Classic-Data-Gutachten Makulatur?

Dieses Thema im Forum "die Mercedes Benz „Pagode“" wurde erstellt von ZwoachtzigSL, 8. März 2005.

  1. ZwoachtzigSL

    ZwoachtzigSL deaktiviert

    5. September 2004
    Zu dem im Stammtisch diskutierten Thread "Brandschaden beim Schwellerschweissen":

    Ich interessiere mich für den in eBay angebotenen abgefackelten 230 SL. Das in eBay benannte „Classic-Data-Gutachten“ des Verkäufers aus dem Jahr 2003 liegt mir deshalb inzwischen vor.

    Bei dem sogenannten Classic-Data-Gutachten handelt es sich - nur - um eine sog.“Classic-Data-Kurzbewertung“.

    Meine persönliche Meinung hierzu ist:

    Ob der CD-Gutachter die Pagode dabei überhaupt „kurz“ in Augenschein genommen hat, wird von mir, nach dem die Pagode ja offenbar noch über gravierende Karosserieschäden an beiden Längsträgern und im Heckbereich verfügte, die erst vor kurzem beseitigt werden mussten, bezweifelt.

    Fakt ist: Trotzdem attestiert die CD-Kurzbewertung der 230 SL - Pagode eine glatte Zustandsnote 3 Die auf der Kurzbewertung mit abgeruckte CD-Marktwert-Tabelle ergibt für die Zustandsnote 3 den allseits bekannten Marktwert von 23.500,00 Euro

    Die Beschreibung des Verkäufers in eBay über die von ihm durchgeführten Karosseriearbeiten lassen für mich darauf schliessen, dass das Auto mit „überholtem Motor“ und „nicht funktionierendem Automatikgetriebe“ zwar fahrfähig, aber längstens nicht fahrbeit und TÜV-abnahmefähig war (der Verkäufer hat in 2004 bestimmt nicht ohne Grund u.a. eine ganze Reihe von technischen Ersatzteilen für Bremsen etc. in eBay gekauft).

    Damit dürfte das Auto zum Zeitpunkt der Classic-Data-Begutachtung bestenfalls eine Zustandsnote 4 verdient haben. Dumm daran (für Kaufinteressenten): Zwischen Zustandsnote 3 und 4 liegen bei der Marktwertangabe runde 10.000 Euro Markwertdifferenz (siehe OM Sonderausgabe 10-2004).

    Bei mir (!!!) bestehen jetzt erst recht Zweifel an der Zuverlässigkeit der von Classic – Data angewendeten Methoden zur Zustandsermittlung eines Oldtimers und den daraus abgeleiteten gutachterlichen Marktwertdaten.

    Ich frage mich, wie viele Käufer in den letzten Jahren im treudeutschen Glauben an gutachterliche Kompetenz, mit einer solchen für 98,00 Euro sozusagen im Mc-Drive-In-Schnelldurchgang erstellten, „gutachterlichen Bewertung“, schon mal einen fünfstelligen Betrag zu viel als Kaufpreis auf den Tisch eines Verkäufers gelegt haben?

    Kein Wunder also, wenn sich in den USA immer mal wieder bspw. die Mitglieder des W113-Forums vor Ungläubigkeit auf die Schenkel klopfen, wenn sie auf Oldtimermessen in und Oldtimermagazinen aus Deutschland, nicht wenige Pagoden entdecken, die zu Preisen von deutlich über 50.000 US$ hierzulande angeboten werden.

    Mich interessieren keine Meinungen über das eBay-Angebot und dubiose Spekulationen wie vielmehr mal objektive Meinungen und eigene gemachte Erfahrungen von Forumsmitgliedern mit Classic-Data-Gutachten bspw. im Schadensfall oder beim Kauf ihres Fahrzeugs.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. März 2005
  2. sl-freak

    sl-freak Aktives Mitglied

    147
    11. Juli 2004
    Gutachter

    Hallo Zwoachtzig,

    grundsätzlich haftet ein Gutachter für die in seinem Gutachten gegebenen Aussagen und Angaben - wozu sonst brauchte man ein Gutachten. Allerdings dürfte es wie immer schwer sein den Nachweis zu führen, daß die Begutachtung am Tage der Begutachtung falsch war und nur dieser Tag zählt. Dies dürfte insbesondere hier, wenn ein Brandschaden "dazwischen" liegt außerordentlich schwer fallen-->:luegner: .

    Aber Du hast recht - es ist schon haarsträubend, was in manchen Gutachten steht oder fehlt. In sofern ... drum prüfe jeder selbst nochmal, ggf. am Besten mit einem "neutralen", der nicht kaufen will und was von der Sache, insbesondere der Pagode, versteht:tanzen: .

