Neue Richtlinie für H-Kennzeichen ab dem 01.11.2011: Jetzt mind. Note 2 erforderlich

Dieses Thema im Forum "Allgemeines - Innenraum, Pflege und Wartung" wurde erstellt von WRe, 30. September 2011.

  1. WRe

    WRe Aktives Mitglied

    14. April 2009
    Hallo,
    nach Presseangaben der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ; siehe http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2011-09.pdf) wird die bisherige Bewertungsskala zum Erhalt eines H-Kennzeichens durch eine Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums neu geregelt.
    Hiernach müssen Oldtimer ab dem 1. November in einem besseren Zustand sein als bisher. Bis jetzt reicht der Zustand mit der Note 3 aus, ab dem 1. November 2011 verlangt die neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums mindestens die Note 2. Weiter heißt es, dass um die Note 2 zu bekommen, der Oldtimer technisch frei von Mängeln sein muss und noch leichte Gebrauchspuren haben darf. Alltagsspuren seien somit bei Oldtimern nicht mehr zugelassen.
    ...WRe
     
  2. Kingspark

    Kingspark Aktives Mitglied

    205
    30. Juni 2009
    Zustand 2 - so ein Quatsch, es geht nur um die Kohle!

    Habe ich auch schon gehört. Denke aber, es wird, wie bisher, auf den Gutachter mehr ankommen als auf den Buchstaben einer schärfer formulierten Zustandsdefinition.

    Und seit wann darf ein technisches Kulturgut keine Gebrauchsspuren mehr haben, um ein solches zu sein? So'n Quatsch!

    Natürlich will die Regierung damit "Steuerlöcher stopfen", durch die immer mehr 30 Jahre alte Youngtimer Alltagsfahrzeuge schlüpfen.
    Wenigstens gibt's ja wohl Bestandsschutz für alle bestehenden H-Gutachten.
     
  3. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
    Völlig unbegründete Sorge. Jetzt kommen Fahrzeuge ins Alter, die bereits entweder werksseitig einen Kat hatten oder nachgerüstet sind. Um bei Euro 2 auf den Break-Even zu kommen, muss man schon mindestens 2,8 l Hubraum haben, bei Saisonkennzeichen können es auch 5,6l sein.

    Beispiel? Mein 230 C (Bj. 78) kostet mit Wurm-Kat 160 € Steuer im Jahr. Der Versicherung ist die Zulassungsart egal – also warum soll ich ein H-Kennzeichen beantragen? Nur für die Nachbarn?

    Die einzigen Fahrzeuge, die nachdrücken sind die alten Diesel.

    Was muss man nur von Politikern, Journalisten und Verbands-Fuzzis halten, deren Zukunftsprognosen nur vom Jetzt ausgehen und die sich verändernden Faktoren – obwohl bekannt – nicht sehen?

    Nee, ich sags jetzt nicht, sonst wäre der Tatbestand der Beleidigung erfüllt.


    Gruß

    Uli aus S
     
  4. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Ein Blick in die Verordnung hilft ungemein...

    Also mein lieber WRe,

    ich kann in der o.g. GTÜ Informationschrift absolut keine Hinweis auf eine Mindestnote 2 zu erkennen. Noch verlangt das Bundesverkehrsministerium eine Note 2.

    Ich vermute, dass es sich hier um Deine private Schlussfolgerung handelt, die aber der Sache nicht dienlich ist.

    Ich habe einmal den Wortlaut der Richtlinie zur Begutachtung nach § 23 StVZO beigefügt, welche ab dem 1.11.2011 gültig geworden ist.

    Wer lesen kann und auch versteht, was er liest, wird dort ebenfalls keinerlei Hinweis auf geforderte Zustandsnoten 2 oder besser finden.

    In Gegenteil, die Richtlinie sagt im Vorwort des Ministeriums dazu wörtlich:

    "Neu ist, dass auf eine Bewertungsskala aus Gründen der Vereinfachung künftig verzichtet wird.
    Eine Werteskala ist für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens unerheblich."

    Soweit der Originaltext.

    Wer heute ein H-Kennzeichen haben will, der muss halt einen verkehrssicheren, nicht verbastelten und gepflegten Oldtimer vorführen.
    Und das ist aus der Sicht, derer, die besondere Vorrechte für sich in Anspruch nehmen wollen (Umweltzone, ggf. Steuererleichterung) wohl das Mindeste, was man vom Oldtimerbesitzer verlangen kann.

    Mit dieser Richtlinie soll ganz einfach verhindert werden, dass jede 30 Jahre alte Rostlaube als billiges Alltagsfahrzeug mit H-Kennzeichen durch die Gegend gondelt.

    Das war nämlich mit der alten Verordnung durchaus möglich und wäre vor dem Hintergrund der "geburtenstarken" Fahrzeugjahrgänge ab 1980 sicher auch weiterhin gnadenlos ausgenutzt worden und hätte damit dem Ansehen der gesamten Oldtimersammler und -halter stark geschadet.

    Also, ihr könnt euch ganz entspannt zurücklehnen.

    Ein gepflegter, unverfälschter Oldtimer wird immer und zu jeder Zeit sein H-Kennzeichen bekommen.

    BMB
    Bernd
     

    Anhänge:

    Zuletzt bearbeitet: 30. September 2011
  5. Kingspark

    Kingspark Aktives Mitglied

    205
    30. Juni 2009
    Steuer Steuer Ungeheuer

    Hallo Bernd,
    Du zitierst doch die BMV Richtlinie vom Frühjahr 2011. Da ist noch alles klar, und die ist ja auch noch gültig. Jetzt wird nur von einer geplanten Verschärfung berichtet.

