Zulassungskrimi US Pagode

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von Lehrbube, 29. August 2012.

  1. Lehrbube

    Lehrbube Mitglied

    20
    15. Oktober 2011
    Hallo Forum,

    ...es soll offenbar nicht sein ...:doh:
    Die Kontrahenten: Eine Pagode aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten vs. deutsches Behördentum, heute: Zulassungsstelle (ZS)
    Der Streitpunkt: Im US Title ist Monat und Jahr der Erstzulassung angegeben, der Tag hingegen fehlt. Ergo gibt es in diesem speziellen Fall 31 Möglichkeiten, die korrekte EZ zu finden. Doch, es darf nicht ein zur Auswahl stehender Tag genommen werden (Zitat ZS). Resultat: Zulassung wurde verweigert. :mad:

    Meine Recherche ergab: Wenn alle Angaben fehlen, wird der 1.7. eines Jahres genommen, welches am ehesten das BJ wiederspiegelt.

    Was tun, wenn lediglich der Tag fehlt?
    Kennt hier Jemand die Gesetzeslage bzw. kann eine belastbare Aussage treffen? Eventuell Erfahrungen berichten?

    Vielen Dank vorab für Eure Tipps
    Grüße aus Karlsruhe
    ein genervter und ratloser Sven
     
  2. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Logik und deutsche Ordnung = schwer vorstellbar!

    ...............logisch wäre die Mitte des betreffenden Monats zu nehmen.
    Aber was läuft bei uns noch nach nachvollziehbarer Logik ab. Mein Beileid!
     
  3. valvert

    valvert Aktives Mitglied

    168
    18. Mai 2010
    bei Behörden ein beliebter Trick:

    Sofern vor Ort kein Ergebnis erzielt wird und hier die Zulassung nicht erteilt wird: Einen Antrag vor Ort stellen - und zwar zur Niederschrift. Den muß der Beamte annehmen. Mit dem Hinweis den Antrag (Antrag auf Zulassung mit dem 1.7.) mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid zu entscheiden. Das macht Mühe und Ärger- und kann daher helfen.
     
  4. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Der 1.7. als EZ ist besonders hinterhältig für das Jahr 1969....

    Da beginnt nämlich die Pflicht zur AU.


    Michael
     
  5. WRe

    WRe Aktives Mitglied

    14. April 2009
    Der Amtsschimmel wiehert!

    Hallo,
    da hört man mal wieder den Amtsschimmel durch ganz Deutschland wiehern.
    Ich hatte ähnliche Probleme, weil in meinem Fz-Schein und Original Pappdeckel-Brief bei der Art der Bereifung "nur Luft" stand. "Sowas gäbe es in seinem System nicht", erwiderte mir der Zulassungsbeamte, "da müsse ein TÜV-Gutachten her." Beim TÜV hieß es dann zuerst:"Diesen Wagen gibt es gar nicht!" Man fand keine Unterlagen dazu, obwohl die Schlüsselnummer korrekt angegeben war. Nach eintägiger Suche ist man dann in der Online-Datenbank des KBA fündig geworden.
    Da ist ein Auto seit mehr als 40 Jahren - in meinem Fall in Deutschland - angemeldet und dann sowas.
    Wieher, wieher! :doh: :doh: :doh:
    ...WRe
     
  6. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Zulassungswahnsinn in Hessen.

    Hallo Forum

    Ich war im Aprill mit dem in den USA erstandenen 113er beim TÜV. Wohlweißlich daß in Hessen die Uhren anders ticken bin ich zu einer Prüfstelle in Bayern gefahren. Anhänger leihen, verladen, abladen, prüfen, alles OK, bezahlen, aufladen, abfahren mit allen nötigen Gutachten und Bescheinigungen und 180 EUR ärmer. Dann zur Zulassungsstelle bei uns in der Stadt, es reicht nämlich nicht daß der TÜV das Fahrzeug identifiziert und begutachtet - nein das Fahrzeug muss nach der Begutachtung persönlich bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden ob es denn das richtige auch ist. Dann muss ich die ganzen Gutachten nach Fulda zu dieser Bündelungsbehörde schicken.

    Zum Verfahren ist zu sagen daß der SL ein Exportfahrzeug ist und nicht exakt dem deutschen KBA-Typ entspricht (Tacho, Beleuchtung, Abgasreinigung, Kleinkram). Das ist ja auch bekannt, deshalb wurde das Auto auch auf KBA-Stand umgerüstet und der Sachverständige hat sogar geschrieben daß das Fahrzeug der damals gültigen ABE nun entspricht. Dazu bedarf es einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE), weil das Grundfahrzeug ja NICHT der ABE entsprach. Von Seiten MB kann man eine sogenannte Herstellerbescheinigung schicken lassen, die bezogen auf die FIN bestätigt daß bis auf für den Export abweichende Details das Fahrzeug der ABE entspricht. Wenn der TÜV aber mit einer Begutachtung für eine EBE entscheidet daß das Fahrzeug verkehrssicher ist und den Vorschriften entspricht braucht man das eigentlich nicht.

