US TITLE und Verzollung...

Dieses Thema im Forum "Allgemeines - Innenraum, Pflege und Wartung" wurde erstellt von Kerstin, 10. Juni 2011.

  1. Kerstin

    Kerstin Mitglied

    23
    10. Juni 2011
    Hallo... Wenn ihr euch hier schon so gut auskennt, bin ich so unverschähmt und stelle gleich die nächste Frage :)

    Meine Pagode kam aus Amerika und wurde anscheinend in Frankreich mit 5.5 % EU Einfuhrumsatzsteuer verzollt. (laut französischsprachigem Zolldokument) Ich habe auch in der EU bei einem Händler gekauft. Ich gehe ja mal stark davon aus, dass ich dann keine Einfuhrumsatzsteuer mehr bezahlen muss wenn ich das Gute Stück in DE zulassen möchte.... warum eigentlichnur 5.5 % in Frankreich?

    In vorauseilendem Dank...

    Kerstin
     
  2. Peter H

    Peter H Mosel-Pagode

    28. April 2007
    Hallo Kerstin

    da Holland die Einfuhrzölle angehoben hat wird jetzt über Frankreich eingeführt, so lange es geht. Wenn er in der EU ist solltest Du keine weiteren Steuern bezahlen müssen.
    Der Wagen ist wohl auch von Geevers?

    Gruß Peter
     
  3. VolkerC

    VolkerC 280SE Cab 68, 450SL 73

    139
    7. Januar 2010
    Unbedenklichkeitsbescheinigung vom deutschen Zoll

    Hallo Kerstin,

    das mit dem französischen Steuersatz wusste ich noch nicht. Ich habe damals über Rotterdam eingeführt.

    Jetzt gehst Du zum deutschen Zollamt und lässt Dir mit den Dokumenten eine kostenlose Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls erstellen. Damit kannst Du dann zur Zulassungsstelle gehen.

    Volker
     
  4. mercedes-martin

    mercedes-martin Stern, schnell, gut!

    19. März 2006
    Mir ist jetzt erzählt worden, daß jemand ( den ich auch persönlich kenne ), der öfter US-Mercedes über Rotterdam mit 6% Einfuhrsteuer nach D geholt hat, wie das hier schon so oft beschrieben war, jetzt saftig Steuern nachzahlen mußte :2cent:, und zwar bis zum deutschen 19% Abzocksatz.

    Die Steuerbehörden standen bei ihm auf der Matte, da die Autos von vorneherein nach D sollten bzw. das Bestimmungsland D war. Da scheint es neuerdings für den Staat die Möglichkeit zu geben, sich in einem solchen Fall doch die hohe Differenzsumme nachträglich zu holen, man weiß ja auch nie, was die EU-Bürokraten da so alles aushecken und diese EU-Richter so alles entscheiden :doh:.

    Ich denke da nur an die EU-Vorgaben an D, jetzt die ganzen Schwerverbrecher wieder freilassen zu müssen, die nach deutschem Recht eigentlich in Sicherungsverwahrung bleiben müssten und wegen nicht nachvollziehbarer EU-Richtersprüche trotz Gemeingefährlichkeit wieder freikommen :kotz:!

    Gruß
    Martin
     
  5. Redschi

    Redschi Mitglied

    15
    6. Juni 2009
    US Title und Verzollung

    Hallo Kerstin,

    wenn deine Pagode aus den USA importiert wird, ist es völlig egal, ob du in F, Belgien, Holland oder Deutschland die Verzollung machst. Der Zollsatz beträgt immer 10%. Der ist nämlich EU-weit gleich (Zollunion!). Richtig ist allerdings, dass die holländische Zollverwaltung anstatt 10% Zoll lediglich 6% Zoll erhoben hat, weil die Pagode dort als Sammlungsstück eintarifiert worden ist. Dies ist vielleicht aus unserer aber nicht aus zollrechtlicher Sicht o.k.. Deswegen wird jetzt der Unterschied von 4% nacherhoben. Das wird in F demnächst auch so sein.

