15 Zoll Stahl-Felgen

Dieses Thema im Forum "Technik - Motor, Getriebe und Fahrwerk" wurde erstellt von Pagodino, 5. Januar 2008.

Status des Themas:
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  1. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Oh ja, Danke!!!
    Soeben korrigiert.

    BMB
    Bernd
     
  2. Memmo

    Memmo Memmo

    22. Mai 2008
    Hätte

    Moin,
    da bin ich anderer Meinung. "hätte erfolgen können" ist ja möglich, da es damals die 15 Zoll auch gab. Genau wird ein Motor anderer Motor, der hätte eingebaut werden können für eine h Abnahme akzeptiert.

    Sorry, ich Schreibrechte kurze Sätze, weil ich keine Zeit habe mich ausführlicher dazu zu schreiben.

    Grüße
    Memmo
     
  3. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Hätte nicht können, da von Daimler keine Freigabe.
    Wenn keine Freigabe, dann auch kein TÜV-Eintrag.

    So war das in den 70iger/80iger Jahre.

    BMB
    Bernd
     
  4. d.Hahn

    d.Hahn Aktives Mitglied Mitarbeiter Administrator

    20. November 2003
    Hallo Bernd,

    ja, zu der Zeit hatte der TÜV noch ein Monopol was teilweise zu der Haltung von einigen TÜV Prüfern geführt haben könnte.
    Heute hat sich da einiges geändert.
    Du hast doch sicherlich in Deiner umfangreichen Sammlung den Untersuchungsbericht DB Nr. 17 783 vom 1.Sept. 1964 vorliegen.
    Darin wird schriftlich seitens Herrn Waxenberger und Herrn Uhlenhaupt bestätigt, das im öffentlichen Straßenverkehr
    Felgen der Abmessung 15" Verwendung gefunden haben. Auch im Engelen wird auf die Verwendung der 15 Zoll Felgen hingewiesen.
    Das allein reicht heute unter UMständen schon für eine Eintragung. (habe selber schon in mehr als einem KFZ Schein mit Eintragung gesehen).
    Was soll es, wir leben heute und nicht in der Vergangenheit.
    Jeder wie er möchte und glücklich ist.

    vG
    Detlef H.
     
  5. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006
    Hallo Detlef,

    ich habe meinen Worten eigentlich nichts hinzuzufügen.

    Weder die schriftlichen Aufzeichnungen von Waxenberger und Uhlenhaupt und schon gar nicht die Ausführungen im Engelen haben dazu geführt, dass die 15 Zoll in die Serie eingeflossen sind, auch nicht als Extra.

    Ich bestreite ja gar nicht, dass es Eintragungen von 15 Zoll gibt. Ich bestreite aber, dass dieses Eintragungen vor 1990 gemacht wurden.

    Und damit kommen wir zum § 23 StVZO zurück, der verlangt:
    Serie, oder zeitgenössisch (bis 10 Jahre nach EZ).

    Dass die Prüfberechtigten sich heute vielfach gar nicht auskennen, oder nicht auskennen wollen, hat mit der Sache nur indirekt zu tun und ist nicht mein Maßstab.

    Alles klar? Alles klar.

    BMB
    Bernd
     
  6. d.Hahn

    d.Hahn Aktives Mitglied Mitarbeiter Administrator

    20. November 2003
    Hallo Bernd,

    dann haben wir (nicht alle aber viele) ja Glück das Dein Massstab
    nicht das Maß aller Dinge ist.

    vG
    Detlef H. (der einmal gerne das letzte Wort hätte)
     
  7. martin-rt

    martin-rt Aktives Mitglied

    100
    18. Mai 2014
    Monopol

    Die technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (erstellt z.b. Gutachten zur Erteilung von Betriebserlaubnissen nach 21, Fahrerlaubnisprüfungen) ist in den alten Bundesländern beim TÜV, und in den neuen Bundesländern beim DEKRA. ich will das mit der komischen "Monopolstellung" richtigstellen.
    Gruß aus Reutlingen
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. März 2017
  8. Uli aus S

    Uli aus S Aktives Mitglied

    28. April 2004
    Hi Martin,

    die Rede war von den 70er und 80er Jahren. Da gab noch die DDR und somt im Westen ein TÜV-Monopol.
     
  9. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Hallo, diese Diskussion ist doch wieder ein akademisches Sandkastenspiel. Ja: ab Werk gab es keinen W113 mit 15" Bereifung. Es gab auch nie ab Werk einen W113 mit dem M100. Trotzdem wird und würde diesen Fahrzeugen die Oldtimerzulassung erteilt. Ich finde es gut, darauf hinzuweisen was serienmäßig war und was nicht. Ich finde es nicht gut, gemeinsam damit die H-Frage zu stellen, denn wenn wir hier anfangen, zu penibel die H-Fähigkeit dieser oder jener Änderung zu hinterfragen, fangen wir unter Umständen an, anderer Leute Hobby zu zerstören. Wollen wir das? Wollen wir nur geschmacksunifizierte dröge Pagoden ohne die winzigen Details, die ein Auto zu "unserem" Auto machen? Ich nicht. Gruß, Martin.
     
  10. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Stimmt, man muss sogar lernen, Ludenchrom zu akzeptieren. Oder Windschotts (schüttellll....)

    Suum cuique halt....


    Michael
     
  11. Peter H

    Peter H Mosel-Pagode

    28. April 2007
    Michael, was ist Ludenchrom ?
    Gruß Peter
     
  12. Rainer B

    Rainer B Aktives Mitglied

    718
    7. Juni 2006
    Peter,
    ich nehme an, dass der Zierrat an den Radausschnitten gemeint ist.
    Michael,
    Weicheier wie ich, fahren nie ohne Windschott.:tanzen:Bin noch am tüfteln wie ich das mit dem Airscarf hinkriege.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. März 2017
  13. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Jepp !


