Hallo, heute ist mein 250SL zum Tuev gebracht worden und da gab es unschoene Ueberraschungen. Zuerst wurden die roten Ruecklichter als nicht zulaessig bemaengelt. Meines Wissens nach fahren 3/4 Pagoden mit den roten Lichtern rum. Unzulaessig ??? Was aber viel schwerer wiegt: Die Schweissarbeiten wurden in den USA durchgefuehrt. Daher ist kein Punktschweisverfahren angewendet worden. Ergo: Die Arbeiten sind als unfachmaennisch eingestuft worden. Will heissen: Rausreissen und neu machen. Hat schonmal jemand eine solche Erfahrung gemacht ? So, ich geh jetzt ein bier trinken. reicht' fuer heute. TOM
Bier trinken Telefonbuch mitnehmen, die Gebühr abschreiben und sich einen anderen TÜV oä. aussuchen! Ciao Jörn
Hi Tom... wo wohnst Du denn momentan, USA oder FRG? Falls derzeit in Deutschland, nächsten TÜV, DEKRA oder besser noch die Werkstatt Deines Vertrauens mit angeschlossener §-Abnahme anfahren, dann klappt es bestimmt; die rot/roten Rücklichter sind jedenfalls kein Hindernis, kann ich Dir aus eigener Erfahrung 100 %ig bestätigen :klatsch::klatsch::klatsch:
Rote Positionsleuchten Moin Tom, kann den anderen nur beistimmen. Am besten wirklich neuen TÜV suchen. Rote (hinten) Positionsleuchten waren für meinen TÜV (Stuttgart) allerdings auch ein Problem. Also habe ich mir ein paar gelbe (vorne) geborgt, hinten drangeschraubt, einmal durch den TÜV und zurück... dann gings auch... Kann allerdings etwas nervig werden, wenn's alle 2 Jahre den Streß erneut geben sollte... In jedem Fall würde ich die roten Leuchten beibehalten - und zwar nicht aus Geld- sondern vielmehr aus Originalitätsgründen. Das einzige was sinniger weise getauscht wurde (und auch wirklich werden sollte), waren die Frontscheinwerfer (á 35 Euro) aber dafür gab es ja auch eine spürbare Qualitäts-Verbesserung auf (Bosch) H4 Scheinwerfer. Cheerio, Thorsten.
Hallo, zu rote Rückleuchten guckst Du hier: http://www.pagodentreff.de/diskussionsforum/t3936-rote-ruecklichter-erlaubt.html Da ist PDF-Datei angehängt mit Erklärung. Gruss Stephan
Rote Rülis bis EZ 06/69 zugelassen! §-Nr such' ich noch... @Joe: Werkstatt geht nicht, dort ist der a.a.Prüfer/Sachverständige i.d.R. nicht zur §21er Abnahme befugt. Michael
Die roten Rückleuchten sind bis 06/69 Teil der Allgemeinen Betriebserlaubsnis für die Fahrzeuge 230 SL / 250 SL und 280 SL bis Fahrgestellnummer 7937 (02/69). Dies ist die Grundlage und bis heute nicht durch irgendwelche Vorschriften geändert. Sollte Dein SL jedoch ein späteres Baujahr haben, z.B. ein Datum mit dem 1.7.69 oder 1.7.70, wie bei Importfahrzeugen üblich, hast Du allerdings mit Zitronen gehandelt, denn dann gilt die Betriebserlaubnis nur noch für gelbe Blinklichter. Zu den Schweißnähten kann ich nichts sagen, aber es soll in den USA unter den "Werkstätten" mehr "Pfuscher" geben als in Deutschland. Also in beiden Fällen ggf. die Abnahmestelle wechseln. Ggf. könnte Dir auch Herr Matthias Gerst vom TÜV Süd (zuständig für Oldtimer) einige konkrete Hinweise zu den Vorschriften bzgl. roter Leuchten weiterhelfen bzw. sich mit Deiner TÜV Stelle in Verbindung setzen. Probier's mal unter: matthias.gerst (ät) tuev-sued.de Herr Gerst ist allerdings bis zum 8.9. in Urlaub. Bernd
Korrektur: gemäß §54 StVZO bei Erstzulassung VOR 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig - wenn sie denn auch noch in Serie verbaut wurden! Einfach den klugen Prüfer darauf hinweisen, mußt' ich bei meinem Karmann sogar nach nunmehr 8 Jahren nach Resto und stets der gleichen Prüfstelle insistierend vertreten! Schon merkwürdig, dass ein Prüfer bei DEN Basics erst einmal nachblättern geht... Die AU-Pflicht war's, die am 1.7 69 begann - mitunter nicht uninteressant beim Oldiekauf... Sorry! Michael
In Serie wurden die roten Leuchten bis zum 280 SL Fg.-No. 7937 (ca. 02/69) verbaut. Danach nur noch gelbe Blinkleuchten. Bernd