf zu stellen, um ggf. einen falschen Umbau zu ermitteln.

    Mich würde allerdings interessieren, ob man jetzt den Reflekor bei den 55/60W "Birnen" ausbauen muss oder nicht. Da scheint es unterschiedliche Meinungen zu geben.
    Heiner
     
  3. WRe

    WRe Aktives Mitglied

    14. April 2009
  4. schlüssellos

    schlüssellos Aktives Mitglied

    4. Februar 2009
    Hallo WRe,

    der Grundsatz "suum cuique" ist ein ethischer Begriff, der über 2500 Jahre alt ist.

    Man sollte die Geschichte wirklich nicht auf die Zeit zwischen 1933 und 1945 reduzieren.

    Ich habe in Einbeck sogar schon erlebt, dass sich Touristen vor einem der wunderschönen Altstadthäuser darüber erregten, dass das Fachwerk mit Swastiken verziert war: Warum man denn die "Hitlerkreuze" nicht entfernt habe?

    Grüße, Felix
     
  5. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Hallo Heiner.

    Der Blendschutz kann drin bleiben.

    Das Thema "Versicherung" ist immer das allerletzte Totschlagargument des deutschen Autofahrers. Ich habe keine Idee warum ein Kaskoschaden von den Leuchten abhängen soll. So ein Szenario ausser Kabelbrand kann ich mir nicht konstruieren. Wie bereits gesagt : jeder wie er will und kann.

    Grüße Martin
     
  6. martin-rt

    martin-rt Aktives Mitglied

    100
    18. Mai 2014
    H4

    Ich habe mal sämtliche h4 Leuchtmittel (mit und ohne Prüfzeichen)an einem Scheinwerfereinstellgerät geprüft. Alle Scheinwerfer mit H4 Birnen haben ein ordentliches Lichtbild und eine saubere Hell-Dunkelgrenze abgegeben.
    Es ist also, bei richtiger Einstellung, eine Blendwirkung nicht zu erwarten. Aus diesem Grund wird niemand merken, daß unzulässige Leuchtmittel eingesetzt sind.
    Gruß
     
  7. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Die Vernünftigen unter uns haben es längst gemerkt, es geht hier nicht darum, ob jemand etwas merkt, oder ob jemand etwas meint, sondern knallhart darum, ob ein Zustand vorliegt, der zum Zeitpunkt des Schadens bereits zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat.

    Für alle anderen (Unentschlossenen) nochmals die Fakten im Klartext:

    Ihr dürft davon ausgehen, dass jeder Kaskoversicherer, wenn er bis zu 100.000 Euro oder mehr zahlen soll, nichts unversucht lassen wird, um sich vor der Zahlung zu schützen und den Schwarzen Peter schnellstmöglich wieder an den Anspruchsteller zurück geben wird.

    Im Haftpflichtfall reicht die Aussage des Gegners "ich fühlte mich geblendet und konnte deshalb nichts sehen" völlig aus um eine Maschinerie der gegnerischen Versicherung und/oder die der eigenen Kaskoversicherung in Gang zu setzen - und zwar völlig unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Aussage "ich fühlte mich geblendet und konnte deshalb nichts sehen"

    Die vorgenannte Aussage reicht, dass sich ein Gutachter ganz genau mit der Beleuchtungsanlage und seiner bauartigen Genehmigung beschäftigen wird.
    Es wird für ihn ein ganz besonderer Feiertag sein, wenn er nach Zusammenstellung der Fakten konstatieren darf:

    "Das Fahrzeug hatte zum Zeitpunkt des Schadeneintritts keine gütige Betriebserlaubnis."

    Nur das zählt dann und reicht um Zahlungsansprüche eines Vollkaskoversicherten abzuwehren.
    Ob die Beleuchtung in irgendeiner Form ursächlich oder nicht ursächlich zum Schaden beigetrage hat, das interessiert dann keine S..

    Selbst wenn sich später herausstellen sollte, dass der Unfallgegner nur deshalb geblendet war, weil seine eigene Scheibe von innen total verschmutz war, bleibt der Fakt der erloschenen Betriebserlaubnis.

    Ich mache es jetzt wie Memmo und verabschiede mich aus diesem Thread, denn ich bin sicher, dass meine Ausführungen die meisten hier Lesenden/Schreibenden zum Nachdenken bewegt hat - und um die Anderen ist es mir eigentlich egal.

    BMB
    Bernd
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2016
  8. WRe

    WRe Aktives Mitglied

    14. April 2009
    Haloroad & Co.

    Hallo,
    die Lampen beispielsweise von Osram (Haloroad) und Philips (R2 Visio) die den alten Biluxsockel B45t aufweisen und eine Leistung von 40/45W haben, besitzen eine E-Zulassung*, was auf die auch angebotenen B45t-H4-Leuchten mit 55/60W nicht zutrifft.
    ...WRe

    * https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Prüfzeichen
     

    Anhänge:

  9. Ponton 220 S Coupe

    Ponton 220 S Coupe Aktives Mitglied

    325
    18. Juli 2011
    Danke!

    Danke Memmo, danke Bernd!
    Liebe Grüsse nach Deutschland
    Thomas
     
  10. martin-rt

    martin-rt Aktives Mitglied

    100
    18. Mai 2014
    H4

    Immer schön locker bleiben...
    Hast ja Recht mit deiner erloschenen Betriebserlaubnis. Das trifft auf jedenfall für die Edelstahlauspuffanlagen auch zu. Die sind nämlich auch lauter als die Originalen. Oder rote Blinkleuchten beim späten 280er... Da könnten wir noch ein bisschen weitermachen.
    Hier gehts strenger zu wie beim TÜV!
    Gruß
     
  11. martin-rt

    martin-rt Aktives Mitglied

    100
    18. Mai 2014
    H4

    Hört sich nicht an, als ob die anderen lockerer sind als ich...rote Blinkleuchten sind ab 1970 nicht mehr zulässig. Die 55W Birnen sind heller. Habs ausprobiert.
    Ich habs einfach nur probiert. Ganz objektiv.
    Gruß
     
  12. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Locker vom Hocker

    Hauptsache, das letzte Wort!

    BMB
    Bernd

    und tschüss...
     
  13. d.Hahn

    d.Hahn Aktives Mitglied Mitarbeiter Administrator

    20. November 2003
    Neh,

    das letzte Wort habe ich.

    vG
    Detlef H.
     
  14. 280igSL

    280igSL Aktives Mitglied

    216
    27. Dezember 2014
    Frage zu Haloroad etc.

    hi,

    kann mir jemand bitte die Info geben, welche (besseren "Haloroad etc..) Lampen in der Bilux Version jetzt zugelassen sind?

    Die Osram Bestell Nr. 64 183 sollte es ja sein,
    Gibt es eine NEUERE Serie, welche auch ZUGELASSEN ist?
    - Und wenn ja hat wer Erfahrung damit?

    Bitte keine Neuauflage über Lampen ohne Zulassung, mir gehts um Lampen mit Zulassung im originalem Scheinwerfer für Deutschland/Österreich.


     
  15. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
  16. Werinhari

    Werinhari Aktives Mitglied

    304
    28. Januar 2016
    Hallo,

    ICH wüsste NICHT, dass es zu den Haloroads verbesserte Versionen gibt. Kann ich mir auch schwerlich vorstellen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gibt es höchstwahrscheinlich keine weiteren Verbesserungen.
    Ich setze die sowohl in meiner 68er Pagode als auch im 76er Unimog ein. Der Unterschied ist (natürlich subjektiv beurteilt) schon deutlich merkbar.
     
Müller Classic Motors
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