    :D

    ich werde auf meine alten Tage soo unendlich tolerant, grins....
     
  14. coca-light

    coca-light Aktives Mitglied

    531
    16. Juli 2006
    :D :D :D Der war gut! :D :D :D

    Grüße
    Peter
     
  15. Roman72

    Roman72 Aktives Mitglied

    527
    2. Januar 2014
    Ludenchrom ??

    .....Ludenchrom ???? Sooo genial!!!
    Auch besser bekannt als " Sinti Sicheln " oder Zigeunerchrom.
    Beide Begriffe sind nicht geschützt und stehen auch nicht im " Engelen ".

    Ab wann waren diese Teile eigentlich mal das non plus ultra ? Bzw. wer kam auf die Idee sich seine Radläufe zu " piercen " um anschließend, verchromte Bleche hieran zu befestigen ?
    Achtung Rost im Anflug !!!!
     
  16. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Gab es das denn das Radlauflametta bei MB mit Versorgungsnummer? Zeitgenössisch ist es ja (leider) ...Fehlen nur noch die Spritzlappen mit Stern drauf hinter den Rädern, das Hufeisen im Grill und der ADAC-Aufkleber in der Scheibe. Nicht zu vergessen die Gebetsteppiche im Fußraum und Lammfellbezüge für Sitze und Lenkrad. :hammer: Martin
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. März 2017
  17. ursodent

    ursodent ursus antennae

    9. Mai 2004
    Hufeisen am Ponti habe ich aber auch....



    Gesendet von meinem LG-H525n mit Tapatalk
     
  18. BMB

    BMB deaktiviert

    30. Juli 2006

    Das ist schon ein starkes Stück den serienmäßig ausgestatteten Pagoden SL als „geschmacksunifizierte dröge Pagode“ zu bezeichnen. Aber dazu sollen sich diejenigen äußern, die solche „drögen“ Fahrzeuge ihr eigen nennen und damit ihr Hobby betreiben, das ist nicht mein Anliegen.

    Mein Anliegen ist es – und zwar schon seit Jahrzehnten - das H-Kennzeichen und seine Vorteile mindestens in seiner jetzigen Form auch in der Zukunft für uns zu erhalten.

    Das H-Kennzeichen wurde 1997 eingeführt und ist eine hart erkämpfte Vergünstigung (z.B. Steuerermäßigung) und Erleichterung(z.B. Ausnahme von der Plakettenpflicht und freie Fahrt) für unser und „anderer Leute“ Hobby.
    Die Argumente, die damals zum Durchbruch und zu den Vergünstigungen des H-Kennzeichens geführt haben waren hauptsächlich:
    • Am Gesamtfahrzeugbestand gemessen dürfen nur wenige, gut gepflegte und im serienmäßigen Zustand erhaltenen Fahrzeuge damit ausgestattet werden.
    • Um diese Prämisse einzuhalten, wurde im Jahr 2011 eine ziemlich klare und deutliche Verordnung erschaffen, weil man feststellte, dass immer mehr Schindluder mit dem H-Kennzeichen getrieben wurde. An diese Verordnung haben sich alle (auch die Prüfer) zu halten haben, insbesondere aber diejenigen, die Vergünstigungen des H-Kennzeichens in Anspruch nehmen wollen.

    Um es klar und deutlich zu sagen:
    Durch das Hinterfragen von Änderungen bzw. das Infragestellen der H-Kennzeichenfähigkeit wird nicht das Hobby zerstört, sondern es bewirkt genau das Gegenteil.
    Das Hobby kann nur deshalb betrieben werden, weil es das H-Kennzeichen gibt und jeder Missbrauch der Bestimmungen - und sei er auf den ersten Blick noch so klein – führt auf Sicht gesehen zur möglichen Abschaffung der Vorteile und damit auch zur Einschränkung des Hobbys, bis hin zur Abschaffung.

    Darüber sollte man vielleicht nachdenken, bevor man der Aufweichung oder Umgehung der H-Kennzeichen-Verordnung das Wort redet, oder unterstellt, dass hier „anderer Leute“ Hobby zerstört wird.

    BMB
    Bernd

     
  19. Roman72

    Roman72 Aktives Mitglied

    527
    2. Januar 2014
    Ludenchrom ??

    ...und dann ab zum TÜV und den Engelen unterm Arm.
    Danach bist du " best friend " , mit dem Prüfer.
    :).

    Endlich wird hier auch mal wieder geschmunzelt und die "ernsten" Dinge , unser " Hobby " betreffend, geraten mal etwas in den Hintergrund.

    Gruß Roman
     
  20. MartinK

    MartinK schraubt hemdsärmelig

    19. Mai 2012
    Lieber Bernd. Für die Erteilung eines Status des kraftfahrtechnischen Kulturgutes bedarf es einer positiven Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers. Das weißt du. Hat dieser ein Fahrzeug positiv votiert und es wird die Zulassung erteilt ist dies ein amtlich festgestellter "Oldtimer". Ich würde mir (sofern keine 8x17 Kreuzspeichen oder ein Corvettemotor eingebaut sind) bei eingetragenen relativen Nichtigkeiten wie 15 Zoll Felgen oder Getrag-Umbauten lieber die Zunge abbeißen und meine eigene Bude anschauen als mit dem Finger auf andere zu zeigen und "Jehova" zu rufen. Martin.
     
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