Einspritzpumpe pagode 250sl probleme mit zylinder 6

Dieses Thema im Forum "die Mercedes Benz „Pagode“" wurde erstellt von arnold696, 12. Juli 2018.

  1. sprintrekorder

    sprintrekorder Aktives Mitglied

    136
    10. Oktober 2013
    (Lebenslange) Garantie heißt ja nicht Sachmangelhaftung aus Gewährleistung. I.d.R.werden solche Garantieversprechen an bestimmte Bedingungen geknüpft. Aber 5-7 Jahre werden die Kabel und Stecker schon halten.
     
  2. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Ich hab bei SLS nen Satz gekauft mit silbernen Steckern, vor ca. 3 Jahren, bei nem Kunden eingebaut und bekam das Auto einige Monate später wieder mit Beanstandungen am Motorlauf. Da war ein Kerzenstecker lose, habe ich mir gedacht das ich den nicht richtig drauf gesteckt habe, Kerze verrusst, 6 neue Kerzen rein, Stecker drauf, lief. Hat er abgeholt und mir die Karre kurz später wieder gebracht, gleicher Fehler. 6 Neue Kerzen rein, Stecker drauf gesteckt, alles so ordentlich gemacht wie ich konnte, dann bin ich mit meinem Werkstattmeister zu nem anderen Kunden gefahren, mit dem Auto, W136 reparieren. Auf der Rückfahrt fehlten schon wieder 1-2 Zylinder. Nachgeschaut, Kerzenstecker Zylinder 5 und 6 lose. Da hab ich gesagt "die habe ICH drauf gesteckt, die waren fest !" und mein Meister sagt "ja". Ich die wieder drauf gesteckt, wir die Karre laufen lassen, gucken uns das an, rauchen eine, gucken uns das weiter an, da konnte man sehen wie die Stecker "abgeplöppt" sind.

    Bei Temperatur ist der Chinesenmüllgummi im Kerzenstecker so weich geworden, dass er die Stecker abgedrückt hat. Seitenschneider genommen, alle 6 Stecker abgeschnitten, hab noch 6 Universalstecker im Lager gefunden, drauf gemacht, Auto läuft bis heute.

    Bei der bekannten weißen Pagode habe ich dann einfach 1 und nochmal 5 blaue Zündkabel, die ich vor ca. 20 Jahren bei M&W in Marl gekauft hatte, montiert. Damals hatte ich für 200€ den ganzen Ständerinhalt gekauft, der sollte weg, brauchte man nicht mehr...
    Hab ich schön mit passenden blauen Kabelbindern montiert, Auto läuft :) Der läuft eh immer und wenn man die Haube zu lässt sieht er auch einigermaßen gut aus :)
     
  3. pomoda

    pomoda pomoda

    20
    4. August 2016
    Nur zur Klarstellung, es gibt keine Verpflichtung für eine Lebenslange Garantie, jedoch kann jeder freiwillig so eine Garantie aussprechen und damit zum Vertragsinhalt machen. In Deutschland gibt es Vertragsfreiheit, solange keine Gesetze verletzt werden. Minimum gesetzlich geforderte Garantie für Kaufteile ist 2 Jahre. Freiwillig länger machen viele gegen Aufpreis.

    Bitte nicht Garantielaufzeit mit Verjährung durcheinander würfeln. Das sind zwei getrennte Baustellen. Verjährung zielt auf Geltendmachung von Ansprüchen ab, bspw. Garantieansprüchen. D.h. Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen auch noch nach Ablauf der Garantiezeit, wenn der Ausfall/Defekt nachweislich während der Garantiezeit erfolgte.
     
  4. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Mark du irrst.
    Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Anbieters oder Herstellers.
    Der kann sehr wohl eine ´lebenslange Garantie´ geben.
    Sicherlich gibt es da auch noch Kleingedrucktes.
    Unabhängig davon gibt es die gesetzlich vorgegebene Gewährleistung.
    Diese umfasst 24 Monate. Und das mit unterschiedlicher Auslegung.
    Es ist in der Tat so daß viele nicht den gravierenden Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen.
    Garantierte Grüße
    norbert
     
  5. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Es gibt keine gesetzlich geforderte Garantie in Deutschland. "Garantie" ist grundsätzlich ein freiwilliges Angebot.

    Wenn das freiwillige Angebot aber angenommen wird, dann hat man darauf auch einen Rechtsanspruch.

    Bei einer Garantie auf einen Kaufgegenstand verjähren aber alle Rechte, Pflichten und Ansprüche aus dem Kaufvertrag regelmäßig nach 30 Jahren. Das heißt, selbst wenn dir einer 31 Jahre Garantie garantiert, wäre dies nach 30 Jahren verjährt und kein Rechtsanspruch darauf mehr durchsetzbar. So ist zumindest mein Bildungsstand...
     
  6. pomoda

    pomoda pomoda

    20
    4. August 2016
    Das ist nicht ganz richtig Mark.
    die Verjährung schließt sich an den vereinbarten Garantie- oder Gewährleistungszeitraum an. Also wenn Dir jemand 31 Jahre Garantie gegeben hat, so kannst Du im anschließenden Verjährungszeitraum diese auch noch geltend machen, sofern der Schadensfall innerhalb der 31 Jahre aufgetreten ist.
    Verlasse Dich bitte nicht auf die 30 Jahre, denn die regelmäßige Verjährung endet bereits am Jahresende 3 Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist. Z.B. Datum der des Schadensfalles oder Datum der Reparaturrechnung.
    30 Jahre Verjährung gilt hauptsächlich für Straftaten.
    [Sorry fürs Klugscheißen]
     
    majus gefällt das.
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