    Ich habe also alles bis auf die Herstellerbescheinigung zur Bündelungsbehörde nach Fulda geschickt, die dann prompt anrief: Er (der Schreibtischtäter) "tue sich schwer" ohne Herstellerbescheinigung die Betriebserlaubnis zu erteilen. Da ist mir der Knopf geplatzt. Was das bedeutet. "tut sich schwer". Braucht er sie oder nicht? "Normalerweise schon weil das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung besitzt". Mein Entgegnen war daß das Fahrzeug ein Großserienauto der 1960er Jahre war und ich eine Einzelbetriebserlaubnis beantragt habe und der Sachverständige die Konformität mit der Zulassungsordnung in seinem Gutachten bestätigt hat. Nach Aktenlage ist das Fahrzeug ein mängelfreier, zulassungsfähiger Oldtimer. Ich verstehe nicht warum die Zulassung nicht erteilt werden kann. Wusste er irgend wie auch nicht und verwies auf die fehlende Herstellerbestätigung. Ich habe klargestellt daß ich nicht beabsichtige eine Herstellerbestätigung zu beantragen und daß ich auch keine vorlegen werde. Ich sollte alles an Papier was ich habe dann noch zumailen und "er werde dann sehen..." Versteht das einer?

    Ein paar Tage später war immer noch keine Zulassung da. Ich rief den betreffenden Sachbearbeiter wieder an, der wiederum von der fehlenden Herstellerbescheinigung anfing. Ich stellte ihn dann vor die Entscheidung mir entweder das Fahrzeug zuzulassen oder mir eine Ablehnung zu schicken, die die Rechtsgundlage dafür enthält, gegen die ich dann Widerspruch einlegen kann.

    Zwei Tage später war die Zulassung da.

    Altmetall wird bestraft.

    Gruss

    MartinK
     
  7. VolkerC

    VolkerC 280SE Cab 68, 450SL 73

    139
    7. Januar 2010
    Hallo,

    bei mir haben in 2010 eben die "Spezialisten" in Fulda (ist wohl so eine Art nordhessische ABM als Förderung strukturschwacher Gebiete) die Einzelbetriebserlaubnis meines W111 Cabrios aus den USA erstmal verweigert. Ich bekam nach einer Woche nur einen Anruf der Assistentin, dass ich noch eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums brauche. Wozu, konne sie mir nicht sagen...

    Das Regierungspräsidium hat natürlich erstmal gefragt, wozu denn eine Ausnahmegenehmigung?! Nach Vorlage der Papiere war das Ganze in 30 Minuten gelöst und genehmigt: Es war das laut ABE serienmäßige klappbare Kennzeichen an der Tankklappe :hammer:

    Später habe ich vom TÜV gehört, dass Fulda sogar beim TÜV angerufen hat und Druck machte, ob man das nicht umbauen könne, indem man z.B. den Tank umbaut. :mad: . Seitdem schreibt der TÜV das nicht mehr in die Papiere rein...

    Bei meinem W126, ehemals aus der Schweiz, der in DE seit 2005 auf 07er Kennzeichen gelaufen war, musste ich wieder dieses Jahr nach Fulda. Begründung der Zulassungsstelle: Es muss ein neuer Brief ausgestellt werden und wir können uns auf die Betriebsdaten der TÜVs nicht verlassen. Wir haben auch keine Spezialisten und deshalb wird jetzt alles in Fulda von den Spezialisten dort erledigt.

    Toll, wir müssen also teuer die Betriebsdaten vom TÜV kaufen, die der Zulassungsstelle dann doch keinen Glauben schenkt. Und dann beurteilen das Ganze ein paar Sesselpupser ohne jeden Sachverstand in Fulda oder Marburg.

    Gehe einfach in eine andere Stadt außerhalb Hessens zu einem Freund, der das Auto für einen Tag zulässt. Und schon lässt es Dir Deine Zulassungsstelle mit Freuden zu, ohne die Werte im Brief zu hinterfragen. Schilda lässt grüßen.

    Übrigens könnte ich wetten, dass eben jene Sesselpupser, die heute verlangen, dass die originale HSN und TSN mit 000000 eingetragen wird, in ein paar Jahren Schwierigkeiten machen werden, weil eben jene 000000 nicht identifizierbar ist.

