LED H4 Lampen können das H-Kennzeichen beeinflussen

Dieses Thema im Forum "Karosserie - Blechteile und Lackierung" wurde erstellt von Facelvega, 2. Juni 2026.

  1. Facelvega

    Facelvega Aktives Mitglied

    787
    13. September 2017
    Was man so alles erlebt.
    Ich war war gestern mal wieder mit der Pagode beim Tüv und ein Jaguar E-Type Bj. 70 (gleich meinem E-Type) wurde vor mir geprüft.

    Mein langjähriger Prüfer hat zwar den Jaguar durchgewinkt aber den Besitzer informiert, dass er künftig die LED H4 Lampen vor der HU gegen H4 austauschen soll.

    Die LED sind zwar mit dem passenden Scheinwerfer legal und kein Grund die HU zu verweigern. Auch gibt es kein Erlöschen der Betriebserlaubnis, also auch keine Versicherungsprobleme.

    Es gibt aber eine neue Vorgabe des Gutachterausschusses an die Prüforganisationen dass die LED mit dem H-Kennzeichen nicht zulässig sind und dem Fahrzeug daher zwar die HU zu gewähren, aber gleichzeitig das H-Kennzeichen abzuerkennen ist. Begründung ist dass das Lichtbild nicht zum Fahrzeug passt und somit der Charakter eines H-Kennzeichen Fahrzeugs verloren geht.

    Habt Ihr auch schon davon gehört?
    Klar kann man einfach die Birnen vor dem Tüv wechseln - aber es macht doch keinen Sinn Verbesserungen die der Sicherheit dienen wegen der Optik zu verbieten.
    Die Regularien werden immer grotesker.

    Gruss Alfred
     
  2. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Welcher Gutachterausschuss?
    Ein H Kennzeichen kann man nicht "aberkennen".

    Nein, davon gehört habe ich nicht, habe Facebook aus.
     
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  3. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Hallo Alfred,
    davon habe ich nichts gehört. Es wäre meines Erachtens auch widersinnig.
    Bei ´H ´ steht doch explizit daß Dinge welche der Sicherheit dienen zulässig seien.
    Alleine das Ausdruck ´Gutachterausschuss´ den habe ich in dem Zusammenhang noch niemals gehört.
    Vielleicht erfährt man ja näheres.
    Meine 230SL BiLux Scheinwerfer sind mit Halogen ´aufgerüstet´.
    Grüße
    norbert
     
  4. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Grundsätzlich steht drinnen, das "Umbauten welche der Sicherheit dienen" zulässig sind. Es steht aber auch drinnen dass die Fahrzeuge Original oder Zeitgenössisch umgebaut sein müssen und in einem erhaltenswerten Zustand. Also keine Schwarz/Weiß Nummer, sondern im Ende eine ermessensfrage des Prüfers.
    Bei einem LED Leuchtmittel ist die Frage ob es überhaupt ein Umbau ist oder nicht nur ein anderes Betriebsmittel.

    Der Passus mit "Umbauten welche der Sicherheit dienen" ist aber auch ein wenig Auslegungssache und liegt im ermessen des Prüfers.
    Wenn du den Vorderwagen von ner Pagode absägst und nen Front von nem neuen SL dran schweißt, dann wird das mit dem H Kennzeichen nichts, auch wenn der Umbau natürlich der Sicherheit (besserer Fußgängerschutz) dient.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juni 2026
  5. sprintrekorder

    sprintrekorder Aktives Mitglied

    233
    10. Oktober 2013
    Selbstverständlich kann das H Kennzeichen durch einen Hinweis der Prüfstelle an das zuständige Strassenverkehrsamt aberkannt werden.
     
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  6. sprintrekorder

    sprintrekorder Aktives Mitglied

    233
    10. Oktober 2013
    Es werden deshalb seit kurzer Zeit vintage LED mit Zulassung angeboten, die das typische leicht gelbliche Licht aussenden
     
  7. lowin

    lowin Aktives Mitglied

    18. April 2004
    Interresant - Für welche Leuchteneiheiten:
    # Bilux Sockel mit gebogener Streuscheibe
    oder
    # Halogen Sockel mit gerader Streuscheibe
     
  8. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Siehste, da sieht es schon anders aus. Auf einmal wird schon aus den "Prüfstellen die das H Kennzeichen aberkennen sollen" das die "Prüfstelle einen Hinweis ans Straßenverkehrsamt geben müsste".

    Auch das ist im Ablauf falsch. Das Straßénverkehrsamt ist dafür gar nicht zuständig.
    Wenn der Prüfer feststellt, dass die Anforderungen des H Kennzeichens nicht mehr erfüllt sind, weil irgendwas unzulässig dran gebaut wurde, der Zustand sich verschlechtert hat, etc. dann ist das Einzige was er machen kann, einen EM (Erheblicher Mangel) auf dem Prüfbericht zu vermerken und dann bist du durch gefallen und fertig. Du hast dann 4 Wochen Zeit, die Mängel zu beheben und das Fahrzeug wieder vor zu führen.

