Gurtpflicht

Dieses Thema im Forum "Allgemeines - Innenraum, Pflege und Wartung" wurde erstellt von Martinus, 11. Mai 2006.

  1. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004

    Hier mal ein gegenteiliges Urteil:

    Sicherheitsgurt im Oldie
    Ich erlaube mir mal, hier einen Artikel des Mercedes-Verteranen-Clubs zu posten, von dem ich annehme, dass er auch für uns Markenkollegen hier interessant ist:


    Im Oldtimer nicht angeschnallt - trotzdem volle Kostenerstattung



    Wer in einen Oldtimer ohne Sicherheitsgurte steigt, setzt sich nicht schon allein dadurch einem schuldhaft erhöhten Verkehrsrisiko aus. Auch ist es nicht dem Beifahrer anzulasten, wenn das betagte Fahrzeug zügiger unterwegs ist, als das normalerweise zu erwarten wäre. Mit der Begründung wurde vom Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil (Az. 2 O 497/06) das Ansinnen einer Haftpflichtversicherung zurückgewiesen, einem in einem Oldtimer mitgefahrenen und bei einem Unfall schwer verletzten Mann lediglich einen Teil seines Schadens zu ersetzen.
    Der zugelassene Oldtimer war seinerzeit weder mit Sicherheitsgurten ausgestattet worden, noch gibt es dafür überhaupt Befestigungspunkte in der Fahrzeugkonstruktion. Die nachträgliche Umrüstung wäre nur mit erheblichen technischen Veränderungen möglich, das Liebhaberstück war zum Unfallzeitpunkt deshalb weder umbau- noch nachrüstungspflichtig. Bei dem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Pkw erlitt der neben dem Fahrer sitzende Mann Gesichtsverletzungen, Hautabschürfungen an der Stirn, eine Zahnschmelzfraktur und Kniequetschungen. Er ist seither arbeitsunfähig.
    Die zuständige Haftpflichtversicherung wollte ihm jedoch nur einen Teil seiner Ärzte- und Ausfallkosten begleichen. Schließlich hätte er sich der erhöhten Gefahr bewusst sein müssen, als er in dem Auto ohne Sicherheitsgurte mitfuhr. Das sahen die Richter anders. Dem Unfallopfer sei kein Verstoß gegen die normierte Anschnallpflicht gemäß der Straßenverkehrsordnung zur Last zu legen, weil das historische Fahrzeug nicht über Anschnallgurte verfügte, die Sitze aber der zugelassenen Benutzung in diesem Sonderfall entsprachen.
    Grundsätzlich sind alle Fahrzeuge, die nach dem 1.04 1969 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, mit Sicherheitsgurten vorn nachzurüsten. Für den Fond gilt diese Regelung ab 1976.

    20.06.2008
    veröffentlicht auf www.mvconline.de



    dem MVC dankend
    Michael
    (leider den Irrtum des Stichtages der Ausrüstungspflicht korrigieren müssend:
    es ist EZ ab 1. April 1970 für die herstellerseitige Pflichtausrüstung vorn)
    __________________
     
  2. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Michael,

    das es sich gegenüber dem vom Deuvet zitierten Urteil (OLG) um einen Rechtsspruch aus niedrigerer Instanz (LG) handelt, würde ich mich nicht darauf verlassen. Wer vernünftig ist, rüstet ohnehin Gurte nach.

    Gruß

    Ulli
     
  3. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Welcher Oldiehalter ist auch nur in Spuren vernünftig...???

    Michael, froh bei Ponti und Ghia nach dem Motto fahren zu können: "jump and go!" ;):cool:
     
  4. bodysnatscher

    bodysnatscher Mitglied

    8
    27. April 2008
    Für Pkw ist der Einbau von Sicherheitsgurten in Deutschland seit 1970 auf Vordersitzen, seit 1979 auf Rücksitzen (Lkw seit 1992, Reisebusse seit 1999), in Österreich seit 1976 vorne und seit 1984 hinten vorgeschrieben. Auch in der Schweiz ist er ähnlich lang vorgeschrieben. Seit 1. Juli 2004 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Pkw auf allen Sitzen mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein; der hinten in der Mitte übliche Beckengurt entfällt. Ausnahmen bestehen für Wohnmobile über 2,5 t zulässiger Gesamtmasse. Eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge vor Baujahr 1970 besteht allerdings nicht. Einführung der Einbaupflicht für Sicherheitsgurte in Neuwagen:
     