    Der Mehrwertsteuersatz ist in vielen der EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich. In DE beträgt dieser 19%. Das musst du noch dazurechnen. Die MWSt muss immer in dem Staat bezahlt werden, in dem die Ware (Pagode) zur Ruhe kommt (bestimmt ist). Fertigst du also in NL ab, zahl dort nur den Zoll und die MWSt in DE. Anders geht es nicht und gibt Probleme.

    Gruß
    Ulf
     
  6. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Zoll

    Hallo,

    ob das alles so stimmt ist fraglich! Bisher wurden die Fahrzeuge über die Niederlande nur dort versteuert und der Zoll, der nicht fällig war auch nicht bezahlt. Sobald ein Fahrzeug in der EU verzollt war, war die Sache erledigt.

    So, nun haben wir ein Beispiel, bei dem Nachbezahlt werden musste, ob dass rechtlich okay ist bezweifle ich.

    Ich habe über NL importiert und werde auch nichts nachbezahlen.

    Ist doch auch nicht anders, wenn Geevers importiert und nach Deutschland weiter verkauft.

    Nachtrag: Ich habe soeben meine Zollpapiere angeschaut, in den Niederlanden wurde lediglich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 6% berechnet und kein Zoll, da das Fahrzeug älter als 30 Jahre war. Somit stimmt die Behauptung, die Mehrwertsteuer wird in dem Land bezahlt, für die das Fahrzeug bestimmt war nicht. Anders ist es beim Versand über Post usw., natürlich nicht für Fahrzeuge.

    Das Verzollungsgut kann aber muss nicht an der Aussengrenze der EU verzollt und versteuert werden, wer möchte, kann es auch im Heimatland tun. Somit hat jeder das Recht es an der Aussengrenze vorzunehmen. Nicht meine Meinung, sondern gegoogelt.

    http://www.carsablanca.de/Magazin/kaufberatung/verzollung-eines-oldtimers-aus-nicht-eu-laendern


    Grüße
    Memmo
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2011
  7. Redschi

    Redschi Mitglied

    15
    6. Juni 2009
    US TITLE und Verzollung

    Hi Memmo,

    danke für deine Ergänzungen, die du im Internet recherchiert hast. Ich für meinen Teil lese einfach im Zollkodex, dem Zolltarif der Europäischen Union und dem Umsatzsteuergesetz nach. Aber du hast schon recht: Du wirst nichts nachbezahlen, wenn der Steuerbescheid in 2007 ergangen ist.

    Gruß
    Ulf
     
  8. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Zoll

    Hallo Ulf,
    Danke für die Informationen, aber Fakt ist: In den Niederlanden wird bei Fahrzeugen älter als 30 Jahren kein Zoll bezahlt!
    In Deutschland gibt es auch eine Ausnahme für ganz besondere Fahrzeuge, die sind auch Zollbefreit (ich glaube wenn es Kulturgüter sind).

    Die Aussage in der EU wäre der Zoll überall 10 % mag richtig sein, aber wie du siehst, gibt es in jedem Land immer wieder Ausnahmen.

    Was meinst du wie viele aus dem Forum schon über Holland importiert haben und in Deutschland zugelassen haben. Es gibt auch noch Tausende andere Fahrzeugmarken, die so importiert wurden. Ich bin immer nioch der Meinung im Netz sind die Informationen besser als in einem Zollkodex, den muss man auch genau verstehen und die Ausnahmen usw. genau kennen.

    Jeder weiß wie komplex die Steuergesetze sind.

    :bierkrug:

    Grüße
    Memmo
     
  9. G.Wuisman

    G.Wuisman schreibt regelmässig

    457
    17. März 2004
    Die Fakten

    Wenn man ein Auto aus die Staaten oder andere nicht EU-Länder importiert, schuldet man dem Holländischen Steueramt:
    - Bpm (PKW-steuer) und
    - BTW (Mehrwertsteuer)

    Bpm: freigestellt sind: Autos älter als 25 Jahre.
    BTW: Hochtarif 19%. Das war bis 01012011 das Niedrigtarif von 6%. Oldtimer sind jetzt eingeordnet bei Kunst, Antiquitäten, Sammlerobjekte, und Teaterkunst statt Lebensmittel und Dienstleistungen wie Friseur und Wintermahler.