    Gruß
    sl-freak
     
  3. Goede

    Goede Aktives Mitglied

    464
    7. Dezember 2004
    Hallo Detlef,

    guter Punkt. Ich bin mal auf die Dikussion gespannt.
    Vor allem vor dem Hintergrund, dass jeder wohl nach Fertigstellung seiner Restauration sein Baby auch mal schätzen lassen und versicherungstechnisch absichern lassen möchte.:)

    Daher möchte ich noch folgende Punkte zusätzlich zur Diskussion stellen :

    Was bringt denn eigentlich ein entsprechendes Gutachten?

    Welche Gutachten und Zahlen sind denn notwendig um bei einem Versicherungsfall (Unfall, Totalschaden oder sogar Diebstahl) auch den tatsächlichen Wert eines Fahrzeuges ersetzt zu bekommen.

    - Wiederbeschaffungswert
    - Marktwert
    - Zustandsnote
    - welche Punkte werden noch ermitelt und welche sind ausschlaggebend?
    - Hilft eine gute Zustandsnote zu einer billigeren Versicherungseinstufung?

    Fragen über Fragen....weiss jemand Antworten? :confused:

    Überfragte Grüße
    Goede
     
  4. ZwoachtzigSL

    ZwoachtzigSL deaktiviert

    5. September 2004
    Eine kleine Ergänzung hierzu:

    Wie schnell aus einem Rosteimer für ein paar tausend Dollar, in Deutschland ein gutachterlich bescheingter Edeloldtimer für fast 120.000 Taler Marktwert wird, zeigt ein Urteil des OLG Hamm...

    Anlage als PDF-Datei

    Der Fall zeigt - von den Merkwürdigkeiten des Falls selbst einmal abgesehen - exemplarisch, dass ein Gutachten noch lange keine Garantiekarte ist, im Schadensfalls den sog. Marktwert auch tatsächlich ersetzt zu bekommen.
     

    Anhänge:

    Zuletzt bearbeitet: 8. März 2005
  5. mreiss

    mreiss Neues Mitglied

    4
    10. Januar 2005
    Gutachten also wertlos?!

    Hallo zusammen, hat vielleicht nicht wirklich was mit der ursprünglichen Frage zu tun, aber heisst das, dass ein Wertgutachten, welches der Versicherung vorliegt, wertlos ist, da immer der Tageswert zugrunde gelegt wird? Für mich heisst das: mein aktuelles Gutachten ist relativ niedrig , weil vor einigen Verschönerungen gemacht. Darauf basiert aber die Prämienberechnung der Versicherung. Wenn ich im Schadensfall ein höheres Gutachten vorlege, wird auch dieser Wert erstattet!? Oder ist es wie immer, wenn niedriger Wert, dann zahlt die Versicherung auch nur diesen Betrag. Wenn allerdings der Wert des Fahrzeuges niedriger ist als das Gutachten, weil der Markt momentan nicht so toll ist, dann zahlen sie auch weniger, kassieren aber fleissig die hohen Prämien!?
    Ein etwas ratloser Michael
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. März 2005
  6. ZwoachtzigSL

    ZwoachtzigSL deaktiviert

    5. September 2004
  7. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Michael,

    das von Detlef angehängte Urteil basiert in seiner Entscheidung auf dem Tatbestand der arglistigen Täuschung und vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Der offensichtlich wenig glaubwürdige Eigentümer des Porsches hat ganz objektiv und eindeutig Fragen zum damaligen Kaufpreis falsch beantwortet. Damit hat er seinen Entschädigungsanspruch verloren - meiner Meinung nach völlig zu Recht.

    Im Schadenfall hast Du Anspruch auf den Marktwert des Fahrzeuges. Die Beiweislast dieses Wertes liegt allerdings bei Dir und dafür brauchst Du eben ein entsprechendes Gutachten. Im Falle der Entwendung, wenn keine weiterern Wertfeststellungen mehr möglich sind, wird danach reguliert. Sinnvollerweise solltest Du das Gutachten regelmäßig aktualisieren lassen, spätestens nach zwei Jahren. Für dazwischen eintretende Wertsteigerungen durch veränderte Marktpreise und durch Zustandsverbesserungen haben die meisten Versicherer eine sogenannte Vorsorge mit im Vertrag. Die liegt in der Regel zwischen 10% (AXA) und 15% (LVM). In jedem Fall stellt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme (ggf. zzgl. Vorsorge) immer die maximale Höchstleistung dar. Im Klartext: Du hast den Wagen für 20.000 € gekauft, entsprechend bewerten lassen und versichert, zwischenzeitlich liegt der Wert nach erfolgter Restaurierung aber bei 35.000 €. Entschädigung: 20.000 € ggf. zzgl. Vorsorge. Schließlich hast Du auch nur für diesen Wert Beitrag gezahlt. Deshalb der dringende Rat an alle, die ihr Schätzchen gerade restaurieren und kontinuierlich im Wert steigern: Prüfen, ob der Wert laut Gutachten noch aktuell ist und sonst schleunigst erhöhen.