  5. jbe

    jbe Aktives Mitglied

    90
    12. Februar 2006
    Sicherheitsgurte (Wahre GESCHICHTE!!!)

    also, eine wahre Geschichte zum Thema, die alles sagt. Geschehen auf der Polizeistation Krems (A) vor ca. 8 Jahren. (Ich war dort weil ich auf einem Parkplatz Papiere und Geld gefunden hatte - andere Story)
    Ein Mann mit 2 kleinen Jungen (so etwa 3 und 6, süße Bengels) kommt rein und fragt den Wachhabenden, wie das mit der Nachrüstpflicht an seinem Kadett, Baujahr 65 sei. "I hoab hinten nu oanen Gurt, muss I jetza noa oanen einibauo oda nät?" Darauf kommt eine der besten Antworten, die man zu diesem Thema geben kann, ganz spontan von dem Polizisten:
    "Na, müssen tun´s des net. Schnalls holt nua den an, den´s von die beiden liaba hobn".
     
  6. Pagodenschrauber

    Pagodenschrauber lebt schon fast hier

    14. Mai 2004
    Dann müsste ich auf meinem Motorrad auch Gurte nachrüsten, oder eben nicht mehr fahren, weil gefährlich...

    Gruss Chris
     
  7. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
    Ich sehe da...

    ..keinen Freibrief.


    Im konkreten Fall wird ausdrücklich darauf abgehoben, dass keine Möglichkeit zur Gurtnachrüstung bestand. Für Fälle, bei denen Befestigungspunkte vorhanden sind, wird das Urteil keine Anwendung finden.

    Versicherungen habe in der Regel gute Rechtsabteilungen.

    Gruß

    Uli aus S
     
  8. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Und dem Rest der Gurtmuffel sei schon mal dieser Link empfohlen:

    www.unfallopfer.de

    Gruß

    Ulli
     
  9. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Keine Gurte – keine Mitschuld!!!

    Unabhängig von der Entscheidung jedes Einzelnen zum Thema Sicherheitsgurte im Fahrzeug, möchte ich das Thema aus rechtlicher Sicht ein bißchen aktualisieren bzw. klarstellen.

    Bei dem von Uli aus S. zitierten Urteil bzw. Auslegung durch den DEUVET von 2006
    (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.07.1999 -10 U 55/99 -)
    wurde eine Mitschuld des Nichtangeschnallten festgestellt, obwohl für ihn keine Gurte im Auto waren.
    Folgender, verkürzter Sachverhalt lag hier zugrunde:
    Bei dem Fahrzeug handelte es sich um ein Coupe mit 4 Sitzplätzen und 4 Sicherheitsgurten. In diesem Coupe wurde eine 5 Person befördert, für welche kein Sicherheitsgurt vorhanden war. Hier wurde eine Mitschuld festgestellt.


    Michael hatte auf ein Urteil verwiesen, welches vom MVC von 20.6.08 veröffentlicht und kommentiert wurde. Hier wurde die Mitschuld verneint und die Versicherung zur vollen Kostenübernahme verurteilt.
    (Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil Az. 2 O 497/06)
    Folgender, verkürzter Sachverhalt lag hier zugrunde:
    Zwei Personen saßen in einem Oldtimer, der keine Gurte hatte und für den auch keine Nachrüstpflicht bestand. Demzufolge war der Beifahrer nicht angeschnallt und wurde bei einem Unfall schwer verletzt. Ihm wurde keine Mitschuld zugesprochen.

    Dazu schrieb Ulli am 13.7.2008:
    „...das es sich gegenüber dem vom Deuvet zitierten Urteil (OLG) um einen Rechtsspruch aus niedrigerer Instanz (LG) handelt, würde ich mich nicht darauf verlassen...“

    Ich meine, daß in diesem Fall das aktuelle Urteil des LG Köln (keine Mitschuld) sehr wohl Bestand hat. Denn es handelt sich bei beiden Urteilen um einen völlig unterschiedlich gelagerten Sachverhalt, der natürlich auch anders zu beurteilen ist.

    Zum Glück hat das LG Köln dies auch erkannt und entsprechend geurteilt und begründet.
    Ich habe euch das Urteil des LG Köln als PDF Datei beigefügt.

    Meine Meinung: Wäre ja auch noch schöner, wenn man schon automatisch eine Mitschuld bekommt, nur weil man etwas benutzt, was amtlich zugelassen ist, aber nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand der Technik ist.