    Volker
     
  8. heinrichB

    heinrichB Aktives Mitglied

    991
    24. Februar 2009
    Zulassung in Hessen

    Hallo,
    nun lebe ich zum Glück nicht in Hessen. Diese Feststellung hilft Euch sicher nicht weiter. Aber als "alter" Maschinenbau Ingenieur kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Das Thema kann nur in gemeinsamem Druck über den ADAC, Eure Landtagsabgeordneten und weiter Rechtprüfung über das rechtsgemäße Verhalten der Sachbearbeiter in der Behörde geklärt werden. Aus Berufserfahrung kann ich nur raten, Rechtslage abklären, jede Äußerung in Schriftform der Behörde zustellen und ggfs. der Behörde mitteilen die "Arbeitsweise" an geeigneter Stelle (ohne subjektive Bemerkungen) zu veröffentlichen. Dazu gibt es neben den div. Foren auch noch andere Möglichkeiten.
    Sternengrüße aus Georgsmarienhütte
    Heinrich Brunemann
     
  9. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Hallo.

    Mich wundert daß der TÜV das so klaglos hinnimmt. Der TÜV verfügt über amtlich anerkannte Sachverständige Ingenieure. Die technische Überprüfung wurde zu irgend einer Zeit an den TÜV abgegeben, weil man dort den fehlenden Sachverstand innerhalb der Behörden erwartete und auch fand. Wenn ständig diese Gängelungsbehörden deren Gutachten durch die Zweitprüfung durch "geschulte" Sachbearbeiter in Frage stellen dann müssen sie den amtlich anerkannten Sachverstand dem TÜV wieder offiziell entziehen aber nicht durch die Hintertür alles in Frage stellen.

    Den Hinweis, bei einem W111 den Tank umzubauen um das an der Tankklappe angebrachte Kennzeichen zu umgehen ist absurd und skuril und zeugt vom totalen Unverstand der dort in den Behörden sitzenden Personen.

    Der TÜV Hessen reagiert in sofern darauf daß sie verstärkt Gutachten ablehnen und/oder an Prüforganisationen ausserhalb Hessens verweisen. DIE SCHICKEN IHRE KUNDSCHAFT WEG!!!

    Ich habe mit meinem Fuhrpark seit über 20 Jahren beste Erfahrungen mit "meinem" TÜV gemacht und wurde immer bestens und fair bedient. Ich bin auch schon ohne Plakette vom Hof weil es Mängel gab. Finde ich OK. Aber daß ich von denen "gebeten" werde in ein anderes Bundesland zu gehen weil sie die Rückfragen der Behörde satt sind finde ich unverständlich.

    Gruss

    MartinK
     
  10. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Hallo.

    ich habe das gleiche Problem gehabt. Von meiner Pagode ist die original Kaufrechnung noch vorhanden und ich wollte das Kaufdatum als Tag der ersten Zulassung eingetragen haben. War nicht machbar. Man müsse nachweisen daß das Fahrzeug auch wirklich an diesem Tag des Erwebes erstmals in Verkehr gebracht wurde. Diesen Beweis konnte ich nicht führen. Mein W113 hat jetzt ein einige Monate späteres Zulassungsdatum (01.07.) als die Kaufrechnung. Widerstand zwecklos.

    Gruss

    MartinK
     
  11. VolkerC

    VolkerC 280SE Cab 68, 450SL 73

    139
    7. Januar 2010
    Hallo Heinrich,

    ich kenne leider nur eine Landtagsabgeordnete der Grünen persönlich. Und dass diese sich für die Oldtimer und Importregeln einsetzt, wage ich zu bezweifeln.

    Übrigens eines habe ich noch vergessen zu erwähnen: Autos mit geringen Mängeln (z.B. Birnchen defekt) und erteiltem TÜV bekommen trotzdem keine Einzelbetriebserlaubnis. Erst muss die Werkstatt den geringen Mangel beheben und der TÜV das bescheinigen. Ein TÜV, der das einmal mitgemacht hat, wird keine geringen Mängel mehr finden, nur noch keine oder erhebliche.

    Fulda klingt doch fast wie Schilda, ist wahrscheinlich eine nordhessische Lautverschiebung.:tanzen:

    Volker
     
  12. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Die kannten doch dort - am Nordrand der Rhön - wahrscheinlich nur Rhönräder....

