Hallo ins Forum! Ich bin aktuell mit einem Thema konfrontiert, das sich für mich nicht wirklich logisch erschließt und auch nicht ausschließlich pagodenrelevant ist, aber eure Meinung interessiert mich dennoch, deshalb hier mein Forumsbeitrag. Wie hier im Forum berichtet hatte ich mir vor einiger Zeit einen 190 E (W201), ein Traumauto meiner Jugend, angeschafft und ihm 2023 das H-Kennzeichen verpaßt. Da ich nun einen anderen "Babybenz" gefunden habe, der mir noch besser gefällt, will ich meinen ersten 190er abgeben. Es stellte sich heraus, daß der Sohn meiner Lebensgefährtin, der als 18-Jähriger gerade seinen Führerschein macht, meinen alten 190er super findet und ich ihm das Auto geben will, denn schließlich sollte man die Begeisterung eines jungen Menschen für alte Autos fördern, oder? Nun sagt zum einen der langjährige Versicherungspartner, daß bei denen ein unter 25-Jähriger keinen dort versicherten Oldtimer mit H-Kennzeichen fahren darf, und der Zulassungsdienst vermutet, daß ein bereits mit H-Kennzeichen versehenes Fahrzeug im Rahmen der Halterummeldung kein "normales" Kennzeichen, also ohne H, bekommen kann, wenn es denn schon einmal zugeteilt war. Mit erschließt sich auch die Logik dahinter nicht: ein Fahranfänger dürfte aus Versicherungssicht demnach ein über 30 Jahre altes Auto mit einem Wert von sagen wir 10.000 € fahren, wenn es kein H-Hennzeichen hätte, aber z.B. einen über 30 Jahre alten Golf für 2.000 € nicht, weil der ein H-Kennzeichen hat? Und der von Papa gesponsorte Neuwagen für 40.000 € wäre ebenfalls kein Problem? Ist also der ja gutachterlich nachgewiesene Fahrzeugwert völlig irrelevant wenn es um die m.E. doch eigentlich zugrundeliegende Frage gehen sollte, ob Fahranfänger ein höheres Unfallrisiko mit entsprechenden Reparaturwerten haben? Bitte nicht falsch verstehen: es geht nicht darum, die pauschale Versicherungsprämie, die natürlich für einen Oldtimer recht gering ausfallen kann, zu generieren. Wir sind gerne bereit, den normalten Versicherungstarif mit der vorgesehenen SF-Klassen-Einstufung für das Auto abzuschließen, aber der Versicherer (und fast alle anderen Angefragten) lehnt das wohl ab. Auch wenn meine Partnerin als Halterin und Versicherungsnehmerin fungiert, wird ihr Sohn nicht als "jüngster Fahrer" akzeptiert. Ist euch dieses Problem so schonmal untergekommen und gibt es eine Lösung dafür, auf die ich noch nicht gekommen bin? Gruß aus dem Ruhrpott Klaus
Hallo, Klaus, das Mindestalter von 25 Jahren in der Oldie-Versicherung ist ein seit jeher bekanntes Thema. Mir ist kein Versicherer bekannt, der das anders handhabt. Du wirst also nicht umhinkommen, auf das "H" zu verzichten, wenn der Sohn deiner Lebensgefährtin den Babybenz bekommen soll. Gruß Ulli
KI meine heute dazu: Wenn ein Fahrzeug bereits eine H-Zulassung hat, kann man es bei einem Halterwechsel oder einer Ummeldung auch wieder mit einem normalen Kennzeichen zulassen – also ohne das „H“. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, das H-Kennzeichen beizubehalten. Die Zulassungsstelle kann das Fahrzeug ganz regulär als „normales“ Kfz zulassen, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. gültige HU, Versicherungsschutz etc.). Allerdings gibt es zwei Dinge zu beachten: # Eintragungen in den Fahrzeugpapieren: Wenn das Fahrzeug bereits als Oldtimer nach § 23 StVZO eingestuft wurde, kann es sein, dass bestimmte Hinweise im Fahrzeugschein stehen. Diese müssen ggf. angepasst oder gelöscht werden. # Versicherung und Steuer: Ohne H-Kennzeichen entfällt der pauschale Steuersatz (191 € pro Jahr für Pkw) und du zahlst wieder nach Hubraum. Auch die Oldtimer-Versicherung ist dann meist nicht mehr möglich – du brauchst eine normale Kfz-Versicherung. In einem Fall im wurde genau das diskutiert: Ein Nutzer wollte seinem 18-jährigen Stiefsohn ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen überlassen, aber da kein Versicherer den jungen Fahrer akzeptierte, wurde empfohlen, das Fahrzeug ohne H-Kennzeichen zuzulassen, um flexibler bei der Versicherung zu sein.
