Eintragungspflicht Tauschaggregat

Dieses Thema im Forum "Technik - Motor, Getriebe und Fahrwerk" wurde erstellt von party-hardy, 7. September 2013.

  1. party-hardy

    party-hardy Neues Mitglied

    1
    26. September 2010
    Hallo Miteinander,

    zusätzlich zu meiner 280 SL Pagode liebäugle ich derzeit mit dem Kauf eines 280 SE Coupés (W111) aus dem Bj. 1968. Beim Zusenden der Motorbilder wurde ich durch den Verkäufer darauf aufmerksam gemacht, dass im Coupé ein originales MB-Tauschaggregat eingebaut ist. Wie mir hierbei aufgefallen ist, wurde aber nicht das für die Limousine/Coupé passende Motorenexemplar 130.980, sondern ein 280er-Pagodenmotor 130.983 (mit passender Einspritzpumpe) eingebaut. Aus den Fahrzeugunterlagen ergibt es sich keine Erkenntnis, wann dieser Pagodenmotor (lt. Ventildeckel stammt das Aggregat aus 1970/71) eingebaut wurde.

    Interessanterweise ist dieser Umstand weder den bisherigen TÜV-Prüfern noch den Classic-Data-Gutachtern aufgefallen. Inwieweit der/die Vorbesitzer davon wussten, kann ich nicht beurteilen.

    Grundsätzlich muss dieses Tauschaggregat nicht nachteilig sein, schließlich verfügt das Coupé dann über eine schärfere Nockenwelle mit 10 PS Mehrleistung.

    Nachdem die Motorenbaureihe M 130 modular in verschiedenen Mercedes-Modellen (W 108/109/111/113) seinerzeit verwendet wurde, stellt sich nun die Frage, ob es erforderlich ist, den Tauschmotor in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Ich denke, die gleiche Frage stellt sich ja auch für alle Pagoden-Besitzer, die in ihrem Fahrzeug einen Tauschmotor der Limousine mit 160 PS eingebaut haben.

    Hat Jemand unter Euch Erfahrungen mit dem Thema?

    Vielen Dank für eine Info und Grüße

    Hardy
     
  2. Coup

    Coup W111C

    920
    25. März 2009
    Moin!

    Die 983er-Motornummer bedeutet nicht, dass auch der Kopf übernommen wurde. Musst mal die Nummer auf der Nockenwelle prüfen.

    Interessant wäre auch zu wissen, ob der DZM ümgebaut wurde, denn die Pagoden hatten immer einen mechanischen, die 280er-Coupés einen elektrischen.

    Gruß Kai
     
  3. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Hallo.

    Wenn du so explizit danach fragst, dann kann die Antwort nur lauten: Der Motor muss abgenommen und eingetragen werden, wenn er nicht der ABE des Fahrzeuges entspricht. Ein Oberreichsbedenkenträger wird jetzt mit Versicherungsschutz argumentieren, aber dazu muß erstmal einer auf die Idee kommen, die ABE und Motornummern nachzuschauen und zweitens muss dann immer noch geklärt werden ob der nicht zur Modellreihe passende Motor an einem eventuellen Schaden überhaupt einen Beitrag geleistet hat. Der Originalitätsfanatiker und Perfektionist würde den Motor herausschmeissen und würde diese Frage gar nicht weiter diskutieren. Das Ziel der eigenen Nutzung und Vorstellung spielt hier eine Rolle. Willst Du meine Meinung? Freue Dich wenn er gut läuft und fahre das Fahrzeug.

    Das Thema geht bei der Pagode in aller Regel um die Hinterachsen ob eine Scheibenbremsenachse nachgerüstet werden muß wenn ein 250er oder 280er Motor in einen 230SL implantiert wird. Wegen der Mehrleistung, hehe. Komischerweise neigen Scheibenbremsenachsen zum Überbremsen und wurden mit einem Bremskraftregler entkräftet. Würde die Trommelbremse dann nicht evtl auch reichen? :confused:

    Man kann viele akademische Sandkastenspiele betreiben, wenn man will. Für den der Fahren will sind diese - sagen wir Marginalien - von eher untergeordeneter Bedeutung. Sage ich.

    Gruss

    MartinK
     
Müller Classic Motors
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