Versicherung - Markt-, Wiederbeschaffung- oder Wiederherstellungswert

Dieses Thema im Forum "Erfahrungsaustausch" wurde erstellt von goldhamme_rulez, 18. Oktober 2024.

  1. goldhamme_rulez

    goldhamme_rulez Aktives Mitglied

    20. Juli 2004
    Herzlichen Dank an alle, die sich hier beteiligt haben.

    Ich habe dann doch noch einiges gelernt und es scheint, wie immer, auf den Einzelfall anzukommen.

    Folgendes nehme ich mir zu Herzen:
    1. Alle 2 Jahre das Gutachten zu aktualisieren - weil ich ja noch Wert schaffe durch Komplettieren des Wagens weniger wegen der allgemeinen Wertsteigerung
    2. Wiederherstellung ist sicherlich sinnvoll für wirklich besondere Autos (z.B. @Sead oder @Ulli oder ähnliche Einzelstücke), auch wenn die Wiederherstellung ggfls. faktisch unmöglich ist. Ich werde es letztlich auf Wiederherstellung versichern, weil ich dann einfach maximale Optionen im Schadensfall habe. Das Wertgutachten ist in meinem Fall sehr realistisch, da Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert so nahe beinander liegen - habe halt kein Einzelstück, sondern eine gute Teilesammlung.
    3. Werde einen recht hohen SB nehmen - aus rein dogmatischen Gründen (das Leben bietet einfach kein Vollkasko)
    4. Sammelversicherung werde ich nie schaffen, weil die anderen Autos (BMW E38, Chrysler LeBaron) einfach nichts wert sind/sein werden
    Herzlichen Dank & Gruß

    Oliver
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2024
  2. H.J.

    H.J. Aktives Mitglied

    4. August 2009
    ganz wichtig alle 2 Jahre das Gutachten zu erneuern, OCC beispielsweise kürzt die Leistung nach ihrem Ermessen wenn das Gutachten älter ist, OCC hat die Sonderbedingungen 09/24 angepasst. Wer sich die Mühe machen möchte das nachzulesen schaut auf der Homepage der OCC nach

    upload_2024-10-22_17-32-38.png

    mehrfach verschachtelt und etwas schwierig nachzulesen:

    siehe Sonderbedingungen Liebhaberfahrzeuge A.4
    https://occ.eu/information#akb

    LG Heiner
     
    Bernhard R. und goldhamme_rulez gefällt das.
  3. sprintrekorder

    sprintrekorder Aktives Mitglied

    148
    10. Oktober 2013
    Ja aber da steht auch, dass man bis 100T€ kein Gutachten braucht, sondern eine Selbstbewertung mit Fotos gemäß Bewertungsblatt reicht.
     
  4. 722

    722 Aktives Mitglied

    126
    26. Juni 2013
    Hallo Heiner,

    ich sehe deine Interpretation der Bestimmungen von OCC etwas anders. Bzw. ich bin darüber vor Kurzem auch schon gestolpert und habe dies deshalb von einem Fachjuristen überprüfen lassen weil ich nicht möchte, dass die Bedingungen für den Versicherungsnehmer im Nachhinein verschlechtert werden. Kurz die Meinung des Experten (nicht juristisch) zusammengefasst:
    1. der Hinweis zur regelmäßigen Überprüfung bezieht sich auf den erweiterten Versicherungsschutz. Hier gibt es konkrete Fristen mit Prozentaufschlägen zum Versicherungswert.
    2. A4.1 Das Gutachten darf ZU BEGINN des Vertrages nicht älter als 2 Jahre sein
    A4.2 ist die Fahrzeugbewertung niedriger als die vereinbarte Versicherungssumme kann diese reduziert werden. Und da ist der springende Punkt, dies kann nur zu Beginn des Vertrages erfolgen.

    D.h. entgegen deiner Aussage kann die Versicherung nicht einfach die Leistung nach ihrem Ermessen kürzen, wenn das Gutachten älter als 2 Jahre ist.