    Ja, auch in Holland wird alles gemacht um die staatliche Verschuldung zu bekämpfen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juni 2011
  10. traeumer1965

    traeumer1965 Mitglied

    12
    17. Oktober 2010
    Hallo, Ich habe beruflich viel mit Importen und daraus resultirenden Verzollungen inkl. mehrfachen Zollprüfungen und Betriebsprüfungen zu tun. Alle Zollanmeldungen unterliegen in Bezug auf deklarierte Zollnummer und daraus resultierendem Zollsatz einer möglichen Nachprüfung. Die Verjärungsfrist ist 3 Jahre nach ergangenem Bescheid. Ich würde davon ausgehen, dass der private Einführer relativ sicher ist, da die Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung gegen Null tendieren sollte. Ich würde mich aber nicht wie von Memmo ausgeführt auf Erfahrungen aus dem Internet verlassen. Für gefährlich halte ich die gewerbsmäßige Einfuhr von mehreren Fahrzeugen innerhalb von einigen Jahren. Am Ende hängt es immer wieder von Zufällen ab, und daraus könnten flächendenckende Prüfungen erfolgen. Aktuell ist hiervon das Friseurhandwerk betroffen, in der Vergangenheit haben Taxiunternehmen ganzer Regionen ihren Betrieb nach erfolgter Prüfung einstellen müssen. Hiebei beachten sollten man, dass es nicht nur um Einfuhrzoll (3 Jahre Verjährung) sondern auch um Einfuhrumsatzsteuer (ich meine 5 jahre Festsetzungsverjährung, bei Vorsatz meine ich sogar 10 Jahre) geht. Eine Umsatzsteuerpüfung würde den Sachverhalt relativ schnell aufzeigen und zu nicht unerheblichen Nachzahlungen führen können.

    Gruss
    Thomas
     
  11. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Zoll

    Hallo,

    jetzt verstehe ich nur Bahnhof!

    Ich kann doch das Fahrzeug an der Aussengrenze zur EU verzollen oder?
    Wenn ja, ist doch Alles verzollt und versteuert. Innerhalb der EU wird doch nichts mehr verzollt. Ich zahle doch schon in den Niederlanden die MwSt.
    Bei Neufahrzeugen ist es etwas anders.
    Es gibt auch die EU-Verzollung usw.

    Na ja, dann sollte jeder das Fahrzeug gleich Deutschland importieren.

    Grüße
    Memmo
     
  12. G.Wuisman

    G.Wuisman schreibt regelmässig

    457
    17. März 2004
    Memmo,

    das stimmt, aber nicht für alle Steuer. Wenn man in Holland BTW gezahlt hat (mach das doch im unseren Interesse) darf im Bereich Mehrwert nicht andermal in der EU Mehrwert verzollt werden. Für andere Steuer, wie bei uns Bpm gilt das nicht. Also wenn ich ein Auto aus Deutschland importiere werde ich für den Bpm an der Staatskasse gebeten. Ab 4 - 5 Jahre ist es für größere Zweithandwagen doch sehr wirtschaftlich weil die Preise in D im Generellen viel niedriger sind als in NL.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2011
  13. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Verzollen

    Hallo,
    nach dem Hickhack habe ich mich entschieden, das Ministerium für Finanzen anzuschreiben. Weiter unten könnt ihr die Antwort auf meine Frage lesen, wer es jetz nicht glaubt, der sollte mal selber das Ministerium anschreiben. Wie ich schon schrieb, brauchen keine weiteren Zölle oder Steuern bezahlt werden, alles andere wäre für mich auch nicht nachvollziehbar.

    Grüße
    Memmo


    Sehr geehrter Herr xxxxx
    mit der Zahlung der Einfuhrabgaben in den Niederlanden ist die Zollabfertigung für Sie erledigt. In Deutschland werden keine weiteren Gebühren fällig. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie zwingend, wenn Sie das Fahrzeug hier bei Ihrer Zulassungsstelle anmelden wollen.
    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Ullrich
    Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5
    01099 Dresden
    Auskunft für Privatpersonen:
    Tel.: 0351/44834-510
    Fax: 0351/44834-590
    E-Mail: info.privat@zoll.de
    Internet: www.zoll.de
    Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2011
  14. valvert

    valvert Aktives Mitglied

    168
    18. Mai 2010
    also bei mir haben vor einem Jahr auch die Originalzollpapiere aus den Niederlanden ausgereicht; eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom deutschen Zoll musste ich nicht vorlegen; aber vielleicht war es eine Ausnahme!?
     