Moin - Kumpel von mir hat seine H-Kennzeichen bei der Württembergischen - da dürfen wohl auch 18 jährige ans Steuer so lange sie nicht mehr als 10% der Gesamtleistung ausmachen. FYI Viel Erfolg Oliver
Also das Steuerthema H Kennzeichen interessiert die Versicherungen eigentlich gar nicht, das H wird bei den Versicherungen auch nicht geführt... Es gibt 2 Möglichkeiten: a) Du findest eine Oldtimerversicherung die deinen Sohn fahren lässt. b) Du schließt eine normale KFZ Versicherung ab, Haftpflicht, ggfls. werden dir Schadensfreie Jahre aus der Oldtimerpolice anerkannt oder du hast nen Altvertrag den du aufleben lassen kannst, etc. und trägst deinen Stiefsohn da als Fahrer ein. Dafür wird natürlich ein kleiner Aufpreis fällig, aber ich schätze mal das son 190er eh in Typklasse 10 läuft und damit sowieso recht günstig ist. Die normale KFZ Versicherung interessiert sich nicht für die Frage ob da n H dran ist oder nicht.
Das Thema Steuer oder Versicherungsbeiträge dürfte eher zweitrangig sein. Wichtig ist die Ersatzleistung im Schadenfall. Die fällt ohne spezielle Oldtimerversicherung deutlich niedriger aus. Gruß Ulli
Ach ja, da war ja was in Vollkaskodeutschland Ich habe ja grundsätzlich nur Haftpflichtversicherungen, dann hat das Problem mit einer Ersatzleistung der Andere...
Ja, kann man machen. Muss halt jeder selber wissen, wie weit er sich absichern möchte. Hätte ich es so gehalten wie du, wäre ich seit 2019 um eine gute sechsstellige Summe ärmer... Gruß Ulli
Hallo zusammen und vielen Dank für die Hinweise und Antworten! Nachdem nun die Möglichkeiten abgecheckt wurden möchte ich das Resultat kundtun: das Auto wurde letztlich bei der Haus-und Hof-Versicherung meiner Partnerin als Zweitwagen mit dem Sohn als jüngsten Fahrer ganz normal versichert (SF 02). Die Jahresprämie bewegt sich im üblichen Rahmen (rd. 750 €) und die Steuer ist sogar rd. 40 € günstiger als die Oldtimerpauschale. Es hätte das H-Kennzeichen beibehalten werden können, da das der Versicherung für den abgeschlossenen Versicherungsvertrag egal gewesen wäre. Ist in unserem Fall (leider) nicht passiert, da bereits ein Wunschkennzeichen ohne H reserviert war; in den neuen Papieren steht in Zeile 14 trotzdem "Oldtimer", allerdings weiß ich nicht, ob deshalb bei einer späteren Ummeldung das alte Gutachten noch gilt. Wir werden sehen, erstmal ist der Bursche glücklich und kriegt das Grinsen nicht aus dem Gesicht! Gruß aus dem sonnigen Ruhrpott Klaus
Hallo nochmal! Da wir uns ja hier im Themengebiet "Stammtisch" befinden, möchte ich euch dann doch noch den letzten Akt des Zulassungsthemas erzählen. Nach der Zulassung des Autos ohne H und beim Versicherer als ganz normales "Zweitfahrzeug mit jungem Fahrer" kam der Steuerbescheid und wir fielen aus allen Wolken: die Zulassungsstelle hatte aufgrund der fehlenden H-Zulassung nämlich keine Schadstoffklasse eingetragen (als Code war unter Punkt 14.1 im KFZ-Schein nur ein Strich) und somit konnte das Zollamt tatsächlich nur die höchste Einstufung vornehmen: rd. 580 € pro Jahr! Nach etlichen Telefonaten bis hin zur Überlegung, das Auto eventuell mit einem Kaltlaufregler nachzurüsten und so in die Schadstoffklasse EURO 2 einzustufen, sah die Zulassungsstelle ein, daß man wohl einen Fehler gemacht habe und aufgrund der ja bereits bei mir vorhandenen H-Zulassung den Code 0098 unter Ziffer 14.1 eintragen könne. Flugs dann noch die vorhandenen Schilder gegen identische, nur diesmal mit H, ausgetauscht und jetzt sind endlich alle glücklich. Nun gibt es also zwei 190er in der Familie! Gruß Klaus
Ja, aus dem Grund habe ich bei meinem 124er als ich mir das H Gutachten abgeholt habe, meine Euro 2 mit Kaltlaufregler extra eintragen lassen. Jetzt habe ich im Landkreis den ersten Oldtimer mit ner Abgaseinstufung Gab etwas Diskussionen, aber ich habe gesagt "ich bekomme sonst keine Umweltplakette für Frankreich" und "in Italien gibts auch Umweltzonen und da zählt kein H"... Der Vorteil ist, sollten Oldtimer irgendwann in den nächsten Jahren in der Nutzung eingeschränkt werden, dann kann ich den wieder normal zulassen und bekomme meine Euro 2 zurück...