    Ich möchte hier keine halbjuristische Diskussion lostreten, es ist unumstritten, dass ein regelmäßige Überprüfung per Gutachten Sinn macht. Ich will auch nicht ausschließen dass das von einem anderen Fachjuristen anders interpretiert wird, zeigt es doch um so mehr wie schwierig es ist die Bestimmungen klar zu deuten (vielleicht auch mit Absicht).Was im Fall der Fälle dann unweigerlich zum Rechtsstreit führt.
    Ich kann deshalb nur raten eine juristische Meinung einzuholen bzw. den OCC/Versicherer (OCC ist ja nur der Makler) um Klarstellung zu bitten.
    Letzteres habe ich getan bzw. versuche ich noch derzeit. Leider bisher noch ohne Erfolg, der OCC kann oder will meine Fragen per Mail nicht beantworten. Im Moment schreiben wir noch inhaltlich aneinander vorbei.
    Ich berichte sobald ich eine aussagefähige Antwort habe.
    Grüße Hans
    P.S. Möge der Fall nie eintreten
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2024
    Bernhard R. gefällt das.
  5. sprintrekorder

    sprintrekorder Aktives Mitglied

    148
    10. Oktober 2013
    2020 habe ich noch von OCC per Email eine Bestätigung, dass mein 6 Jahre altes Gutachten ausreicht, wenn der Fahrzeugwert sich nicht geändert hat.
     
    ursodent gefällt das.
  6. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Haben ja auch auf Basis des nachgewiesenen Wertes die Prämie erhoben. Daher können sie auch die Leistung nicht reduzieren.
    Die Zeiten der immensen Wertzuwächse sind ja nun i.A. vorüber.
     
  7. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Diese Annahme unterliegt leider einem Denkfehler. Ein 6 Jahre altes Gutachten dokumentiert lediglich den Wert von vor 6 Jahren. In dem Zeitraum bis heute kann sich der Fahrzeugzustand und damit der Wert aber nutzungs- und pflegeabhängig durchaus auch deutlich nach unten entwickeln. Und diese berechtigte Annahme kann man dann als Anspruchsteller bei einem Totalverlust nicht entkräften. Ohne aktuelles Gutachten fehlt schlicht der Nachweis über den aktuellen Fahrzeugwert. Auf dieser Basis kommt es dann zu reduzierten Schadenzahlungen. Ich kann also nur dringend empfehlen, die Gutachten aktuell zu halten. Die Aussage des OCC, dass ein 6 Jahre altes Gutachten noch ok ist, wenn sich der Wert nicht verändert hat, bedeutet nicht, dass man vom Nachweis eben dieses (aktuellen) Wertes entbunden ist. Und genau da liegt der Fallstrick.

    Gruß

    Ulli
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2024
    goldhamme_rulez gefällt das.
  8. goldhamme_rulez

    goldhamme_rulez Aktives Mitglied

    20. Juli 2004
    Moin -

    jetzt weiß ich auch, warum es so schwer ist einen Beratungstermin bei OCC zu bekommen - Ihr telefoniert auch alle mit denen :blumenstrauss:.

    Ich für meinen Teil darf berichten, dass ich ungefähr 5x hingewiesen wurde, dass man das Gutachten aktuell halten möge. Aber wir haben auch viel über den Wiederherstellungswert gesprochen.

    Für mich klar und nachvollziehbar, dass es für alle viel einfacher ist, im Schadensfall auf Basis eines guten und aktuellen Gutachten zu diskutieren.

    Mein Dekra-Gutachter hat mich auch gleich beim initialen großen Wertgutachten daraufhingewiesen, dass er gerne, für etwas kleineres Geld, eine Aktualisierung vornimmt - z.B. wenn ich endlich die Felgen fachmännisch lackiert hätte oder das Dach endlich komplett wäre ... oder halt 2 Jahre rum sind.

    In unserem Alter geht man ja auch regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung bei diversen medizinschen Fakultäten - als warum nicht auch HU und Wertgutachten alle 2 Jahre ?

    Herzliche Grüße
    Oliver

    NB: Ich bin etwas befangen, weil ich bei der Insta Aktion von OCC vor Monaten etwas gewonnen habe ;)
    P.S.: Und ich bin sehr erleichtert, wenn die Karre noch da ist, jedes Mal, wenn ich das Tor aufmache.
     
  9. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Ok, Ulli, könnte stimmen. Wenn der Versicherer aber die Prämie nach dem früheren höheren Wert berechnet und konstant kassiert hat, muss er auch für diesen einstehen.
    Die Kalkulation muss er ja vor Gericht schlüssig über die Breite darlegen.
    Denke mal, in einem solchen Falle gäbe es diskrete Vergleiche.
     