    Was käme dann als Nächstes? Eine Mitschuld, weil das Auto keinen Airback hatte?

    Bernd
     

    Anhänge:

  10. Peter H

    Peter H Mosel-Pagode

    28. April 2007
    Unfall

    Hallo Pagodengemeinde
    das habe ich heute morgen in meiner Tages Zeitung gelesen :(:(

    Tödlicher Unfall auf der B 51



    Von unserer Redakteurin Anke Pipke
    Eine Tote und drei Verletzte ist die traurige Bilanz eines schweren Unfalls, der sich am gestrigen Sonntag gegen 16.15 Uhr auf der B 51 zwischen Trier und Konz an der Kreuzung zum Hotel Estricher Hof ereignet hat.
    Eine Tote und drei Verletzte ist die traurige Bilanz eines schweren Unfalls, der sich am gestrigen Sonntag gegen 16.15 Uhr auf der B 51 zwischen Trier und Konz an der Kreuzung zum Hotel Estricher Hof ereignet hat.




    [​IMG]
    [​IMG] Keine Überlebenschance bei dem Frontalzusammenstoß auf der B 51 zwischen Konz und Trier hatte die Fahrerin dieses Kleinwagens.TV-Foto: Anke Pipke Trier/Konz. Nach Polizeiangaben hat die Fahrerin des roten Fiats 500, die vermutlich vom Oldtimertreffen des Motorsportclubs Konz im Rahmen des Heimat- und Weinfestes kam, während ihrer Fahrt nach Trier vermutlich die rote Ampel übersehen. Der Mercedes, dessen Fahrer Richtung Konz unterwegs war und an der Kreuzung links abbiegen wollte, stieß mit dem kleinen Oldtimer frontal zusammen.

    Für die Fiat-Fahrerin kam jede Hilfe zu spät. Ihr Beifahrer sowie die beiden Mercedes-Insassen wurden verletzt in ein Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden.

    Im Einsatz waren ein Rüstzug, ein Notarzt sowie zwei Rettungswagen von der Berufsfeuerwehr Trier, ein luxemburgischer Rettungshubschrauber und Rettungswagen des DRK Konz sowie des Malteser-Dienstes Welschbillig. Die B 51 war aus Richtung Konz zeitweise voll gesperrt, aus Richtung Trier mitunter nur einspurig befahrbar. Ein kilometerlanger Stau bildete sich.

    Man kann immer Vorsichtig fahren, aber.... 2 Sekunden .
    Man hätte auf diesem Oldtimer Treffen neben diesem roten Flitzer stehen können und hätte sich mit den Beiden nett über Gott und die Welt unterhalten.:(
    Die Sache geht mir den ganzen Morgen nicht aus dem Kopf.

    Mit Grüßen Peter
     
  11. joepagode

    joepagode vulgo "250sl"

    21. April 2004
    ein schrecklicher Unfall, Peter, wirklich furchtbar!
    Dennoch hätte die bedauernswerte Fiatfahrerin auch
    angegurtet und selbst mit Kopfstützen diesen Crash
    definitiv nicht überlebt, schau Dir nur das Auto an.
    Wir Oldiefahrer leben ständig mit diesem Risiko,
    unsere Karosserien haben keine echte Chance gegen
    die crashtestoptimierten heutigen Fahrzeuge,
    das muss uns permanent bewusst sein!
    Es hilft nur höchste Aufmerksamkeit und Konzentration
    auf den Verkehr, null Alkohol und Rauchen am Steuer,
    kein Handy und nix sonst,
    und vor allem immer mit Fehlern anderer rechnen!
    Hals- und Beinbruch für alle, Euer J:(E
     
  12. Hein

    Hein Aktives Mitglied

    91
    23. Mai 2008
    Hallo

    Bin Berufsfeuerwehrmann in Köln und müßte mich zu diesem Thema eigentlich auslassen, mache das aber lieber nicht .-))
    Ich habe in meiner jetzt schon 18 jährigen Karriere schon genug schwere Verkehrsunfälle gesehen, aber noch keinen, wo ein Cabriofahrer schwer verletzt war, oder sogar zu Tode gekommen ist !

    Bei unserer jährlichen Kilometerleistung käme also solch ein Crash einem 6er im Lotto gleich !!!!

    Das nur um Euch das schlechte Gewissen zu nehmen.
    Bin auch ein Gurt- und Kopfstützenloser :)

    Viel Spass mit Eurem Schätzchen!!

    Gruß aus Kölle
     
Müller Classic Motors
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