  15. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Bescheinigung

    Moin Moin,
    die Bescheinigung ist ein Teil der Niederländischen Zollpapiere, vom deutschen Zoll braucht man nichts.

    Grüße
    Memmo
     
  16. Gerard67

    Gerard67 Aktives Mitglied

    83
    18. Januar 2011
    Bezüglich Import nach Frankreich, gilt folgendes:

    Entweder man importiert der PKW als normalen Wagen, dann beträgt die MehrWertSteuer 19,6 % (etwa gleich wie in Deutschland) und man bekommt den normalen Zulassungsschein.

    Oder man importiert der PKW als Oldtimer (wenn er mindestens 30 Jahre alt ist) und dann wird er als Kunst-/Sammlerobjekte eingeordnet. Dann beträgt die MwSt. nur 5,5% aber man bekommt ein speziellen Zulassungsschein "Véhicule de collection". In diesem Fall, bei Wiederverkauf in einem EU-Land, muss dann die MwSt.-Differenz einkassiert werden.
     
  17. SANDRIN

    SANDRIN Hammering Shit Can Driver

    598
    5. Oktober 2008
    Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls dürftest Du gar keinen deutschen Brief bekommen. Ich habe mehrere Autos und ein Motorrad aus den USA im Rahmen meines Hausstands eingeführt und die Unbedenklichkeitsbescheinigung war der Zulassungsstelle eigentlich das oder mit das wichtigste Dokument.
     
  18. VolkerC

    VolkerC 280SE Cab 68, 450SL 73

    139
    7. Januar 2010
    Unbedenklichkeitbescheinigung

    Also in Hessen verlangt die Zulassungsstelle die Unbedenklichkeitsestätigung des Zolls. Ob das in anderen Bundesländern anders ist, weiß ich nicht. Aber Hessen ist bei der Zulassung von importierten Olditimers sowieso sehr speziell und unfreundlich. Man muss dann nämlich noch eine Einzelbetriebserlaubnis von Marburg oder Fulda erwerben. Dazu muss die TÜV-Prüfung OHNE Mängel verlaufen sein.

    Als ich mein W111 Cabrio zuließ, haben die doch glatt beim TÜV vorgesprochen, wozu denn das klappbare Kennzeichen gut wäre. Und als sie verstanden haben, dass das am origialen Tankdeckel befestigt wird, wollten sie den Tank umgebaut haben. Am Schluss haben sie mich zum Regierungspräsidium geschickt, mit für weitere 45 Euro, einen Ausnahmegenehmigung zu holen.:doh:

    Hessen vorn!

    Volker
     
  19. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Hallo,

    ich habe das Gefühl, hier redet fast jeder an jedem vorbei.
    Es wird immer eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung benötigt. Die bekommt man in den Niederlanden vom Niederländischen Zoll, wenn man die Zollabfertigungen erledigt hat.
    Danach braucht man keine weiteren Dokumente mehr.


    @ Sandrin:
    Valvert schreibt: keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom deutschen Zoll aber die vom Niederländischen muss er vorzeigen.


    Gruß
    Memmo

    Ich habe weiter oben das ganze als "Bescheinigung" beschrieben, weil ich mich kurz fassen mußte und mit dem Iphone geantwortet habe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2011
  20. VolkerC

    VolkerC 280SE Cab 68, 450SL 73

    139
    7. Januar 2010
    Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Hallo Memmo,

    in Hessen will man eine Unbedenklichkeitsbestätigung des DEUTSCHEN Zolls sehen. Da geht man mit den holländischen Papieren zum deutschen Zoll und bekommt das kostenlos ausgestellt.

    Volker
     
Schlagworte:
Müller Classic Motors
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