    Michael
    (mit hessischen Wurzeln, genau von dort :rolleyes:.....früher mal Kreis SLÜ)
     
  13. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Es gibt da so einen Zaubersatz, wenn die Situation und Standpunkte so richtig festgefahren sind, der da heißt:

    "...dann muss ich mich wohl notgedrungen in den grossen Foren des Internets nach der Rechtslage erkundigen, indem ich den Fall dort schildere.
    Sie haben doch sicher nichts dagegen, wenn ich dort auch den Namen der Behörde und Ihren vollen Vor und Nachnamen nenne...?"

    Spätestens jetzt werdet ihr dann an den Leiter(in) der Zulassungstelle weitergereicht.

    Der gleiche bzw. ähnlich Satz funktioniert auch bestens bei irgendwelchen Mängeln in grossen Hotels und führt in 90% der Fälle sogar zu einem "ubgrading".

    Hier muss man nur das Wort Hotelbewertungsportale in den Mund nehmen. Das reicht in der Regel, dass sich etwas bewegt.
     
  14. chrishope

    chrishope Aktives Mitglied

    40
    24. März 2012
    Hallo Forum,

    also ich habe meine US-Pagode hier in Offenburg letzte Woche völlig problemlos zugelassen. Im US-Title war 1971 als EZ angegeben, laut Datenkarte war Produktion im Januar 1969. Beim H-Gutachten habe ich 1969 als Baujahr vermerken lassen. Die Dame auf der Zulassungsstelle hat das dann übernommen und mir freundlicherweise sogar den 01. Juni 1969 als Erstzulassung eingetragen ("wollen Sie 01. Juni oder 01. Juli?").

    @Sven: Was steht denn im TüV-Gutachten drin? Ansonsten einfach noch mal in der Zulassungsstelle aufschlagen und auf einen anderen Sachbearbeiter hoffen.

    Wenn gar nichts geht's kannst auf dem Papier bei mir einziehen und die Kiste 80 Kilometer südlich von Karlsruhe zulassen ...

    Viele Grüße
    Christoph
     
  15. heinrichB

    heinrichB Aktives Mitglied

    991
    24. Februar 2009
    Zulassung Hessen

    Hallo,
     
  16. Lehrbube

    Lehrbube Mitglied

    20
    15. Oktober 2011
    update

    Hallo Forum,

    vielen Dank für die Tipps.
    UPDATE:
    Mittlerweile mussten alle Dokumente (Bescheinigungen, Gutachten, Zollunbedenklichkeit, etc) an das Regierungspräsidium zur Entscheidung gesendet werden...

    Bei den TÜV Dokumenten wurde analog zum US Title "März 1969" als EZ eingetragen.
    Den 1.7. würde ich gerne vermeiden wollen -> AU

    Ich werde weiter berichten...

    Grüße Sven
     
  17. Lehrbube

    Lehrbube Mitglied

    20
    15. Oktober 2011
    es kam wie es kommen musste

    ...und so empfiehlt das Regierungspräsidium der Zulassunsstelle den 1.07.1969 als EZ einzutragen mit Verweiss auf die Gesetzgebung.

    SUUUUPER!:em::em:
    Dabei fehlt doch nur der Tag!? :doh:Ratlosigkeit stellt sich ein...

    Grüße vom zulassungsgeschädigtem Sven
     
  18. VolkerC

    VolkerC 280SE Cab 68, 450SL 73

    139
    7. Januar 2010
    Mensch Sven,

    hättest Du den TÜV gebten, Dir den 31. des Monats einzutragen, wäre das auch passiert. Und die Zulassungsstelle hätte Dir anstandslos dieses Datum in die Papiere übernommen.

    Jetzt gehst Du am besten zum TÜV, lässt Dir die Betriebsdatenpapiere entsprechend korrigieren und lässt das Auto kurzzeitig woanders zu. Dann gehst Du freudestrahlend zu Deiner alten Zulassungsstelle und Bingo! alles ist paletti.

    Schildbürgern muss man Schildstreiche spielen, das wollen die so!

    Gruß,
    Volker
     
  19. 9h11e

    9h11e mag Mercedes und Porsche

    168
    29. Mai 2011
    Amtsschimmel..

    ... der zuständige Sachbearbeiter meiner Zulassungsstelle wollte den US-Kaufvertrag nicht als Eigentumsnachweis anerkennen, da er in englisch verfasst war. Ich sollte den Vertrag incl. allem "klein geschriebenen" von einem staatlich anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzen und mit einem amtlich beglaubigen Stempel versehen lassen. Erst dann wollte er mir einen Fahrzeugbrief ausstellen. Zum Glück war mir der Leiter der Zulassungsstelle persönlich bekannt, so dass ich durch sein Eingreifen vom Übersetzen befreit wurde.
     
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