    Gruß

    Ulli
     
  8. Pagode 230 SL

    Pagode 230 SL Aktives Mitglied

    647
    3. Mai 2004
    Hallo Leute,

    zunächst mal bleibt festzuhalten, dass das Urteil m.E. eine "feine" Form von Versicherungsbetrug umschreibt. Hier wird aus einem Kaufpreis mal eben das vierfache gemacht.... und der Wert künstlich hochgepuscht. Klar muss man der Versicherung auch den Wert eines Fahrzeuges in etwa belegen können. Sofern es einen Kaufpreis gibt, kann der nicht in ein paar Monaten um ein vielfaches steigen. Auch wertsteigernde Maßnahmen müssen belegt werden können.

    Grundsätzlich kann man mal davon ausgehen, dass ein Gutachter gewisse Spielräume hat und dadurch auch Wertschwankungen in verschiedenen Gutachten der gleichen Sache auftauchen können. Ein Verkäufer versucht das Gutachten so hoch wie möglich zu erhalten, der Käufer so niedrig wie möglich. Hier in diesem Falle stellt sich natürlich die Frage, was hat der Gutachter gemacht bzw. unterlassen.

    Ich habe in 2003 ein Gutachten für mein Fahrzeug erstellen lassen. Der Gutachter hat schon sehr genau die vorhandenen Unterlagen einschließlich Kaufvertrag eingesehen. Danach wurde das Gutachten erstellt. Meine Pagode wurde ja von Grund auf überarbeitet lackmässig. Also ist ein Nachtragsgutachten erforderlich, da die Maßnahme den "normalen" Werterhalt übersteigt. Der Fahrzeugwert steigt und aus der Bewertung 2- wird sicherlich was besseres werden.

    Schauen wir mal..... ich denke, nur nicht grundsätzlich an Gutachten zweifeln, aber durchaus genau hinschauen und Betrug nicht mit Zweifel an der Gerechtigkeit verwechseln !! Das Urteil scheint doch wie o.g. eine schöne Umschreibung von Versicherungsbetrug zu sein, oder?

    Gruss
    Stephan M. :verboten:
     
  9. ZwoachtzigSL

    ZwoachtzigSL deaktiviert

    5. September 2004
    @ Ulli

    Das mit den turnusmässigen Nachtragsbewertungen scheint einer der Knackpunkte zu sein.

    Womit aber noch nicht die Frage nach der Qualität einer Classic-Data-Kurzbewertung, so wie sie im betreffenden eBay-Angebot verwendet wird, beantwortet ist.

    Ich habe jetzt eben mal bei CD im Internet nachgeschaut. Da heisst es sinngem.: "Es wird weitgehend nur eine äusserliche Inaugenscheinnahme durchgeführt".

    Heisst das, bspw. eventuelle Durchrostungen am Rahmen, die geschickt mit Reparaturblechen oder einfach mit Spachtel und Unterbodenschutz kaschiert werden und unsachgemässe Unfallreparaturen ggflls. mit Rahmenschäden, bis hin zu kapitalen Motor- und Getriebeschäden bleiben bei einem solchen Mini-Gutachten u.U. unentdeckt?

    Da scheint ja der Käufer eines Oldtimers mit CD-Kurzbewertung im später eintretenden Schadensfall (z.B. Feststellung eines schweren Vorschadens 1-2 Jahre nach Kauf) gegenüber dem Käufer eines Normalwagens, bspw. mit DEKRA-Gutachten, ganz erheblich im Nachteil zu sein. Kann ich kaum glauben.

    Von den bereits genannten Auswirkungen bei der Kaufpreisfindung und eventl. Nachteilen eines gutgläubigen Käufers, mal ganz zu schweigen.
     
  10. pagode280SL

    pagode280SL Aktives Mitglied

    883
    10. Februar 2004
    Mein Rat

    geht zu eurer versicherung und fragt diese welches gutachten, bzw. welchen gutachter sie axeptiert. dann seit ihr schonmal auf der sicheren seite.

    ich habe mit der allianz gute erfahrung gemacht, sie haben mir einen gutachter geschickt der bei der allianz nur fuer oldis zustaendig ist. dieser hat meine p. 2std. ausfuehrlich unter die lupe genommen (inkl. fotos und zustandsbericht). und war sehr angetan von ihr :tanzen:
    original ton: endlich mal wieder ein schoenes und ehrliches auto. :koenig:

    vorteil: die allianz hat selber den wert meines fahrzeuges bestimmt
    vorteil: die allianz hat die kosten des gutachten getragen

    habe in der zwischenzeit meine leder sitze neu beziehen lassen, ein anruf genuegte und sie haben den wertzuwachs mit in die akte dazu geschrieben. (keine premie) soll nur ein bild von den neu bezogenen sitzen aufheben.


    gruss

    p.s. wer sich keine oldtimerversicherung leisten kann, sollte doch lieber mit der eisenbahn fahren
     
Müller Classic Motors
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
  2. Pagodenkalender 2025 - Jetzt vorbestellen:
    Alle Informationen unter pagodenkalender.de/vorbestellen