    Die zuständige Stelle für alles weitere ist das Landratsamt des Landkreises in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
    Was soll nun passieren? Der Prüfer meldet doch nicht jede "durchgefallene" HU ans Landratsamt und was sollen die auch machen? Du hast ja erstmal 4 Wochen Zeit zur Nachprüfung. Und der Prüfer selbst kann ja auch nicht kontrollieren, ob du zur Nachprüfung warst. Das ist zum einen nicht seine Aufgabe, zum anderen kannst du ja auch bei einer anderen Prüforganisation gewesen sein, die sind unter einander noch nicht vernetzt. Kannst also beim TÜV durch fallen und die Nachprüfung bei Dekra, KÜS oder GTÜ machen lassen.

    Das Landratsamt könnte erst tätig werden, wenn die 4 Wochen Frist um ist. Das passiert aber in der Regel nur auf Anzeige. Z.B. weil die Polizei dich ohne HU erwischt hat. Die erstellen dann eine Mängelkarte mit 14 Tagen Frist und kassieren die Strafe und -das Vorgehen ist nicht Einheitlich- lassen die Karte bis Fristablauf auf der Dienststelle liegen und warten drauf das du da vorsprichst und den HU Bericht oder die Abmeldebescheinigung auf den Tisch legst.
    Manchmal schicken sie die Karte auch direkt ans Landratsamt, aber auf jeden Fall wenn du die Frist nicht einhälst.
    Vom Landratsamt bekommst du dann eine Ordnungsverfügung, mit kurzer Frist (in der Regel 10 Tage) den positiven HU Bericht ein zu reichen oder das Fahrzeug ab zu melden. Verstreicht die Frist, bekommst du eine Zwangsstillegungsverfügung mit kurzer Frist (in der Regel 10 Tage) und die Aufforderung, Kennzeichen und Fahrzeugschein auf dem Landratsamt ab zu geben. Kommst du der Frist nicht nach, gibt es die nächste Ordnungsverfügung und die Ausschreibung zur Fahndung und dann kommt die Polizei dein Auto suchen. Das zahlst du dann mit den Grundgebühren plus die Gebühren jedes Polizeieinsatzes.

    Die Ordnungsverfügungen werden nach Gebühren der Kreisgebührenordnung verrechnet. Manche Kreise nehmen dafür 25€, unser Kreis nimmt dafür 150€ für die erste, 200€ Gebühren für die Zweite, ...

    Du siehst, in dem ganzen Verfahren ist keine "Aberkennung des H Kennzeichens" vorgesehen.
    Es handelt sich schlicht und ergreifend um eine nicht bestandene Hauptuntersuchung.

    Jetzt frag mich nicht wie das Prozedere ist, wenn man sich mit dem Prüfer einigt das Fahrzeug wieder normal als nicht Oldtimer um zu melden. Das hatte ich noch nicht. Auf alle Fälle ist das eine Leistung die du selbst beauftragen und bezahlen musst und die ohne dein aktives Handeln und deine Cashkarte nicht möglich ist.
     
  9. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Das Prozedere ist mir übrigends bekannt, weil ichs die letzten Jahre 2x bis Level 2 Zwangsstillegungsverfügung geschafft habe :D Geht schneller als man denkt.
    Hat mich beide Male 300€ an Gebühren gekostet...
     
  10. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Eigene oder Kundenfahrzeuge? :D
     
  11. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Sorry, in dem Forum bin ich nicht.
    Eigene, ich habe ja keine Kundenfahrzeuge mehr...

    Das erste Mal habe ich mich mit abgelaufener Hauptuntersuchung erwischen lassen. Ok, das ist nicht so schwer, bei nem LKW der da jährlich hin muss, ist die gefühlt jedes Jahr irgendwie abgelaufen und ich war 2 Monate drüber. Das gab eine Strafe in Höhe von 15€ und eine Mängelkarte. Leider waren die Aussagen der Polizei Wiedersprüchlich. Mir haben sie gesagt, ich soll zur HU fahren (was ich natürlich auch gemacht habe) und den Prüfbericht ans Landratsamt schicken. Auf der Karte stand drauf, ich soll ihn an die Polizeidienstelle schicken. Da ich nicht einmal wusste, das wir dafür ein zuständiges Landratsamt haben, (hatte mit denen noch nie zu tun) habe ich das an die Polizei geschickt. Die haben es aber wohl nicht weiter geleitet und so bekam ich dann meine erste Ordnungsverfügung vom Landratsamt. Gebühren 100€. Ich habe darauf hin die Unterlagen per EMail eingereicht. Dann kam die Zwangsstillegungsverfügung vom Landratsamt. Gebührenbescheid 200€. Ich habe dann dort angerufen, tja, die Sachbearbeiterin die die EMails ausdruckt hat Urlaub. Man hat dann aber ins EMail Konto geschaut, den HU Bericht gefunden und die Sache für erledigt erklärt.