  10. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Hallo, Michael,

    das hat mit der Prämienkalkulation gar nichts zu tun. Das Zauberwort heißt Nachweispflicht. Du musst nachweisen, dass dein Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt noch den Wert laut Gutachten hatte. Erst dann hast Du deinen (vollen) Anspruch legitimiert. Gelingt dir das nicht, hast Du ein Problem. Einen Grund für "diskrete" Vergleiche gibt es da nicht. Wenn man sich als Versicherer bei einem ansonsten klaren Sachverhalt vergleicht, dann im Regelfall aus rein wirtschaftlichen Erwägungen.

    Gruß

    Ulli
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2024
    goldhamme_rulez gefällt das.
  11. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Naja, also nur weil man für den Wert Geld bezahlt, heist es nicht dass man im Schadensfalle auch das Geld bekommt. Im Schadensfalle wird "neu" bewertet. Ok, bei einem Brandschaden (Totalverlust) oder Diebstahlsschaden ist das mal schwierig. Da gibts nix mehr zu bewerten. Aber sollte die Versicherungssumme zu niedrig sein, dann ist man "unterversichert", sprich, der Entschädigungswert sinkt um den Teil der Unterversicherung. Das heist, ist die Karre für 100 versichert, meint der Sachverständige der SV die ist 150 wert, bekommt man im Totalverlustfalle nur 50...

    Von den Nettigkeiten abgesehen wollte ich aber dazu nochmal ne Frage stellen:
    Habt ihr eure Versicherungsbedingungen / AKB überhaupt gelesen?
    Im "Regelfall" gibt es keinen Rechtsstreit. Es gibt keinen Rechtsanspruch.
    Die Versicherung schickt nen Sachverständigen, der stellt den Schaden im Auftrag der VS fest und dann leistet die Versicherung danach und fertig.

    In allen Vollkaskoverträgen die ICH kenne und ich habe davon als KFZ Meister viele gelesen, ist der Rechtsweg zwischen den Parteien ausgeschlossen.
     
  12. Ulli

    Ulli Altbenzlenker

    3. April 2004
    Mein Gott, was für ein stellenweise hanebüchener Unsinn.
    Ein Versicherungsvertrag ist keine Verlosung, Lotterie o. dgl., sondern ein Rechtsgeschäft. Dementsprechend ist selbstverständlich der Rechtsweg möglich. Da der Klageweg in der Praxis zur Einschaltung von Sachverständigen führt, wird dieser Schritt in den Kraftfahrtbedingungen jedoch als Sachverständigenverfahren vorweg genommen, was nur logisch ist.

    Im Übrigen: Eine Unterversicherung kann bei einem Totalschaden (Entwendung) nicht mehr zu einer Kürzung führen, da die zu zahlende Versicherungssumme im Vergleich zum Versicherungswert ja bereits den niedrigeren Betrag darstellt. Und selbst bei Teilschäden läge im obigen Beispiel die Zahlung bei 2/3 und nicht bei 1/3. Simpler Dreisatz.

    Gruß

    Ulli
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2024
    goldhamme_rulez gefällt das.
  13. pomoda

    pomoda pomoda

    20
    4. August 2016
    Guten Abend liebe Pagodisten,
    ich gerade in den thread eingestiegen und habe gelernt, dass es am besten doer einfachsten ist, das Wertgutachten so aktuell zu halten, wie möglich. Eine gute Dokumentation der vorgenommen Reparaturen mit Teilerechnungen schadet sicherlich auch nicht. Dass die Versicherungen versuchen möglichst hohen Profit zu erzielen, liegt am marktwirtschaftlichen Konzept jeder Unternehmung. Hiervon sind Werkstätten nicht ausgenommen.
    Im Schadensfall ist man immer gut beraten soviele Nachweise, wie möglich vorlegen zu können. Ich denke, schon aus Eigeninteresse, sollte eine Historie angelegt werden, die dann auch bei einem Verkauf vorteilhaft ist.
    Schönen Abend
    Pomm
     
Müller Classic Motors
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
  2. Pagodenkalender 2025 - Jetzt vorbestellen:
    Alle Informationen unter pagodenkalender.de/vorbestellen