    "Oldtimer müssen künftig technisch und optisch besser in Schuss sein als bisher, um das steuerbegünstigte H-Kennzeichen zu bekommen. Der Buchstabe H auf dem Nummernschild kennzeichnet das Fahrzeug als historisch, und es wird somit pauschal besteuert.
    Für Pkw werden jährlich beispielsweise 191 Euro fällig. Reichte bislang beim Erhaltungszustand historischer Fahrzeuge die Note 3 aus, schreibt eine neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums die Zustandsnote 2 oder besser vor. Note 2 bedeutet, dass ein Oldtimer leichte Gebrauchsspuren haben darf, aber technisch mängelfrei sein muss. "
    Quelle: Hamburger Abendblatt, 24.09.2011
    Strengere Regeln für Oldtimer - Auto & Motor - Ratgeber - Hamburger Abendblatt


    Ich mach' mir da schon meine Gedanken, denn (@Uli) ich hab da zum Beispiel so einen wunderschönen Mercedes G-Klasse Dieselstinker von 1985, für den ich derzeit 906 €/Jahr Steuern zahle. Da warte ich freilich sehnsüchtig daruf, dass er endlich 30 wird. Zum Glück schafft der die "Zustandsnote 2" lässig.

    Ich finde das alles unsinnig. Beschäftigt doch nur Finanzbeamte und Gutachter.
    Wär' doch viel einfacher, die KFZ Steuer ganz abzuschaffen, dafür die Mineralölsteuer kräftig hoch und meinetwegen Autobahnmaut. Damit wird die Steuerschuld nutzungs- und verbrauchsabhängig und der Verwaltungsaufwand staatlicherseits minimiert. Wie sozial ausgewogen das z.B. zwischen Stadt- und Landbewohnern ist, überleg' ich mir noch. :eek:
     
  6. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Wir zahlen schon nutzungs- und verbrauchsabhängige Steuern!

    Also wenn die bisher gezahlte Mineralölsteuer keine Nutzungs- und verbrauchsabhängige Steuer ist,
    dann bin ich aber sehr überrascht!

    Wer wenig fährt zahlt wenig, wer sich ein 12 Zylinder leistet zahlt entsprechend mehr.
     
  7. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Genau diese Richtlinie vom Frühjahr (06.04.2011) ist die einzig gültige Richtlinie.
    Sie ist erst jetzt (1.11.2011) in Kraft getreten, da zum Inkrafttreten ein Veröffentlichung im Verkehrsblatt erfolgen musste.
    Dies ist im Verkehrsblatt 7/2011 erfolgt.

    Der sogenannte Reporter des Abendblatts hat sein "Wissen" wahrscheinlich aus der gleichen Quelle abgeschrieben, wie so viele ander auch.

    Es ist halt sehr bequem und heute völlig zeitgemäss, den Unsinn anderer nachzuplappern und dafür dann auch noch Honorar zu erhalten, anstatt sich selber mit der Materie zu beschäftigen.

    Also nochmals:
    Die von mir als Anlage beigefügte Verordnung ist die, welche ab dem 1.11.2011 gilt.
    Weiter, oder verschärfte Verordnungen gibt es nicht, sind auch nicht im Gespräch.

    BMB
    Bernd

    P.S.: Das Thema H-Kennzeichen und dessen Ausnahmen nur aus der Steuersicht zu sehen, ist absolut zu kurz gedacht.
    Demnächst werden wir uns mit Mindestanforderungen an die Technik (Assi-Systeme etc.) anfreunden müssen und da könnte es genauso wertvoll sein, ein H-Kennzeichen zu haben.
     
  8. WRe

    WRe Aktives Mitglied

    14. April 2009
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil, unbenommen!

    Mein lieber Bernd,
    dies gilt auch für meinen kleinen Beitrag, der lediglich über das informieren/berichten sollte, was zzt. durch die Presse geistert und ich glaube, dass ich dies auch deutlich gemacht habe: "Nach Presseangaben ..., Hiernach..., Weiter heißt es ...". Ich habe keinerlei Wertung vorgenommen. Auch sind die genannten Zustandsnoten in allen von mir gefundenen Pressearrtikeln zu finden.
    Über alles Weitere, insbes. die tatsächlich Auslegung dieser Richtlinie, lässt sich sicher trefflich diskutieren. Man wird sehen, wie es ausgeht!
    ...WRe
     
  9. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Mein lieber Wre,

    Du hattest keine Pressemeldung zitiert, sondern eine GTÜ Informationsschrift und da stand nichts drin von Note 2.

    Auch schon deshalb, weil Note 2 eben nicht verlangt wird.

    Dass Du nur die Presse zitiert hast, hattest Du dann wohl vergessen dazuzuschreiben.

    In einem gebe ich Dir recht, man musss sehen, wie sich die "Prüfer" verhalten. Die Tendenz geht bisher aber eindeutig nach wie vor in Richtung verkehrssicher, unverbastelt und gepflegt.

    BMB
    Bernd
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. September 2011
  10. Kingspark

    Kingspark Aktives Mitglied

    205
    30. Juni 2009
    Entspannung

    Da geb ich Dir völlig Recht, nur die KFZ Steuer nach Hubraum und Schadstoffklasse ist es eben nicht, und das finde ich komplizierten Verwaltungsunsinn.

    @ Bernd: Bin beruhigt und jetzt wieder ganz entspannt. Danke für Deine gründliche Entschärfung der aktuellen Presseveröffentlichungen, in denen ja tatsächlich dauernd von "Zustandsnote 2" die Rede ist.

    Anm.: Wer die Chance hat, sollte halt zu einem Gutachter gehen, den er kennt oder den jemand gut kennt, und von dem eine gewisse Oldie-Affinität bekannt ist, dann gibt's eh fast nie Stress.
     
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