    Das zweite Mal habe ich eine Autoversicherung gewechselt und dabei ist die elektronische EVBÜ Nummer von der Versicherung ans Fahrzeugregister irgendwie nicht richtig übermittelt worden. Wir reden also nicht von der EVB Nummer die man für Fahrzeugzulassungen übermittelt bekommt, sondern über die EVBÜ, einen rein elektronischen, nicht physischen Datensatz der zwischen Versicherung und Datenbank übermittelt wird und auf den man als Fahrzeughalter überhaupt keinen Zugriff hat. Wieder 100€ Gebühren. Ich habe mich dann sofort mit meiner Versicherung auseinander gesetzt, aber die Frist ab Erstellung des Schreibens lag bei 10 Tagen, mit Postlaufzeit, Wochenende, etc. dauerte das schon 5 oder 6 Tage bis das überhaupt auf meinem Schreibtisch gelandet ist.
    Bis das dann bei der Versicherung weiter bearbeitet wurde war das nächte Wochenende und die Daten werden auch nicht "sofort" aktualisiert und der Datenabgleich hat dann 11 Tage gedauert. Da hat der Herr Landrat schon die Zwangsstillegungsverfügung erlassen, 200€ Gebühren. Ein Anruf bei der Zulassungsstelle klärte dann, dass die Nummer nun im System ist und der Fall erledigt ist.

    Die Gebühren musste ich natürlich zahlen, da es eine Verwaltungstätigkeit gemäß Gebührenordnung ist welche die Behörde erbracht hat.
    100€ als Trost gab es zumindest vom Versicherungsvertreter dabei.
    Mit den üblichen Verwarngeldern und Kleinvergehen habe ich das Jahr über 1200€ für son Scheiß gelatzt...
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2026
  12. hallolo

    hallolo zurück in D

    737
    25. Mai 2008
    Das mit der EVBÜ hatte ich hier auch an 2 Autos. Das Amt stand sogar bei mir vor der Tür und wollte die Plakette(n) abkratzen.
     
  13. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Dann hättest aber eigentlich vorher Post im Briefkasten haben müssen...
    Bei uns schicken Sie die Polizei vorbei. Das ist aber von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Mancherorts geht das auch ans Ordnungsamt.
     
  14. sprintrekorder

    sprintrekorder Aktives Mitglied

    233
    10. Oktober 2013
    Für die Pagode gibt es derzeit gar nichts mit Straßenzulassung. Es war ja von einem Jaguar E Typ hier die Rede...
     
  15. Mark-RE

    Mark-RE Aktives Mitglied

    19. Juni 2018
    Ich meine es gibt H4 Birnen mit Bilux Sockel und Zulassung, von Osram...
     
  16. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Jepp, "Osram Haloroad" nennen die sich...hatte sie im 230er verbaut.
     
    GB gefällt das.
  17. Pagode 230 SL

    Pagode 230 SL Aktives Mitglied

    670
    3. Mai 2004
  18. buerschel

    buerschel Aktives Mitglied

    97
    16. Januar 2012
    Liebe Pagodenfreunde, ich verweise auf meinen Beitrag zum gleichen Thema.
    Ohne eine individuelle Genehmigung ist nach Stand heute die Verwendung der LEDs nicht erlaubt und führt bei einer Kontrolle zum Verlust der Betriebserlaubnis. Das ist alles schwer zu verstehen, aber leider geltendes Recht. Und die Clubverantwortlichen tun nichts, um das Ausleuchten im Dunklen und damit die Verkehrssicherheit zu verbessern.
    https://www.pagodentreff.de/diskuss...n-osram-für-oldtimer.20685/page-2#post-156200
    Gruß
     
  19. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Es hindert dich keiner daran, die Initiative zu ergreifen und eine allgemeine Betriebserlaubnis zu erwirken. Du brauchst dazu keinen Club. Ggf unterstützen die dich ja, wenn du die Initiative ergreifst. Wenn mich persönlich etwas stört, dann Versuche ich selbst Abhilfe zu schaffen und zeige nicht mit dem Finger auf andere, warum die nichts machen.

    Gruß, Martin
     
    big-bolli, Rainer B, H.J. und 2 anderen gefällt das.
  20. buerschel

    buerschel Aktives Mitglied

    97
    16. Januar 2012
    Danke für Deine Nachricht, lieber Martin, aber sie ist nicht richtig: Ich habe die Betriebserlaubnis für die LEDs. Und diese kann man nicht für die Allgemneinheit erwirken, sondern nur für das eigene Fahrzeug.
    Bei anderen MB-Typen haben sich die Clubs um die Erlaubnis geküpmmert!!

    Gruß
     
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