Das war's. Nr. 780 heute nacht geklaut...

Dieses Thema im Forum "der Stammtisch" wurde erstellt von Ulli, 20. Juni 2019.

  1. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, zusammen,

    ich hatte ja damals versprochen, noch eine Rückmeldung bzgl. der Versicherungsabwicklung zu geben. Aufgrund aktueller Nachfrage also:

    Mein Versicherer hatte nach Abschluss der pol. Ermittlungen zunächst nur rd. 75% der Gesamtversicherungssumme (Vers.-Summe zzgl. 10 % Vorsorge) reguliert. Das habe ich natürlich nicht akzeptiert und einen Anwalt eingeschaltet. Ein entsprechendes Schriftstück und eine Erinnerung später wurde dann ohne weiteres Geplänkel direkt die gesamte Restsumme ausbezahlt. Insofern versicherungstechnisch alles gut.

    Besonderheit in meinem Fall waren u. a. unterschiedliche Wertdefinitionen, die sich in den Schriftstücken des damaligen Gutachters wiederfanden. Versichert lt. Police war der Marktwert. Der Gutachter hat es fertiggebracht, im zunächst vorgelegten Kurzgutachten, dem aufgrund des Fahrzeugwertes ergänzend geforderten Vollgutachten und in seinem Anschreiben zig verschiedene Wertbezeichnungen unterzubringen wie:
    - Verkaufswert nach Schwacke incl. Mwst
    - Wiederbeschaffungswert
    - Wiederherstellungswert
    - Fahrzeugwert
    Nur der Begriff Marktwert fand sich nigends... Dass mir das seinerzeit selbst nicht aufgefallen ist, ist eigentlich die größte Peinlichkeit. Aber die Versicherung hat halt auch nicht darauf geachtet. Hätte sie es, hätte sie nachhaken und ggf. eine Korrektur des versicherten Wertes vornehmen müssen, bzw. die Wertdefinition des Gutachtens hätte klargestellt werden müssen. Denn Marktwert und Wiederbeschaffungswert sind nunmal unterschiedlich hoch.

    Ich gehe davon aus, dass die Versicherung bei ihrer ersten Zahlung ziemlich reflektionsfrei einfach eine Kürzung entsprechend der Differenz Marktwert - Wiederbeschaffungswert vorgenommen hat. Nach Hinweis u. a. auf die diversen Widersprüche zur Wertdefinition (z. B. auch: Wertfindung nach Schwacke gibt es nur für Gebrauchte bis 12 Jahre und Mwst ist auch falsch) und eine ergänzende Auflistung über die kpl. Restaurierungsmaßnahmen wurde dann anstandslos der Rest gezahlt.

    Ich kann nur jedem empfehlen, sich sein Fahrzeuggutachten einmal genau anzuschauen. Ich war damals bei einem GTÜ-Gutachter. Ich denke, dass bestimmt 90 - 95 % seiner Gutachten Alltagsfahrzeuge betreffen. Also hat er dann ohne Nachzudenken den alltäglichen Gutachtenvordruck genommen, der bereits vorgedruckt einen Text wie z. B. "Fahrzeugwert nach Schwacke incl Mwst" enthält. Für eine Oldtimerbewertung grundfalsch. Ich glaube mittlerweile, dass die für uns wichtige Definition des Fahrzeugwertes vielen Sachverständigen, wenn sie nicht gerade Classic Data oder einer vergleichbaren Organisation angehören, gar nicht so präsent ist.

    So, das war's. Das Jahr geht heute zu Ende und Nr. 780 bleibt verschwunden. Das neue Jahr wird dann hoffentlich auch einen neuen 230 SL bringen. Die Weichen sind zumindest gestellt.

    Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr mit allen guten Wünschen, die dazu gehören - allem voran Gesundheit. Da weiß ich, wovon ich spreche...

    Gruß

    Ulli
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2020
    tommyx79, DocKlaus, rema350SL-H und 7 anderen gefällt das.
  2. goldhamme_rulez

    goldhamme_rulez Aktives Mitglied

    20. Juli 2004
    Herzlichen Dank, Ulli !

    Deine Tipps gilt es zubeherzigen. Viel Erfolg!

    Und guten Rutsch an alle (oder wie man in Franken sagt: Guten Beschluss)

    Oli
     
  3. SANDRIN

    SANDRIN Hammering Shit Can Driver

    595
    5. Oktober 2008
    Danke für die abschließende Info, Ulli. Freut mich für Dich, dass am Ende doch alles gut war. Deine Tipps werde ich (versuchen zu) berücksichtigen, habe im Januar Zeit und will bei gutem Wetter mit Sieg-Linde zum Erneuern des Gutachtens fahren.
    Dir ebenfalls ein 'Gutes 2020' - und einen schönen SL.
    Cheers
     
Müller Classic Motors
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